Am Abend des 25. Januar 2005 haben der Landesverband der Jüdischen
Gemeinden Sachsen-Anhalts sowie die Jüdischen Gemeinden zu
Magdeburg und zu Dessau sowie die Synagogengemeinde zu Halle den neu
ausgehandelten Staatsvertrag zwischen der Jüdischen Gemeinschaft
und dem Land Sachsen-Anhalt paraphiert. Dieser Termin kam auf Bitten
der Vertragspartner kurzfristig zustande. Die Jüdische Gemeinde zu
Halle hatte keinen Vertreter entsandt. Sie wurde unmittelbar nach
der Paraphierung durch das Kultusministerium unterrichtet und
eingeladen, sich sowohl im eigenen Interesse als auch im Interesse
der positiven Entwicklung der Jüdischen Gemeinschaft in
Sachsen-Anhalt diesem Schritt kurzfristig anzuschließen.
Das Kultusministerium wird alle erforderlichen Maßnahmen für eine
schnellstmögliche Inkraftsetzung des neuen Vertrages einleiten, um
dem erklärten Willen der Vertragspartner, die Beziehungen zum Land
auf Basis des neuen Vertrages künftig zu regeln, zu entsprechen.
Dieser Vertrag wird den Vertrag vom 23.03.1994 zwischen dem Land
Sachsen-Anhalt und der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalt
ersetzen. Staatssekretär Willems begrüßte, dass nunmehr auch
Konsens bezüglich eines Prüfrechtes des Landesrechnungshofes
erzielt worden ist. „Damit wurde eine entscheidende Hürde aus dem
Weg geräumt“, erklärte Staatssekretär Willems. Im übrigen müssen
die Gemeinden und der Landesverband jährlich Geschäftsberichte und
aussagefähige Haushalts- und Stellenpläne vorlegen.
Weiterhin ist nunmehr ein Schlüssel zur Mittelverteilung des
Landeszuschusses verbindlich festgelegt: Jede anspruchsberechtigte
Gemeinde erhält einen Sockelbetrag von 5% des Landeszuschusses. Die
weiteren Mittel werden im Wege der Prokopfberechnung verteilt,
nachdem der Zentralrat der Juden in Deutschland die Mitgliederzahlen
der Gemeinden bestätigt hat. Außerdem sind Kriterien für
Anspruchsleistungen aus den Staatsleistungen für neue Gemeinden
verbindlich geregelt, wie z.B. fünf Jahre Bestand, eine Mindestzahl
von 50 Mitgliedern und ein lebendiges religiöses Gemeindeleben. Über
die Notwendigkeit dieser Neuregelungen bestand Einigkeit. Willems
resümierte: „Es geht nunmehr darum, diesen Vertrag mit Leben zu
erfüllen und ein neues Kapitel der Beziehungen zwischen dem Land
und der Jüdischen Gemeinschaft aufzuschlagen.“
Quelle:
Kultusministerium
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 021/2006