Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden in Sachsen-Anhalt nicht zur Entscheidung angenommen.
Die liberale Synagogengemeinde zur Halle hat im Rechtsstreit um ihren Anspruch auf Leistungen nach dem Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt endgültig obsiegt. Bereits im November 2004 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA) entschieden, der Synagogengemeinde stehen anteilig Mittel zu, die vom Land Sachsen-Anhalt auf der Grundlage eines Staatsvertrages dem Landesverband Jüdischer Gemeinden in Sachsen-Anhalt zur Weiterleitung an die jüdischen Gemeinden im Land zur Verfügung gestellt werden.
Das Magdeburger Gericht folgte den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts von 2002, wonach für die strittige
Zugehörigkeit zur Jüdischen Gemeinschaft nicht die Mitgliedschaft der Synagogengemeinde in dem beklagten Landesverband maßgeblich sei. Vielmehr gehöre zur jüdischen Gemeinschaft jede Vereinigung, die sich
selbst als Jüdische Gemeinde verstehe und innerhalb der Jüdischen Gemeinschaft Aufnahme und Anerkennung als Jüdische Gemeinde gefunden habe. In der Jüdischen Gemeinschaft sei die Synagogengemeinde als Jüdische Gemeinde anerkannt, weil sie im Jahre 1999 in eine Dachorganisation, die Union progressiver Juden in Deutschland, aufgenommen worden sei.
Gegen das Urteil des OVG LSA hat der Landesverband mit Unterstützung des Zentralrats der Juden in Deutschland Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil diese in den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte einen
unzulässigen Eingriff in die Autonomie der jüdischen Religionsgemeinschaft gesehen haben. Diese Beschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 6. Dezember 2005 durch einen einstimmigen Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen (AZ 2 BvR 1348/05). Dies teilte der Anwalt der Synagogengemeinde, Professor
Dr. Hermann Weber, am 5. Januar mit.
Die Union progressiver Juden in Deutschland (UPJ) begrüßt die Beendigung des Rechtsstreits. Sie geht davon aus, dass nun die Ansprüche der Synagogengemeinde zur Halle voll umgesetzt werden und dass auch die jüdischen Landesverbände und die Landesregierungen in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern die liberalen
jüdischen Gemeinden, die der UPJ angehören, an der Förderung durch die Staatsverträge in diesen Ländern beteiligen werden. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind Landesverbände, denen Unionsgemeinden angehören,
bereits an den Staatsverträgen zur Förderung der Jüdischen Gemeinschaft direkt beteiligt.
„Von unserer durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefestigten Rechtsposition werden wir die erfolgreich begonnene Integration der liberalen jüdischen Gemeinden in den Zentralrat fortführen“, versicherte Dr. Jan Mühlstein, Vorsitzender der Union progressiver Juden. Am 20. November 2005 hat die Ratstagung des Zentralrats zwei Landesverbände aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein aufgenommen, denen elf Unionsgemeinden angehören.