In der Presse #4

Halle: Liberale Gemeinde
hat Anrecht auf Geld

18. November 2004

Die Synagogengemeinde zu Halle hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Magdeburg Anspruch auf staatliche Leistungen aus dem Staatsvertrag mit der jüdischen Gemeinschaft von Sachsen-Anhalt. Nach den Regelungen im Staatsvertrag sollen bei der Vergabe der staatlichen Mittel auch solche jüdischen Gemeinden berücksichtigt werden, die nicht dem Landesverband angehören, teilte das Gericht am 12. November mit. Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt hatte bisher nur an seine Mitgliedsgemeinden staatliche Mittel verteilt. Dagegen hatte die Synagogengemeinde geklagt. Die Synagogengemeinde zu Halle verstehe sich als Nachfolgerin der durch den Holocaust ausgelöschten liberalen jüdischen Synagogengemeinde von Halle. Nicht maßgeblich sei, ob die Synagogengemeinde vom Landesverband als jüdische Gemeinde anerkannt werde. In der jüdischen Gemeinschaft sei die Synagogengemeinde anerkannt, weil sie 1999 in die Dachorganisation Union progressiver Juden aufgenommen worden war. 2000 hatte das OVG die Klage mit der Begründung abgewiesen, es sei staatlichen Gerichten verwehrt, zu entscheiden, ob die Synagogengemeinde eine jüdische Gemeinde sei. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung 2002 auf. Da staatliche Gelder der Gegenstand des Verfahrens sind, müssten Gerichte im Streitfall entscheiden. dpa

Quelle:
Jüdische Allgemeine Nr. 46/04, 18.11.2004


 

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