Landesverband
zahlt trotz Urteil kein Geld - Neuer Prozess?
von
Steffen Könau
Halle/MZ.
Alles ist entschieden im Streit um die Zuwendungen des
Landes an die Jüdischen Gemeinden. Und doch ist nichts
geklärt. Zwar hatte das Oberverwaltungsgericht in
Magdeburg den Landesverband der Jüdischen Gemeinden in
Sachsen-Anhalt vor einem Monat dazu verpflichtet, vom Land
zur Verfügung gestellte Mittel mit der liberalen Gemeinde
in Halle zu teilen. "Bislang macht der Landesverband
überhaupt keine Anstalten", klagt Karl Sommer von
der Synagogengemeinde.
Obwohl
das Oberverwaltungsgericht als letzte Instanz geurteilt
habe, verweigere der Landesverband die Zahlung, indem er
haltlose Forderungen stelle. "Offensichtlich will man
das Urteil nicht verstehen." Danach sei eine Prüfung
der Synagogengemeinde durch den Landesverband nicht mehr
vorgesehen. "Unsere Mitgliedschaft im Weltverband der
liberalen Juden ist völlig ausreichend."
Max
Privorozki, Chef der orthodoxen Gemeinde in Halle und
Mitglied im Landesvorstand, sieht das ganz anders. Der
Landesverband verweigere nicht etwa eine Zahlung, sondern
knüpfe die Auszahlung an bestimmte Kriterien. "Ehe
wir einen Bescheid ausstellen können", sagt er,
"brauchen wir Informationen." So müsse die
Synagogengemeinde eine beglaubigte Kopie ihrer Satzung
vorlegen, Protokolle der Wahlversammlungen offen legen und
Angaben zur Zahl ihrer Mitglieder machen. "Dies ist
bisher nicht geschehen."
Und
geht es nach Karl Sommer, wird es dabei auch bleiben.
"Eine solche Überprüfung unserer Gemeinde durch den
Landesverband lehnen wir grundsätzlich ab",
versichert er. Aus seiner Sicht befinde sich der
Landesverband seit Anfang Dezember in Zahlungsverzug.
"So dass wir über gerichtliche Zwangsmaßnahmen
nachdenken."
Vor
Gericht will indessen auch der Landesverband wieder gehen
- diesmal mit Unterstützung des Zentralrates der Juden in
Deutschland. Weil die Gefahr bestehe, dass das Urteil des
Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg Trittbrettfahrer auf
den Plan rufe, die unter Verweis auf "willkürliche
internationale jüdische Organisationen" einen Anteil
an den Staatsvertragsgeldern fordern, sagt der
Zentralratsvorsitzende Paul Spiegel, sei man gezwungen,
Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Durch
das Urteil von Magdeburg und ein vorausgegangenes vom
Bundesverfassungsgericht würden Spaltungstendenzen in der
jüdischen Gemeinschaft in Deutschland befördert.
"Niemand wird von mir verlangen können, dass ich
dabei tatenlos zusehe", sagte Spiegel der
"Jüdischen Allgemeinen".
Eine
aufschiebende Wirkung habe eine solche Beschwerde jedoch
nicht, ist sich Max Privorozki im Klaren. "Deshalb
sind wir daran interessiert, so schnell wie möglich alle
Unterlagen zu bekommen, um zahlen zu können." Sommer
jedoch traut dem nicht. In einem Gespräch mit dem
Kultusministerium will die Synagogengemeinde am Dienstag
darauf dringen, ihren Anteil aus den Staatsvertragsmitteln
künftig direkt vom Land überwiesen zu bekommen.
Quelle:
Mitteldeutsche Zeitung, 19.12.2004