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"Das
liberale Judentum" erblickt das Wesen der
jüdischen Religion in ihren ewigen Wahrheiten und
sittlichen Grundgeboten, welche die geschichtliche
Bestimmung haben, Weltreligion zu werden.
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Die
ewigen Wahrheiten und sittlichen Grundgebote der
jüdischen Religion, in denen allen Zeiten und
Richtungen übereinstimmen, sind:
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Die
Lehre von dem einig-einzigen, reingeistigen,
heiligen Gott, dem Gott der Gerechtigkeit und
Liebe.
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Die
Lehre von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen
und der Unsterblichkeit seiner Seele, von seiner
Kraft zur sittlichen Freiheit und seiner
Bestimmung, zu immer höherer sittlicher und
geistiger Vervollkommnung fortzuschreiten.
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Die
Lehre von der Gotteskindschaft aller Menschen und
von der Bestimmung der Menschheit, dem
messianischen Friedensideale durch Wahrheit,
Gerechtigkeit und Liebe immer näher zu kommen.
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Die
von der Vorsehung bestimmte Aufgabe Israels
ist es, seine Religion in ihrer Reinheit zu
bewahren und zu verkünden, durch die
lebendige Kraft des Beispiels und der
opferwilligen Hingabe zu bezeugen und so für
die Herbeiführung des Gottesreiches auf Erden
zu wirken.
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Die
geschichtliche Grundlage der jüdischen
Religion ist die heilige Schrift, sowie die
von ihr ausgehende Weiterbildung des Judentums
im nachbiblischen Schrifttum, Talmud,
rabbinischer und religionsphilosophischer
Literatur bis auf die Gegenwart. Die
historisch-kritische Würdigung dieser
Religionsurkunden ist der Wissenschaft des
Judentums als eine ihrer Aufgaben zuzuweisen.
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Als
geschichtliche Religion hat das Judentum
seinen ewigen Wahrheiten und sittlichen
Grundgeboten Ausdruck gegeben auch in
geschichtlich bedingten Glaubensvorstellungen
und Erscheinungsformen. Jedes Geschlecht hat
den Glauben der Väter in den ihm
eigentümlichen religiösen Vorstellungen und
Ausdrucksformen sich zueigen gemacht. Das liberale
Judentum steht deshalb auf dem
Standpunkt der Anerkennung einer
fortschreitenden Entwicklung, kraft deren jede
Zeit im Judentum das Recht und die Pflicht
hat, bei Wahrung seines wesentlichen Gehalts
geschichtlich bedingte Glaubensvorstellungen
und Erscheinungsformen aufzugeben,
fortzubilden oder neue zu schaffen.
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Besonders
ernst tritt diese Pflicht an die Gegenwart heran.
Durch den Eintritt der Juden in die geistige Kultur
und soziale Lebensgemeinschaft einer Zeit, die durch
neugewonnene Erkenntnisse ihren geistigen
Gesichtskreis erweitert und eine Umwälzung auf allen
Gebieten des Lebens erfahren hat, sind viele
überlieferte Vorstellungen, Einrichtungen und
Bräuche aus dem Bewusstsein und aus dem Leben
geschwunden und haben somit ihren Inhalt und ihre
Bedeutung verloren. Diese in der Gegenwart sich
vollziehende Entwicklung stellt uns vor die große und
verantwortungsvolle Aufgabe, zu den geschichtlich
bedingten Glaubensvorstellungen und Erscheinungsformen
Stellung zu nehmen.
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Glaubensvorstellungen,
welche die Reinheit der jüdischen Gotteslehre
trüben, sind aus dem Lehrinhalt der jüdischen
Religion auszuscheiden.
