01. Mai 2017
nach dem jüdischen Kalender der
05. Ijar 5777

Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts

 

Bibelauszüge des Monats

(im Zeichen der justizerlaubten gnadenlosen Verfolgung der Reformjuden im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt)

Bibel -Zitate über Gerechtigkeit

Ez 33,12,

Du aber, Menschensohn, sag zu den Söhnen deines Volkes :

Den Gerechten wird seine Gerechtigkeit nicht retten, sobald er Böses tut. ...

Ez 18,5, Ist jemand gerecht, so handelt er nach Recht und Gerechtigkeit. ...

Spr 11,4,

Reichtum hilft nicht am Tag des Zorns,

Gerechtigkeit aber rettet vor dem Tod. ...

Jes 59,9,

Darum bleibt das Recht von uns fern,

die Gerechtigkeit erreicht uns nicht ...

Ps 72,2,

Er regiere dein Volk in Gerechtigkeit und deine Armen durch rechtes Urteil.

Was ist Gerechtigkeit?

Wieso existieren Wort und Sinn Gerechtigkeit in keinem Gesetzbuch?

Aus dem langem Rechtsstreit ohne absehbares Ende:

Im Jahr 1997 reichten die überlebt habenden Reformjuden in Sachsen-Anhalt Klage beim Verwaltungsgericht ein. Sie suchten Gerechtigkeit. Sie begehrten nichts anderes als die ihnen von der Landesregierung und staatsvertraglich zugesagte Beteiligung an den gesetzlichen Kirchensteuer Landesmitteln, neben der Zuerteilung der Körperschaftsrechte.

Die Landesregierung bestritt nämlich auf Anordnung des Zentralrats der Juden (Judenzentralrat) ihre diesbezügliche Zusage. Der Judenzentralrat wollte nach dem Holocaust in Deutschland seine flächendeckend jüdisch-orthodoxe Struktur aufrecht erhalten. Deshalb verbot er der Landesregierung in Sachsen-Anhalt jede Unterstützung oder Förderung der Reformjudengemeinschaft.

So klagten die Reformjuden beim Verwaltungsgericht Magdeburg. Und sie bekamen Recht zugesprochen. Aber nur für ein paar Tage. Denn auf höheren Beschluss hob das Oberverwaltungsgericht das Urteil "unanfechtbar" auf. Das Bundesverwaltungsgericht hielt sich nicht an rechtswidrige Unanfechtbarkeit und sprach den Reformjuden Recht zu. Zu ihrem Vorteil? De jure ja, de facto nein! Denn seither bemühen sich die Reformjuden in Sachsen-Anhalt, die inzwischen, die letzten freien deutschen Reformjuden sind, vergebens darum, dass ihnen in Sachsen-Anhalt das Recht auch zuteil kommt. Doch das Recht wird ihnen weiter verweigert. Denn die Entscheidungen von Bundesgerichten werden verballhornt zu ihrem existenzvernichtenden Nachteil ausgelegt. Ihnen wird Prozesskostenhilfe verweigert, gleichwohl aber vorgeschrieben, sich von Rechtsanwälten, die sie nicht bezahlen können, vertreten zu lassen. Rechtsverweigerung nach sachsen-anhaltinische Erfindung?

Was wollen denn die Reformjuden eigentlich? Was verweigern ihnen die Landesregierung und deren Gerichte?

Die Reformjuden bitten nur darum, nach den Staatsvertragsgesetzen an den gesetzlichen Kirchensteuer-Landesmitteln beteiligt zu werden und, dass ihnen die Körperschaftsrechte, die ihnen einst in der Weimarer Republik gegeben und von der Landesregierung in Sachsen-Anhalt erneut zugesagt wurden, auch zuerteilt werden. Dazu wollen sie eine Synagoge und einen eigenen Friedhof, da ihnen ihre Synagoge 1938 abgebrannt und die Hilfssynagoge und ihr Friedhof 1996 enteignet wurden.

 ***

Nun, nach so vielen Jahren Gerichtsdauer, setzte das Verwaltungsgericht eine neue Entscheidung für den

28. Juni 2017 an.

(Auf Befragen, des seit einem Jahrzehnt tätigen Rechtsanwalts: Reiner Aktionismus; denn er sieht angesichts der landesureigenen Rechtskultur Sachsen-Anhalts keine Chance für die Reformjuden. Ihnen wird hierzulande kein gerechtes Urteil zukommen.

Warum denn das?

Nun, die Justizkultur in Sachsen-Anhalt scheint regierungsgefügig. Nach der bevorstehenden rechtsverdrehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts werden die Reformjuden wieder jahrelang auf eine Terminierung beim Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt zuwarten müssen. Von dort werden sie ebenfalls eine regierungstreue Absage erhalten. Erst dann ist der Weg zu den Bundesgerichten frei. Die Reformjuden warten dann jahrelang auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Danach wird, bei gutem Ausgang, das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht zurück verwiesen mit der Auflage, ein gerechtes Urteil zu fällen. Das dauert wiederum Jahre. Wenn nun das Oberverwaltungsgericht, wie gehabt, wieder falsch entscheidet, dreht sich der circulus vitiosus weiter, so dass wieder das Bundesverwaltungsgericht angerufen wird, so ad infinitum, fort und fort (bislang 21 Jahre lang). Es ist kein Anwalt in Deutschland mehr bereit, die Reformjuden in dieser unendlichen Rechts-Komödie, zu vertreten. Da jeder Rechtsanwalt die Gefahr zu befürchten hat, als Anwalt der ständig prozessverlierenden Reformjuden der Lächerlichkeit oder schlimmer, der Unfähigkeit bezichtigt zu werden.

 

Der Volksmund spricht indes vom typisch-sachsen-anhaltinischen

"juristischen perpetuum Mobile".

So können sich die Landesregierung und ihre Landesjustiz schein-legal davor schützen, Gerechtigkeit walten lassen zu müssen. Irgendwann - früher oder später - werden die Reformjuden ausgestorben, verhungert sein oder sich verstreut haben.

Ist das das Ziel, auf das Landesregierung und die Landesjustiz ihr Augenmerk legen?

Oder stellt sich etwa GERECHTIGKEIT aus ihrer Sicht so dar?

 

Kommentare hierzu?

Diese sind in Sachsen-Anhalt überflüssig und sogar gefährlich. Hier setzt man sich schon juristischer Verfolgung aus, wenn man jemanden als Polizist oder Gefängniswärter bezeichnet. (Siehe Urteil des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt zu Aktenzeichen 9 U 47/16.)

Und mal wieder Cartoons ?

 Zur Maifeier:

Zur Gerichtsposse:

 Zu der neuen Idee 1.:

 Zu der neuen Idee 2.:

 Zur Gebrauchsanweisung:

Noch ´n Gedicht ? Nein, bitte nicht.

Voch ´n Cartoon ? Ich hab genug davon !