Streit
jüdischer Gemeinden um Geld
HALLE
(mas). Mit einem Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichts
des Landes Sachsen-Anhalt hat ein seit 1995 anhaltender
Streit unter Halles Juden um Geldzuweisungen des Landes
eine überraschende Wendung genommen.
Miteinander
im Clinch liegen der Landesverband der Jüdischen
Gemeinden in Sachsen-Anhalt und die Synagogengemeinde in
Halle. Hauptgrund der Auseinandersetzung: Der
Landesverband, geführt von russisch-orthodoxen Juden, die
überwiegend nach der Wende aus Republiken der ehemaligen Sowjetunion
nach Deutschland eingewandert sind, erkennt die nach den
Worten des Vorsitzenden der Synagogengemeinde Halle, Karl
Sommer, mitteleuropäisch-angelsächsisch ausgerichteten
liberalen Juden in Halle nicht als Juden an.
Daraus
hat die Jüdische Gemeinde, die nicht in Halle wegen des
fragwürdigen Umgangs mit den ihnen vom Land zugewiesenen
Steuermillionen in den vergangenen Jahren immer wieder
Negativschlagzeilen gemacht hat, die Auffassung
abgeleitet, dass der Synagogengemeinde kein Geld
zustünde. Ein Versuch von Kultusminister Jan-Hendrik
Olbertz im April diesen Jahres, in der Sache zu
vermitteln, scheiterte. Die nach den Worten von Sommer
"bettelarme" Synagogengemeinde hatte sich an den
Minister gewandt, weil sie mit einem in der Sache
angestrengten Gerichtsverfahren jahrelang nichts erreicht
hatte. Mit der Forderung gegenüber der Jüdischen
Gemeinde von Sachsen-Anhalt nach anteiliger Zahlung war
die Synagogengemeinde 2000 vor Gericht gescheitert.
Nun
hat sich das Blatt gewendet. In einem Urteilsspruch des
Oberverwaltungsgerichts (OVG LSA, Urt. 1 L 339/9) vom
Donnerstag heißt es: "Das Oberverwaltungsgericht hat
entschieden, dass die Synagogengemeinde zu Halle Anspruch
auf Leistungen nach dem Staatsvertrag mit der Jüdischen
Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt hat." Die Richter
beugen sich damit der Auffassung des
Bundesverwaltungsgerichts von 2002, dass die Klage nicht
mit der Begründung abgewiesen werden kann, es sei
innerhalb der Religionsgemeinschaft und nicht richterlich
zu klären, ob die Synagogengemeinde eine jüdische
Gemeinde ist. Nach Auffassung der Bundesrichter ist die
Verteilung staatlicher Gelder Gegenstand des Verfahrens.
Im
Sinne dieser oberinstanzlichen Entscheidung hat das OVG
Magdeburg der Klage der Synagogengemeinde nunmehr
stattgegeben. Zur jüdischen Gemeinschaft gehöre jede
Vereinigung, die sich selbst als Jüdische Gemeinde
verstehe und innerhalb der Jüdischen Gemeinschaft
Aufnahme und Anerkennung als Jüdische Gemeinde gefunden
habe, so das OVG. Nicht maßgeblich sei, ob die
Synagogengemeinde zu Halle vom Landesverband Jüdischer
Gemeinden als Jüdische Gemeinde anerkannt werde.
"Denn nach den Regelungen im Staatsvertrag sollen bei
der Vergabe der staatlichen Mittel auch solche jüdischen Gemeinden
berücksichtigt werden, die nicht dem Landesverband
angehören. Weiter sagt das OVG, dass sie
Synagogengemeinde in der Jüdischen Gemeinschaft als
Jüdische Gemeinde anerkannt sei. Denn seit 1999 gehören
sie zu einer jüdischen Dachorganisation, der "Union
progressiver Juden in Deutschland".
Mit
dem Richterspruch zum Geld dürfte der Streit unter Halles
Juden jedoch nicht ausgestanden sein. Denn, so Karl
Sommer, dass er den jüdischen Friedhof von Halle bei
Strafe nicht betreten dürfe, sei eine Zumutung. Das gelt
auch für die Reglementierung beim Zugang zu den
Gottesdiensten.
In
Sachsen-Anhalt und Sachsen zählen die liberalen Juden
derzeit rund 180 Mitglieder.
Quelle:
SonntagsNachrichten / Hallescher
Kurier, 14.11.2004