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Angesichts
der großen Bedeutung der Erscheinungsformen
für das religiöse Leben und die Erhaltung jüdischen
Religion sind in pietätvoller Anlehnung an die
Vergangenheit alle diejenigen Einrichtungen und
Bräuche zu bewahren und neu zu beleben, die noch
heute en einzelnen
in lebendige Beziehung zu Gott setzen, ihn immer
wieder an seine sittliche Lebensaufgabe erinnern und
in sein Alltagsleben Momente der Ruhe und
Selbstbestimmung bringen, die das Familienleben
heiligen, dem jüdischen Haus seine eigentümliche
Weihe und Stimmung geben und der Pietät gegen Lebende
und Verstorbene Ausdruck verleihen, die das Band der Glaubensgemeinschaft
festigen, die Glaubenstreue stärken und ein edles
jüdisches Selbstbewusstsein wachrufen. Vorschriften,
die diesen Bedingungen nicht entsprechen, haben keine
verpflichtende Kraft.
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Gemäß
diesen Grundsätzen sind für das religiöse
Leben des einzelnen die folgenden Forderungen
unerlässlich:
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Sabbat
und Feste, diese Träger der bedeutendsten
religiösen Gedanken und Erinnerungen sind durch
häusliche Feier und durch Besuch des Gottesdienstes
weihevoll zu begehen. An ihnen soll alles vermieden
werden, was ihre würdige Feier stört; was dieselbe
nicht beeinträchtigt, kann nicht als verboten
gelten. Darum haben alle aus der Ausdehnung des
Ruheverbots hervorgegangenen Erschwerungen keinen
Anspruch auf Gültigkeit. Jede Werktagsarbeit aber
soll unterbleiben. Solange die volle Erfüllung
dieser Forderung an den wirtschaftlichen Verhältnissen
scheitert, ist der häuslichen Ruhe, dem Besuch des
Gottesdienstes und der Feier des Freitagabends und
der Vorabende der Feste erhöhte Pflege
zuzuwenden. Ihre feierlichen Bräuche: das Anzünden
der Lichter, der Elternsegen, der Dankesspruch über
Wein und Brot, Seder- und Chanukkohfeier sollen in
ihrer alten Bedeutung in unseren Häusern
fortleben und mit neuer Weihe umgeben werden.
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Das
häusliche Gebet ist als eines der wertvollsten
Mittel zur Förderung religiösen Lebens zu pflegen.
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Den
bedeutsamen Momenten des Familienlebens die religiöse
Weihe zu geben, ist heilige Pflicht.
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Die
Zugehörigkeit zum Judentum ist durch die Geburt
gegeben. Die Beschneidung
bleibt eine geheiligte Institution. Wer von den
Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften mit
lauterem Herzen und in wahrhaftigem Bekenntnis dem
Judentum sich zuwenden will, dem soll das Judentum
als Menschheitsreligion seine Pforte öffnen.
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Für
Knaben und Mädchen soll nach vorbereitendem
Unterricht eine gottesdienstliche Einsegnungsfeier
als Einführung in die Gemeinde stattfinden.
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Die
Eheschließung erhält ihre Weihe nur durch die
religiöse Trauung.
Die an den Bestand des Tempels gebundenen
Priestergesetze und die für das alte jüdische
Staatswesen erlassenen Bestimmungen des Familien-
und Erbrechts bilden kein Hindernis für die
religiöse Trauung. Die rituelle Ehescheidung soll
auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann
und Frau beruhen und nach erfolgter bürgerlicher
Scheidung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe
gegen böswillige Hemmnisse gesichert sein, die
von dem einen oder anderen Ehegatten bereitet
werden können. Die Form der rituellen
Ehescheidung ist zu vereinfachen.
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Die
Liebesdienste an
Sterbenden und Toten sind heilige
Pflichten und sollen daher in jedem Falle, ohne
Rücksicht auf Lebenswandel, Todesart und
Bestattungsweise erwiesen werden. Im Todesfall und
an den Jahrzeitgagen der nächsten Angehörigen
soll die Pietät in den alten Bräuchen der
Erinnerung, in der Teilnahme am Gottesdienst mit
seinem Kaddischgebete und in frommen Spenden sich
bekunden.
