In der Presse #19

Zum Artikel der MZ vom 18.8.2005:
„Liberale Gemeinde fordert Millionen“
erklärt Staatssekretär Willems:

18. August 2005

„In der nun schon über Jahre dauernden Auseinandersetzung zwischen dem Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalts und der Synagogengemeinde zu Halle e.V. um deren Beteilung an den staatlichen Zuschüssen, hat das Kultusministerium immer wieder Vermittlungsversuche unternommen, um zu einer gütlichen Regelung beizutragen. So habe ich im Frühjahr des Jahres 2004 dem Landesverband dringend empfohlen, einen Kompromissvorschlag der Synagogengemeinde zu Halle zu einer außergerichtlichen Einigung anzunehmen.

Gleichzeitig wurde von mir und Mitarbeitern des Kultusministeriums der Landesverband wiederholt aufgefordert, vor dem Hintergrund des zu erwartenden OVG-Urteils Haushaltsvorsorge zu treffen, d.h. finanzielle Rücklagen aus den Landesmitteln zu bilden für den Fall gerichtlich festgestellter Ansprüche der Synagogengemeinde zu Halle.

Am 22. März 2005 hat das Landeskabinett beschlossen, Vertragsverhandlungen zur Änderung des Staatsvertrages vom 23.3.1994 mit Vertretern der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalts aufzunehmen. Ein Schwerpunktthema dieser Verhandlungen ist die Klärung des Status der Synagogengemeinde zu Halle als Vertragspartner des Landes und die Regelung der daraus sich ergebenden finanziellen Ansprüche.

Nachdem das Urteil des OVG vom 11.11.2004 durch die Zurückweisung der Beschwerde des Landesverbandes gegen die Nichtzulassung einer Berufung durch das Bundesverwaltungsgericht am 28.06.2005 Rechtskraft erlangt hat, führt das Kultusministerium außerhalb der Vertragsverhandlungen Gespräche mit allen Beteiligten, um eine zeitnahe und schnellstmögliche Umsetzung des Urteils zu erwirken.

Um den Erfolg dieser Gespräche bzw. auch der Vertragsverhandlungen nicht zu gefährden, haben die Gesprächs- bzw. Verhandlungsteilnehmer gegenüber Dritten Stillschweigen vereinbart. Ebenso sollen die nächsten Gesprächs- bzw. Verhandlungstermine zwischen den Verhandlungsteilnehmern kurzfristig abgesprochen werden.

Die von Anwälten der Synagogengemeinde zu Halle geäußerte Ansicht, gegebenenfalls für deren aus dem OVG-Urteil vom 11.11.2004 geltend gemachten rückwirkenden finanziellen Ansprüche das Land in Regress nehmen zu wollen, geht nicht nur aufgrund des bisher Gesagten, sondern auch aus den diesbezüglichen Regelungen des Staatsvertrages vom 23.3.1994 fehl.“

Quelle:
Kultusministerium Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 167/05


 

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