Aktuell

#4

Anerkennung
Schleswig-Hostein verleiht zwei jüdischen Landesverbänden Körperschaftsrechte 

16.03.2005

Kiel, 16.03.2005. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat die beiden jüdischen Vertretungen im Land als Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) anerkannt: den mehrheitlich von liberalen Gemeinden bestimmten Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein und die orthodox geführte Jüdische Gemeinschaft Schleswig-Holstein, der vorwiegend Gemeinden angehören, die zuvor Teil der Jüdischen Gemeinde Hamburg waren. Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur hatte bereits am 25. Januar 2005 mit beiden Verbänden einen Staatsvertrag geschlossen, der nicht nur die Beiträge des Landes zur Förderung jüdischen Lebens festschreibt, sondern auch das kooperative Verhältnis der jüdischen Spitzenorganisationen zueinander regelt.

Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein gab zur Verleihung der Körperschaftsrechte folgende Mitteilung heraus:

Mit sofortiger Wirkung hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Frau Ute Erdsiek-Rave, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein e.V. die Rechte einer

Körperschaft des öffentlichen Rechts

gem. Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung verliehen.

Dem Landesverband gehören die Jüdischen Gemeinden Ahrensburg, Bad Segeberg, Elmshorn, Kiel und Pinneberg an.

gez. Vorstand des Landesverbandes

 

Für Rückfragen:

Walter Blender
Landesverband der Jüdischen Gemeinden
von Schleswig-Holstein K.d.ö.R.

Hintergrundinformationen
zum Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein finden sie auf dessen Website:

http://www.lvjgsh.de