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Wer
diesen unerlässlichen Forderungen genügt, ist als
religiöser Jude anzusehen. Die Beobachtung aller
weiteren, den einzelnen betreffenden traditionellen
Vorschriften überlässt das liberale Judentum dem
religiösen Empfinden des einzelnen; es verwirft die
Bewertung der Frömmigkeit nach dem Maß der äußeren
Übungen und erkennt als wertvoll nur an, was für den
einzelnen Kraft hat, fromme Gesinnung hervorzurufen,
die sittliche Tat zu fördern und religiöse
Wahrheiten und Erlebnisse in anschauliche Erinnerung
zu bringen.
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Unerlässlich
für das religiöse Leben der jüdischen Glaubensgemeinschaft
in Gotteshaus, Schule und Gemeindeleben sind die
folgenden Forderungen:
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Der
würdigen Ausgestaltung des öffentlichen
Gottesdienstes ist die ernsteste Sorgfalt
zuzuwenden. Wie der Sabbatvormittag, so soll auch
der Freitagabend, vor allem in den größeren
Gemeinden, durch einen feierlichen Gottesdienst mit
Predigt ausgezeichnet werden. Sein Beginn soll,
unabhängig von der kalendarischen Berechnung, von
jeder Gemeinde nach ihren Bedürfnissen festgesetzt
werden. Den hochheiligen Festen Roschhaschonoh und
Jomkippur ist ihr herkömmlicher Charakter zu
wahren, desgleichen dem Pesach-, Schowuos- und
Sukkosfeste, die vorzugsweise an den biblisch
angeordneten Tagen durch festlichen
Predigtgottesdienst auszuzeichnen sind. Chanukko,
Purim und Tischobeaw sind als geschichtliche
Erinnerungstage durch eine ihrer Bedeutung
entsprechende Feier zu begehen.
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Die
Dauer des Gottesdienstes am Sabbat und an den
Feiertagen, ausgenommen den Versöhnungstag, ist
erheblich zu kürzen. Die Wiederholung von Gebeten
ist möglichst zu vermeiden.
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Unter
Festhaltung der hebräischen Sprache für die im
Mittelpunkt des Gottesdienstes stehenden Gebete ist
der deutschen Muttersprache in Gebet und Gesang ein
breiter Raum zu gewähren.
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Aus
den Gebeten sind diejenigen Wünsche zu entfernen,
die nicht Wahrheit in unseren Herzen sind. Die
beizubehaltenden hebräischen Gebete müssen nach
Inhalt und Form mit dem religiösen Denken und
Empfinden der Gegenwart in Einklang stehen.
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Um
die Gemeinde in erhöhtem Maße für tätige
Mitwirkung am Gottesdienste zu gewinnen, soll
einstimmiger hebräischer und deutscher
Gemeindegesang, womöglich unter Begleitung von
Orgel oder Harmonium eingeführt werden.
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Die
Thora ist, in ein- oder dreijährigem Zyklus,
hebräisch und hierauf in deutscher Übertragung,
die Haphthoroh in einer freien Auswahl deutsch zu
verlesen.
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Der
Werktagsgottesdienst ist nach denselben Grundsätzen
wie der Sabbat- und Festgottesdienst würdig zu
gestalten.
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Die
Abhaltung des Gottesdienstes ist unabhängig von der
Zahl der Betenden.
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Zur
Unterstützung der häuslichen religiösen Erziehung
ist am Sabbat, entweder am Vorabend oder am
Nachmittag, ein besonderer Jugendgottesdienst mit
religiöser Ansprache abzuhalten. Für die
Hauptfeiertage ist auf Befreiung der Schuljugend von
Unterricht hinzuwirken.
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Der
Religionsunterricht soll die heranwachsende Jugend
zu sittlicher Lebensführung und religiöser
Weltanschauung, zu Überzeugungstreue und lebendiger
Anteilnahme am religiösen Leben der Gemeinde
erziehen. Um dieses Ziel
zu erreichen, hat er die Aufgabe,
das alte, heilige Schrifttum Israels, auch in seiner
Ursprache, kennen und lieben zu lehren und seine
unvergängliche religiöse Bedeutung aufzuzeigen;
Verständnis für die Entwicklung der jüdischen
Religion anzubahnen, Begeisterung für die
Geschichte des jüdischen Volkes wachzurufen, unter
unbefangener Anerkennung der Wissenschaft in Fragen
der Weltanschauung und in die religiösen Probleme
der Gegenwart einzuführen, vorhandene Gegensätze
zu traditionellen Glaubensvorstellungen und
Erscheinungsformen mit Würdigung ihrer historischen
Bedeutung taktvoll zu behandeln und mit der Treue
zum Väterglauben die Liebe zum Vaterlande und den
Sinn für die Aufgaben der Menschheit zu wecken.
