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Kiel,
16.03.2005. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat
die beiden jüdischen Vertretungen im Land als
Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.)
anerkannt: den mehrheitlich von liberalen Gemeinden
bestimmten Landesverband der Jüdischen Gemeinden von
Schleswig-Holstein und die orthodox geführte Jüdische
Gemeinschaft Schleswig-Holstein, der vorwiegend
Gemeinden angehören, die zuvor Teil der Jüdischen
Gemeinde Hamburg waren. Die Ministerin für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur hatte bereits am 25.
Januar 2005 mit beiden Verbänden einen Staatsvertrag
geschlossen, der nicht nur die Beiträge des Landes
zur Förderung jüdischen Lebens festschreibt, sondern
auch das kooperative Verhältnis der jüdischen
Spitzenorganisationen zueinander regelt.
Der
Landesverband der Jüdischen Gemeinden von
Schleswig-Holstein gab zur Verleihung der
Körperschaftsrechte folgende Mitteilung heraus:
Mit sofortiger
Wirkung hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein,
Frau Ute Erdsiek-Rave, dem Landesverband der
Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein e.V. die
Rechte einer
Körperschaft
des öffentlichen Rechts
gem. Art. 140
des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5
Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung verliehen.
Dem
Landesverband gehören die Jüdischen Gemeinden
Ahrensburg, Bad Segeberg, Elmshorn, Kiel und Pinneberg
an.
gez. Vorstand
des Landesverbandes
Für
Rückfragen:
Walter
Blender
Landesverband der Jüdischen Gemeinden
von Schleswig-Holstein K.d.ö.R.
Hintergrundinformationen
zum Landesverband der Jüdischen
Gemeinden von Schleswig-Holstein finden sie auf dessen Website:
http://www.lvjgsh.de
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