Im
Streit um die staatliche finanzielle Förderung der
Synagogengemeinde Halle will der Zentralrat der Juden in
Deutschland jetzt das Bundesverfassungsgericht
einschalten. Der Vorsitzende des Zentralrats, Paul
Spiegel, kündigte laut einem Bericht der Zeitung
"Jüdische Allgemeine" eine Klage vor dem
Karlsruher Gericht gegen ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts (OVG) Magdeburg an, das einen
Anspruch der liberalen jüdischen Synagogengemeinde auf
staatliche Gelder bestätigte. Nach Ansicht des
Zentralrats hat das OVG unzulässigerweise in
religionsrechtliche Fragen eingegriffen.
Wer
hat Anspruch auf staatliche Gelder?
Hintergrund
der Auseinandersetzung ist ein Streit um die
Verfügungsgewalt über die staatlichen Gelder für die
jüdischen Gemeinden in Deutschland. Der Zentralrat der
Juden verwaltet und verteilt diese finanzielle
Unterstützung an die Gemeinden. Auf Landesebene erfolgt
dies durch die jeweiligen Landesverbände der jüdischen
Gemeinden. Grundlage sind Staatsverträge mit der
Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern. Die
Union progressiver Juden, in der vor allem so genannte
liberale jüdische Gemeinden zusammengeschlossen sind,
fordert einen Anteil an dieser staatlichen Unterstützung,
was vom Zentralrat jedoch abgelehnt wird.
Mitgliedschaft
im Landesverband nicht notwendig
Das
OVG in Magdeburg hatte laut Zeitungsbericht in einer
Berufungsverhandlung am 11. November entschieden, dass
eine Mitgliedschaft der Synagogengemeinde im Landesverband
Jüdischer Gemeinden in Sachsen-Anhalt bei der Verteilung
staatlicher Gelder nicht notwendig sei. Der Status der
Synagogengemeinde als jüdische Gemeinde sei durch die
Weltunion für progressives Judentum bescheinigt worden.
Nach dem Staatsvertrag, den der Landesverband Jüdischer
Gemeinden 1994 mit Sachsen-Anhalt abgeschlossen habe,
stünden der Gemeinde öffentliche Gelder zu.
Spiegel
kritisierte, wenn man der Urteilsbegründung der
Magdeburger Richter folge, reiche es künftig aus,
Mitglied irgendeiner jüdischen Organisation zu sein, um
als jüdische Gemeinde zu gelten und Zugriff auf
finanzielle Mittel zu haben. Deshalb solle Karlsruhe das
Urteil auf seine Rechtmäßigkeit prüfen.
Begonnen
hatte die Auseinandersetzung in Sachsen-Anhalt im Jahr
1997 mit einer Klage der Synagogengemeinde gegen den
Landesverband Jüdischer Gemeinden auf Beteiligung an den
staatlichen Zuschüssen. Die Synagogengemeinde war 1996 in
Halle als zweite jüdische Gemeinde neben der traditionell
ausgerichteten Gemeinde gegründet worden.
Quelle:
MDR.DE
Nachrichten / Sachsen-Anhalt, 02.12.2004