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Die
Jugend, die aus der Schule entlassen ist, soll in
Jugendvereinen für die Mitarbeit an den religiösen
Aufgaben des Judentums gewonnen werden.
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Die
Wissenschaft des Judentums ist ganz besonders zu
fördern und zu verbreiten, damit durch sie eine
immer größere Verinnerlichung und Vertiefung der
jüdischen Religion herbeigeführt und die Achtung
vor ihr gemehrt werde.
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Die
fachwissenschaftliche Ausbildung der Rabbiner,
Lehrer und Vorbeter soll in einer den Bedürfnissen
der Gegenwart entsprechenden Weise erfolgen.
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Zur
Mitarbeit an den Gemeindeaufgaben, insbesondere auch
auf dem Gebiete der Wohltätigkeit und der sozialen
Fürsorge sind möglichst alle Gemeindemitglieder
heranzuziehen.
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Die
Teilnahme der Frau am religiösen und Gemeinde-Leben
ist unentbehrlich. Wie an den religiösen Pflichten,
soll ihr auch an den religiösen Rechten der volle
Anteil eingeräumt werden.
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Die
Durchführung dieser Forderungen wird, wie dem einzelnen
liberalen Juden, so insbesondere auch den liberalen Gemeinden
dringend ans Herz gelegt. Wie weit hierbei besondere
örtliche Verhältnisse zu berücksichtigen sind,
bleibt den einzelnen Gemeinden und ihren berufenen
Organen überlassen. Gemeindeinstitutionen, welche
auch nur eine Minderheit in der Gemeinde zur
Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse braucht,
sind unbedingt zu erhalten. Die Vereinigung der
liberalen Rabbiner Deutschlands tritt mit aller
Entschiedenheit für die religiöse Einheit des
Judentums ein. Sie weist deshalb die Behauptung einer
konfessionellen Verschiedenheit innerhalb des
Judentums als unwahr und alle Versuche einer Spaltung
der Gemeinden als unjüdisch und unheilvoll zurück.
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Der
wissenschaftlichen Erörterung aller dieser
Grundsätze und Aufgaben sowie ihrer praktischen
Ausgestaltung für das religiöse Leben im einzelnen
will die Vereinigung der liberalen Rabbiner
Deutschlands ihre Tätigkeit in ernster Arbeit
einmütig widmen; sie betrachtet es vornehmlich als
ihre Aufgabe, diese Richtlinien durch Behandlung der
sich aus ihnen ergebenden Einzelfragen näher zu
begründen und zu ergänzen. Die Vereinigung der
liberalen Rabbiner Deutschlands ist dabei von der
heiligen Überzeugung erfüllt, dass es ihr auf diesem
Wege allein möglich sein wird, die überlieferte
Religion mit dem Denken und Fühlen und mit den
Lebensmöglichkeiten unserer Zeit auszugleichen, für
die erhebenden Grundwahrheiten und sittlichen Ideale
unserer Religion in Bekenntnis und Leben zu wirken,
das Verständnis dafür wachzuhalten, dass das
Judentum in der Gegenwart seinen notwendigen Platz und
für die Zukunft seine unersetzliche Bedeutung hat,
und so die religiöse Teilnahmslosigkeit und
Entfremdung vom Judentum zu überwinden und die durch
Jahrtausende bewährte Treue den kommenden
Geschlechtern zu vererben.
Dr.
