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Halle.
Die liberale Synagogengemeinde zu Halle
ist bereit, mit dem Landesverband der Jüdischen
Gemeinden zu Sachsen-Anhalt über Konsequenzen aus dem,
am vergangenen Donnerstag ergangenen
Verwaltungsgerichtsurteil zu verhandeln. Ziel dieser
Gespräche solle sein, zügig zu einer soliden, notariell
beglaubigten und vollstreckungsfähigen
Vereinbarung zu kommen. Sie solle die Abwicklung der
gerichtlich zugesprochenen Nachzahlung an die
Synagogengemeinde abschließend regeln, erklärte deren
Vorsitzender Karl Sommer am Montag in Halle. Das
Verwaltungsgericht Halle habe am 26.März 2009
entschieden, dass der Landesverband der
Synagogengemeinde einen Betrag von 860 Tausend Euro
auszahlen müsse. Grundlage dafür sei der alte
Staatsvertrag des Landes mit der Jüdischen Gemeinschaft.
Er sei zwischen
März 1994 und März 2006 gültig
gewesen.
Die liberale Synagogemeinde strebe nicht
an, den Landesverband und vor allem die orthodox
geführte Jüdische Gemeinde Halle durch eine Umsetzung
des Urteils in einer Summe handlungsunfähig zu machen.
In Halle solle es auch künftig sowohl für liberale wie
für orthodoxe Juden ein eigenes religiöses und soziales
Angebot geben können. Ihre laufenden
Kosten müssten allerdings sowohl Landesverband wie
Jüdische Gemeinde auf den Prüfstand stellen. Ob es zu
ihren finanziellen Prioritäten gehöre, dass ihr
Vorsitzender auf der Gehaltsliste der Jüdischen Gemeinde
Halle stehe, sei eine Frage, die ihre Gremien
beantworten müssten,
stellte Sommer fest.
Die Synagogengemeinde werde allerdings nicht zulassen,
dass ihre Arbeit und ihre Entwicklungsmöglichkeiten
weiterhin durch Tricks und bewusste Verzögerungen
systematisch behindert und torpediert werden.
Die juristische Auseinandersetzung
zwischen dem Landesverband Jüdischer Gemeinden in
Sachsen-Anhalt Kd.ö.R. bzw. der Jüdischen Gemeinde zu
Halle K.d.ö.R. und der Synagogengemeinde
zu Halle e.V. währt bereits dreizehn Jahre. Auf dem
Höhepunkt des Konfliktes
entschied das Bundesverwaltungsgericht am 28. Februar
2002, dass nicht nur jüdische Einheitsgemeinden, sondern
auch religiöse Richtungsgemeinden an den Zuschüssen der
öffentlichen Hand zu beteiligen seien. Voraussetzung
sei, dass sie von Dauer seien und sich national und
international relevanten Organisationen angeschlossen
hätten und von ihnen anerkannt seien. Seit dem 20. März
2006 ist die liberale Synagogengemeinde selbst Mitglied
des Staatsvertrages. Da die Auszahlung der Zuschüsse
weiterhin dem Landesverband überantwortet blieb, sieht
sie sich nach wie vor massiven Diskriminierungen
ausgesetzt.
Die Synagogengemeinde zu Halle hat den
Landesverband nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil
wiederholt schriftich aufgefordert, für den zu
erwartenden Fall, dass er den Prozess verliere,
Rückstellungen zu bilden.
In ähnlicher Weise soll sich das Kultusministerium
geäußert haben. Nach
Einschätzung der Synagogengemeinde,
scheint das aber
nicht erfolgt zu sein.
Im übrigen sind in der Vergangenheit wiederholt
Vorschläge für eine gütliche Regelung unterbreitet
worden, zuletzt im Februar 2009 und im Dezember 2008.
Verantwortlich:
Karl Sommer
Synagogengemeinde zu Halle e.V. |