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Zu Verhandlungen bereit!

30.03.2009

# 18

Halle. Die liberale Synagogengemeinde zu Halle ist bereit, mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden zu Sachsen-Anhalt über Konsequenzen aus dem, am vergangenen Donnerstag ergangenen Verwaltungsgerichtsurteil zu verhandeln. Ziel dieser Gespräche solle sein, zügig zu einer soliden, notariell beglaubigten und vollstreckungsfähigen Vereinbarung zu kommen. Sie solle die Abwicklung der gerichtlich zugesprochenen Nachzahlung an die Synagogengemeinde abschließend regeln, erklärte deren Vorsitzender Karl Sommer am Montag in Halle. Das Verwaltungsgericht Halle habe am 26.März 2009 entschieden, dass der Landesverband der Synagogengemeinde einen Betrag von 860 Tausend Euro auszahlen müsse. Grundlage dafür sei der alte Staatsvertrag des Landes mit der Jüdischen Gemeinschaft. Er sei zwischen März 1994 und März 2006 gültig gewesen.

Die liberale Synagogemeinde strebe nicht an, den Landesverband und vor allem die orthodox geführte Jüdische Gemeinde Halle durch eine Umsetzung des Urteils in einer Summe handlungsunfähig zu machen. In Halle solle es auch künftig sowohl für liberale wie für orthodoxe Juden ein eigenes religiöses und soziales Angebot geben können. Ihre laufen­den Kosten müssten allerdings sowohl Landesverband wie Jüdische Gemeinde auf den Prüfstand stellen. Ob es zu ihren finanziellen Prioritäten gehöre, dass ihr Vorsitzender auf der Gehaltsliste der Jüdischen Gemeinde Halle stehe, sei eine Frage, die ihre Gremien beantworten müssten, stellte Sommer fest. Die Synagogengemeinde werde allerdings nicht zulassen, dass ihre Arbeit und ihre Entwicklungsmöglichkeiten weiterhin durch Tricks und bewusste Verzögerungen systematisch behindert und torpediert werden.

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem Landesverband Jüdischer Gemeinden in Sachsen-Anhalt Kd.ö.R. bzw. der Jüdischen Gemeinde zu Halle K.d.ö.R. und der Synago­gengemeinde zu Halle e.V. währt bereits dreizehn Jahre. Auf dem Höhepunkt des Konflik­tes entschied das Bundesverwaltungsgericht am 28. Februar 2002, dass nicht nur jüdische Einheitsgemeinden, sondern auch religiöse Richtungsgemeinden an den Zuschüssen der öffentlichen Hand zu beteiligen seien. Voraussetzung sei, dass sie von Dauer seien und sich national und international relevanten Organisationen angeschlossen hätten und von ihnen anerkannt seien. Seit dem 20. März 2006 ist die liberale Synagogengemeinde selbst Mitglied des Staatsvertrages. Da die Auszahlung der Zuschüsse weiterhin dem Landesverband überantwortet blieb, sieht sie sich nach wie vor massiven Diskriminierungen ausgesetzt.

Die Synagogengemeinde zu Halle hat den Landesverband nach dem Bundesverwaltungsge­richtsurteil wiederholt schriftich aufgefordert, für den zu erwartenden Fall, dass er den Prozess verliere, Rückstellungen zu bilden. In ähnlicher Weise soll sich das Kultusministerium geäußert haben. Nach Einschätzung der Synagogengemeinde, scheint das aber nicht erfolgt zu sein. Im übrigen sind in der Vergangenheit wiederholt Vorschläge für eine gütliche Regelung unterbreitet worden, zuletzt im Februar 2009 und im Dezember 2008.

Verantwortlich:
Karl Sommer
Synagogengemeinde zu Halle e.V.