Appel, Stadtrabbiner, Karlsruhe; Dr. Appel,
Rabbiner, Bingen; Dr. Baeck, Rabbiner, Düsseldorf;
Dr. Baron, Rabbiner, Kolberg; Dr. Behrens,
Rabbiner, Göttingen; Dr. Bergmann, Rabbiner,
Berlin; Prof. Dr. Bloch, Rabbiner, Posen; Dr. Blumenthal,
Rabbiner, Berlin; Dr. Caro, Rabbiner, Köln; Dr. Chone,
Stadtrabbiner, Konstanz; Dr. Coblenz, Rabbiner,
Bielefeld; Dr. David, Rabbiner, Bochum; Dr. Dienemann,
Rabbiner, Ratibor; Dr. Einstein, Bezirksrabbiner,
Landau/Pfalz; Dr. Elsaß, Rabbiner, Landsberg a.W.;
Dr. Freudenthal, Rabbiner, Nürnberg; Dr. Freund,
Rabbiner, Görlitz; Dr. Fuchs, Rabbiner, Chemnitz;
Dr. Galliner, Rabbiner, Charlottenburg; Dr. Ginsburger,
Rabbiner, Gebweiler; Dr. Goldmann, Rabbiner,
Oppeln; Dr. Goldschmidt, Rabbiner, Offenbach a.M.;
Dr. Grünfeld, Stadt- und Distriktsrabbiner,
Augsburg; Dr. Heilbronn, Rabbiner, Nürnberg;
Dr. Hochfeld, Rabbiner, Berlin; Dr. Jaulus,
Rabbiner, Aachen; Dr. Italiener, Rabbiner, Danzig; Dr.
Kahlberg, Rabbiner, Halle; Dr. Kantorowsky,
Rabbiner, Bernburg; Dr. Koch, Rabbiner, Weißenburg
i.E.; Dr. Landau, Bezirksrabbiner, Weilburg; Dr. Lazarus,
Rabbiner, Frankfurt a.M.; Dr. Levi, Oberrabbiner,
Krefeld; Dr. Levy, Rabbiner, Nordhausen; Dr. Lewit,
Rabbiner, Alzey; Dr. Lewkowitz, Rabbiner,
Schneidemühl; Dr. Lorge, Rabbiner, Mainz; Prof.
Dr. Maybaum, Rabbiner, Berlin; Dr. Neumark,
Rabbiner, Duisburg; Dr. Norden, Rabbiner, Elberfeld;
Dr. Oppenheim, Rabbiner, Mannheim; Dr. Posner,
Rabbiner, Kottbus; Dr. Rülf, Landesrabbiner,
Braunschweig; Prof. Dr. Salfeld, Rabbiner, Mainz;
Dr. Solomon, Distriktsrabbiner, Bayreuth; Dr. Salomonski,
Rabbiner, Frankfurt a.O., Dr. Salzberger, Rabbiner,
Frankfurt a.M.; Dr. Samuel, Rabbiner, Essen; Dr. Sander,
Rabbiner, Gießen; Dr. Schreiber, Rabbiner,
Potsdam; Dr. Seligmann, Rabbiner, Frankfurt a.M.;
Dr. Seligkowitz, Rabbiner, Köthen; Dr. Silberstein,
Rabbiner, Stargard; Dr. Sonderling, Rabbiner,
Hamburg; Dr. Straßburger, Bezirksrabbiner, Ulm;
Dr. Tänzer, Bezirksrabbiner, Göppingen; Dr. Tawrogl,
Rabbiner, Kreuznach; Dr. Vogelstein, Königsberg
i.Pr.; Dr. Weyl, Rabbiner, Berlin; Dr. Wiener,
Rabbiner, Stettin; Dr. Wilde, Rabbiner, Magdeburg;
Dr. Worms, Rabbiner, Stettin.
aus:
Richtlinien zu einem Programm für das liberale
Judentum nebst den Referaten und Ansprachen auf den
Rabbinerversammlungen zu Berlin und Frankfurt am Main
und auf der Delegiertenversammlung der Vereinigung für
das liberale Judentum zu Posen, Frankfurt a.M. 1912, S.
56-68
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