Aktuell

# 13

Strafanzeige gegen jüdischen Landesverband

18.01.2006

Synagogengemeinde Halle sieht Untreue in Millionenhöhe / Land haftet mit


Halle. Die Synagogengemeinde zu Halle hat am 16. Januar 2006 bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg Strafanzeige gegen die Funktionäre des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Sachsen-Anhalt K.d.ö.R. erstattet. In einem zehnseitigen Schriftsatz wirft die jüdische liberale Gemeinde den vier Vorstandsmitgliedern Dr.Wassermann, Privorotzki, Blumenkranz und Chrifrine Missbrauch von fremdem Vermögen in Höhe von zweieinhalb Millionen Euro vor. Außerdem seien die Straftatbestände der Vorspiegelung falscher Tatsachen und der Urkundenfälschung gegeben. Ihr kriminelles Handeln ginge zu Lasten der jüdischen Gemeinden des Landes sowie des Landes Sachsen-Anhalt. Das Land sei deshalb betroffen, weil Körperschaften des öffentlichen Rechtes in Sachsen-Anhalt insolvenzUNfähig seien und es deshalb für deren Schulden einzustehen habe. Die Staatsanwaltschaft wurde aufgefordert, zu prüfen, ob nach § 112 StPO Verdunklungs- und Fluchtgefahr besteht.

Obwohl die zur Union progressiver Juden gehörende Synagogengemeinde von 1998 bis 2005 ein Verwaltungsgerichtsverfahren gegen den Landesverband führte, habe dieser keine Rücklagen gebildet, um ggfs. die Ansprüche der Synagogengemeinde zu bedienen, heißt es in der Anzeige. Dass sie als öffentlich-rechtliche Körperschaft dazu verpflichtet sei, habe Karl Sommer, der Vorsitzende der Synagogengemeinde, sowohl dem Landesverband als auch der Landesregierung wiederholt mitgeteilt und zur Haushaltsvorsorge aufgefordert. Auch nachdem vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg letztinstanzlich entschieden wurde, dass die Synagogengemeinde gleichberechtigt zu behandeln sei, habe der Landesverband weder Anstalten unternommen, die Forderungen der Synagogengemeinde dauerhaft zu bedienen, noch Bereitschaft gezeigt, sich auf Kompromissvorschläge der Landesregierung ernsthaft einzulassen. Die Strafanzeige stützt sich auf die §§ 263, 266 und 267 StGB.

Die im Juli 1996 gegründete Synagogengemeinde zu Halle kämpft seit zehn Jahren um ihren Anteil an den Staatsleistungen des Landes für die jüdische Gemeinschaft. Ihr Anspruch wurde durch letztinstanzliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 C 7.01) und des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (A 2 S339/98) am 11. November 2004 bestätigt. Eine vom Zentralrat der Juden initiierte und vom Landesverband eingereichte Verfassungsbeschwerde dagegen hat das Bundesverfassungsgericht am 6. Dezember 2005 nicht zur Entscheidung angenommen.


Für Rückfragen:

Karl Sommer
Synagogengemeinde zu Halle
Tel. 0345 5220272

Hintergrundinformationen
zur Synagogengemeinde zu Halle und zur  Union progressiver Juden in Deutschland (UpJ) 
finden Sie auf diesen Websites:

http://www.synagogengemeinde.de; http://www.liberale-juden.de