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Mit Unterbrechungen leben Juden
in Halle seit dem Mittelalter. Historische
Quellen wissen von einer jüdischen Gemeinde
bereits im Jahre 1184. Aber es wird auch immer
wieder von Vertreibungen und Pogromen
berichtet.
Eine Gemeinde im juristischen Sinne mit Befugnissen nach
dem Fremdenrecht gab es erst ab 1704. Die Episode von
1807 - 1813, während der Halle zum napoleonischen
'Königreich Westphalen' gehörte, brachte den Juden für
kurze Zeit volle Emanzipation. Eine dauerhafte
Anerkennung als Staatsbürger gewährte erst das
preußische "Gesetz über die Verhältnisse der Juden"
vom 23. Juli 1847, auch wenn es ihnen weiterhin den
Zugang zu bestimmen öffentlichen Ämtern und Berufen
versagte.
Dieses Gesetz bestimmte, dass sich Juden analog zu den
Kirchen nach Bezirken in Synagogengemeinden zu
organisieren haben. Dafür erhielten sie einen
Selbstverwaltungsstatus in allen Kultusfragen und wurden
als Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.)
anerkannt. Auf dieser Basis konstituierte sich am 20.
Oktober 1858 die
Synagogen-Gemeinde zu Halle,
anfänglich mit 354 Mitgliedern.
Wie überall in Deutschland waren religiöse und
nicht-religiöse, liberale und orthodoxe Juden an das
staatlich vorgegebene Prinzip der
Einheitsgemeinde
gebunden und somit gezwungen – trotz mancher
Differenzen, miteinander auszukommen. Zu ihrer Blütezeit
um 1910 waren 1397 Mitglieder eingeschrieben - viele von
ihnen Künstler, Intellektuelle und Unternehmer. Die
meisten fühlten sich eher einem liberalen
Judentum verbunden. Der GemeindeF beteiligte sich
aktiv an programmatischen
Richtlinien für ein liberales Judentum. Dem wachsenden Antisemitismus zum
Trotz prägten daher auch die Liberalen das
Gemeindeleben. Man gab sich modern und gebildet, fühlte
sich deutsch und praktizierte in der
Synagoge am Großen Berlin
nach einem Reformritus. Augenfälligstes Symbol dafür war
damals - 1901 - der Einbau einer Orgel.
Die Minderheit der orthodoxen
Juden konnte gleichwohl unter dem Dach der
Synagogen-Gemeinde in einem eigenen Minjan ihre
traditionelle Liturgie und Religiosität
praktizieren.
Bereits seit der
Regierungsübernahme der Nationalsozialisten
wurde jüdisches Leben erschwert und behindert,
nach der
Reichspogromnacht von 1938 aber wurde
es systematisch vernichtet. Zuerst zerstörten
die Nazis Synagoge und Gemeindehaus, dann
entrechteten sie die Synagogengemeinde.
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Schließlich nötigten sie die Menschen zur
Auswanderung oder deportierten und ermordeten
sie.
Nach 1945
ersuchten hallesche Juden, die
die Nazi-Zeit überlebt hatten, die sowjetischen
Militärbehörden um Erlaubnis, die
Synagogengemeinde wiedergründen zu können. Das
wurde ihnen verweigert. Erlaubt wurde
stattdessen die Gründung einer "Jüdischen
Gemeinde zu Halle". Zur Wende 1989 hatte diese
Einheitsgemeinde noch sieben Mitglieder.
Nach 1990
wuchs sie wieder, anfänglich durch Rückkehrer
aus Westdeutschland, dann aber vor allem durch
die Zuwanderung von Juden aus Ländern der
ehemaligen Sowjetunion.
Während die Gemeinde zunächst
säkular, orthodox und religiös liberal
orientierte Juden gleichermaßen
respektierte, setzte 1995 ein sehr
unappetitlicher Verdrängungskampf ein -
zeitweilig unter aktiver Beteiligung des
Zentralrats der Juden. Liberalen
Gemeindemitgliedern wurde bestritten halachisch
(= im Sinne des jüdischen Religionsgesetzes)
jüdisch zu sein. Sie wurden systematisch
ausgegrenzt und schließlich mit juristischen
Mitteln von der Mitarbeit in der Gemeinde
ausgeschlossen.Am
26. Juli 1996 entschieden sich deshalb 32 Juden
aus Halle, an die Reformtradition vor 1938
anzuknüpfen. Sie schritten zur
Wiedergründung der
"Synagogengemeinde zu Halle". Künftig
sollte sie das liberale Angebot an die Juden der
Saalestadt und der Region sein -
eine Alternative
zur hiesigen intoleranten
Einheitsgemeinde-Orthodoxie. Am 19. Februar 1997
wurde die "Synagogengemeinde zu Halle" offiziell
ins Vereinsregister eingetragen (Amtsgericht
Halle-Saalkreis Nr.1488)Gut
zwei Jahre später wurde sie - nach Prüfung durch
das Europäische Bet Din (Rabbinatsgericht) der
World Union for Progressive Judaism - in die
Union progressiver Juden als Mitgliedsgemeinde
aufgenommen.
