In der Presse #15

Sachsen-Anhalt:
Liberale Gemeinde gewinnt
Streit um Staatsgelder

14. Juli 2005

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde des Jüdischen Landesverbandes zurück

Magdeburg/Leipzig (epd). Die liberale Synagogengemeinde in Halle hat den jahrelangen Rechtsstreit mit dem Landesverband Jüdischer Gemeinden in Sachsen-Anhalt um die Verteilung von Staatsgeldern gewonnen. Die Beschwerde des Verbandes gegen die Nichtzulassung der Revision sei vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen worden, teilt eine Gerichtssprecherin am 13. Juli dem epd in Leipzig mit. Der siebte Senat des Bundesgerichtes habe das Vorliegen der geltend gemachten Gründe für eine Revision verneint (AZ: BVerwG 7 B 9.05).

Damit sei das Urteil des Magdeburger Oberverwaltungsgerichtes vom November 2004 zu Gunsten der Hallenser Gemeinde rechtskräftig, hieß es weiter. Zur Begründung führten die Bundesrichter unter anderem an, dass die vorgebrachte Frage, ob die liberale Gemeinde für einen Anspruch von Staatsleistungen über den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verfügen müssen, nicht die Zulassung einer Revision rechtfertige.

Das Land zahlt jährlich gut eine Million Euro an den Landesverband, der das Geld bislang für zentrale Aufgaben verwendet sowie an die orthodox geprägten Gemeinden in Dessau, Halle und Magdeburg weitergibt. Die Synagogengemeinde fordert neben monatlichen Zahlungen vom Landesverband insgesamt zwei Millionen Euro, die ihr nach eigener Auffassung seit der Gründung 1996 anteilig zustehen.

Das Oberverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 11. November 2004 der Synagogengemeinde einen Anspruch auf staatliche Förderung zuerkannt und darauf verwiesen, dass sie mit der Aufnahme in die Union für progressives Judentum Anerkennung in der jüdischen Gemeinschaft gefunden habe. Das Gericht stützte sich dabei auf das Bundesverwaltungsgericht, das bereits 2002 staatlichen Richtern zugestanden hatte, über die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Religionsgemeinschaft zu entscheiden.

Unterdessen wurden Magdeburg die Verhandlungen zwischen dem Kultusministerium Sachsen-Anhalt und jüdischen Vertretern für einen neuen Staatsvertrag fortgesetzt. Anlass für die Reformpläne ist der jahrelange Rechtsstreit sowie die vom Landesrechnungshof im Jahr 2002 festgestellten Finanzverstöße in den Gemeinden. (3823/13.07.2005)

Quelle:
epd Ost Tagesdienst vom 13. Juli 2005


 

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