Notabene
1/03 2010

01. März 2010
15. Adar 5770

Die Synagogengemeinde zu Halle e.V. betont allenthalben, dass der Sinn des
Staatsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der jüdischen Gemeinschaft vom
20.
März 2006 Vorbildcharakter besitzt. Doch wo Licht ist, fällt Schatten.

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass die landeszu-
schussberechtigten jüdischen Gemeinden einer jüdischen Landes-Gemeinschaft
zugehören. Das ist ein grosser Trugschluss.

Die Landesgemeinden, die sich jüdisch-orthodox-konfessionierte Satzung gaben,
bilden den Landesverband der orthodoxen Juden in Sachsen-Anhalt. Es sind dies
die Synagogengemeinde zu Magdeburg, die Jüdische Gemeinde zu Halle und die
Jüdische Gemeinde zu Dessau. Die Vorstände dieser Gemeinden sind in Personal-
union zugleich auch die des Landesverbands. Diese Funktionäre verwehren aus
gutem Grund anderen Gemeinden die Mitgliedschaft in ihrem Landesverband.

Die Landesregierung geht gleichwohl davon aus, dass dieser Landesverband
korrekt gegenüber allen jüdischen Landesgemeinden handelt. Sie weist ihm
nämlich die
Staatsleistungen an, damit dieser sie gerecht an alle Landes-
gemeinden weiter verteilt, also auch an die nichtorthodoxen Gemeinden.

Doch die orthodoxen Landesverbandsfunktionäre bedienen sich statt dessen
selbst aus den Staatsleistungen, und zwar so deftig, dass für die liberale
Landesgemeinschaft nichts als Almosen überigbleiben.

Nahezu jeden Monat muss die Synagogengemeinde zu Halle deswegen das Ver-
waltungsgericht um Beistand anrufen. Zwar bekommt die Synagogengemeinde zu
Halle
regelmässig Recht zugesprochen, doch bleiben an ihr die Rechtsstreitkosten
hängen.

Infolge dieser Kosten werden die der Synagogengemeinde zu Halle schon gekürzt
zuerteilen Mittel nochmals erheblich geschmälert. Manchen Monat gehen der
Synagogengemeinde zu Halle deshalb bis zu 80 % der ihr laut Staatsvertrag
zustehenden Mittel verloren.

Die Landesregierung sieht dem Treiben der Landesverbandsfunktionäre seit
Jahren leider gleichmütig zu. Die Hilferufe der liberalen jüdischen
Landes-
gemeinschaft verhallen ungehört.

Es könnte sofort Frieden innerhalb der jüdischen Konfessionen im Bundesland
Sachsen-Anhalt herrschen. Würde nämlich die Landesregierung den verschiedenen
jüdischen Konfessionen deren Landeszuschussanteil direkt anweisen, so dass
die Landesverbandsfunktionäre gar nicht in Verlegenheit kämen, die
Staatsleistungen
für sich selbst zu unterschlagen.

Doch offensichtlich ist Frieden innerhalb der jüdischen Konfessionen
im Bundesland Sachsen-Anhalt nicht gewünscht.

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