Heute
zählt unsere Gemeinde rund 300
Seelen. Neben Gottesdiensten an Erew Schabbat
bietet die Gemeinde regelmäßig Morgengebete zu
Schabbat an. Für Kinder und Erwachsene haben wir
eine Sonntagsschule eingerichtet, die
Religionsunterricht erteilt.
Nach
der Neugründung haben wir beim Landesverband
jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt K.d.ö.R.
Beteiligung an den
Staatsleistungen
beantragt, die der zur Förderung der gesamten
Jüdischen Gemeinschaft in unserem Bundesland
erhält. Die meisten unserer Mitglieder sind -
wie in den meisten jüdischen Gemeinden
Deutschlands - Zuwanderer und haben nur sehr
kleine Einkommen.
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Sie zahlen entsprechend niedrige
Mitgliedsbeiträge. Integration, Sozialberatung,
Deutsch- und Religionsunterricht kosten auch für
unsere Mitglieder Geld. Dennoch: Unser Antrag wurde
abgelehnt.
Wir
sahen uns gezwungen, ein mühseliges
Verwaltungsgerichtsverfahren
einzuleiten. Erst die Grundsatzentscheidung des
7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Az: BVerwG
7 C 7.01) vom 28. Februar 2002 bestätigte, dass
auch wir anspruchsberechtigt sein könnten. Am
11. November 2004 entschied das
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
(A 2 S339/98), dass wir es sind! Dieses Urteil
wurde rechtskräftig. Wir müssen beteiligt
werden, und seit Frühjahr 2006 ist unsere
Gemeinde auch tatsächlich Teilnehmerin des
Staatsvertrages mit dem Land Sachsen-Anhalt.
Gleichwohl: Der
Streit scheint unendlich weiterzugehen.
Er hat den Charakter eines juristischen Kleinkrieges
angenommen. Das Ziel: jede eigene Entwicklung
unserer Gemeinde zu verunmöglichen. Unsere
Mitgliederkartei wird angezweifelt und der
jüdische Status unserer Mitglieder. Zwei
Gerichtsurteile geben uns aber die
Hoffnung, dass uns bald Gerechtigkeit
widerfahren wird:
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26. März
2009 - Verwaltungsgericht Halle
(Az:
3 A 94/07
HAL).
Uns seien vom 13.10.1997 bis 31.12.2005 vom
Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Sachsen-Anhalt zu Unrecht Staatsleistungen
vorenthalten worden.
-
12. Mai 2009 -
Bundesverfassungsgericht
(Az: 2BvR 890/06):
Der Staat muss selbst dafür sorgen, dass
seine Zuschüsse gerecht verteilt werden und
darf das nicht einer konkurrierenden
Religionsgesellschaft übertragen.
Die gerichtlichen
Möglichkeiten sind damit zwar nur zum Teil
ausgeschöpft, aber die Richtung ist ziemlich
eindeutig. Auch Gemeinden, die keinem
Landesverband aber einer bedeutenden jüdischen
Richtung angehören, müssen finanziell gefördert
werden. Auf diese Unterstützung sind
derzeit alle jüdischen Gemeinden in Deutschland
angewiesen, denn sie müssen erhebliche
Leistungen zur
Integration ihrer neuen Mitglieder erbringen. Zu denen
sind sie aus eigener Kraft nicht in der Lage.
Die meisten jüdischen Gemeinden haben bislang
kaum eigene Einnahmen.
Klar ist: Nur wenn die
Gemeinden aller relevanten Strömungen diese
Förderung erfahren, kann sich
wieder ein vielfältiges jüdisches Leben entfalten.
Das gilt auch für Sachsen-Anhalt. |
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Weiterführende
Literatur
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Brülls,
Holger (Hg.):
Synagogen in Sachsen-Anhalt
Verlag für Bauwesen, Berlin 1998, 276 S.
Dick,
Jutta / Sassenberg, Marina (Hg.)
Wegweiser durch das jüdische
Sachsen-Anhalt
Verlag für Berlin-Brandenburg,
Potsdam 1998, 461 S.
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Jüdische
Gemeinde zu Halle (Hg.):
300 Jahre Juden in Halle.
Leben - Leistung - Leiden - Lohn
mdv, Halle 1992, 543 S.
Landesverb.Jüd. Gemeinden Sachsen-Anhalt (Hg.):
Geschichte jüdischer Gemeinden
in Sachsen-Anhalt.
Versuch einer Erinnerung
Oernler-Verlag, Magdeburg 1997, 310 S. |
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