Diese
Geschichte ist wohl erst zu Ende, wenn sie ihre
schlimmstmögliche Wendung genommen hat. Bald wird Streit
um Gleichberechtigung, Vertragstreue und Geld das
jüdische Leben in Sachsen-Anhalt ruiniert haben. Für die
jüngste Eskalation sorgte eine Strafanzeige, die
vergangene Woche bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg
einging. Um zweieinhalb Millionen Euro sieht sich die
Synagogengemeinde Halle betrogen. Eine solche Summe hätte
der orthodox geprägte Landesverband der Jüdischen
Gemeinden seit 1996 an die liberale Konkurrenz
weiterleiten müssen. Nun bestehe Verdunkelungs- und
Fluchtgefahr. Durch Urkundenfälschung, Betruf und Untreue
habe der Landesverband staatliche Gelder zweckentfremdet.
Von "Verbindungen ... in den Bereich der mafiosen
Kriminalität ist die Rede.
Seit
Gründung vor zehn Jahren bemüht sich die
Synagogengemeinde um Gelder aus dem Staatsvertrag. Da der
Vertrag 1994 mit der "Jüdischen Gemeinschaft"
geschlossen wurde und der Landesverband die Gelder - gut
eine Million Euro jährlich - an "neu entstehende
Gemeinden" weiterleiten soll, ist die juristische
Lage eigentlich geklärt. In diesem Sinne entschieden das
Oberverwaltungsgericht Magdeburg und das
Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Synagogengemeinde.
Am 6. Dezember 2005 lehnte das Bundesverfassungsgericht es
ab, sich mit dem Fall zu beschäftigen.
Von
September bis Dezember vergangenen Jahres überwies der
Landesverband denn auch 7500 Euro monatlich an die
Liberalen. Im Januar blieb das Geld aus, woraufhin der
Staatsanwalt die zehnseitige Post erhielt. Am selben Tag,
dem 16. Januar, schrieb auch der Landesverband, nämlich
dessen Vorstand Evsey Blumenkranz, einen Brief. Empfänger
war die Synagogengemeinde, und der Brief nannte sich
"Bescheid": Fortan sollten monatlich nur 1570
Euro den Hallensern überwiesen werden. Laut Blumenkranz
zählt deren Gemeinde nur 41 Mitglieder, die man in
Relation setzen müsse zu den eigenen 2090 Mitgliedern.
Das
Kultusministerium misstraut den neuen Rechenkünsten. Vier
Tage später erhielt der Verband die Aufforderung, bis zum
gestrigen Montag den vereinbarten, auf einer
Mitgliederstärke von 217 beruhenden Betrag auszuzahlen.
Sonst sei die "weitere Auszahlung des
Landeszuschusses" gefährdet. Folgt man der
Klageschrift, hätten die Zahlungen bereits eingestellt
werden müssen. Trotz der Gerichtsurteile habe der
Landesverband keine Rücklagen gebildet. Da er als
Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht bankrott
gehen kann, stehe das Land in der Pflicht.
Der
hässliche Millionenstreit, in dem der Zentralrat Position
bezog gegen sein Mitglied, den Landesverband, lässt das
auslösende Moment verblassen. Nur ein Satz findet sich
hierzu in der Strafanzeige: "Auch glaubensmäßige
und rituelle unterschiedliche Vorstellungen"
verschärften den Konflikt. Für Bekenntnisgespräche aber
ist es zu spät. Offenbar ist das reklamierte Geld beim
Landesverband nicht vorhanden. So könnte also die
Synagogengemeinde, ein eingetragener Verein, insolvent
werden, während Sachsen-Anhalt für die Verwerfungen im
Landesverband gerade steht. Das Kultusministerium zieht
zumindest eine Lehre aus dem Ganzen: Mit Hochdruck
arbeitet man an einer Neufassung des Staatsvertrages.
Alexander
Kissler
Quelle:
Süddeutsche Zeitung
- 24. Januar 2006