Telegramm:

 



Der Kleine Chor der
Synagogengemeinde



Gottesdienst mit drei Gästen
aus dem Kirchenkreis in Halle

Presseerklärung

Nach dem Gesetz zum Staatsvertrag werden Kirchensteuerzahlungen sowohl an die
jüdisch-orthodox-konfessionierten wie auch an die jüdisch-liberal-konfessionierten Gemeinden in Sachsen-Anhalt
bezahlt. Die Landesregierung gibt den Gesamtbetrag an die Funktionäre des Landesverbands der orthodoxen
Juden mit der Auflage, den Betrag gerecht an alle jüdischen Konfessionen zu verteilen.

Ein hehrer Vorsatz. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus!

Die Landesverbandsfunktionäre haben den liberalen Juden 10 lange Jahre vollständig alle Zahlungen verweigert.

Erst nachdem die Landesregierung Mitte 2006 dem Landesverband die Gelder einbehielt, zahlten die
Landesverbandsfunktionäre einen Kleckerbetrag an die jüdisch-liberal-konfessionierten Juden aus. Schon zum
Jahresbeginn 2007 stellten sie die Zahlungen wieder ein. Im Juli 2008 wurde der Landesverband vom
Verwaltungsgericht gezwungen, die Zahlungen fortzusetzen. Im Jahr 2009 kürzte der Landesverband die
Zahlungen wieder zusammen. Noch mehrfach musste das Verwaltungsgericht bemüht werden. Für die
Synagogengemeinde ein Trauerspiel; für die Landesverbandsfunktionäre offensichtlich eine Komödie.

Nun, im Jahr 2012, zahlt der Landesverband abermals nicht aus. Dies, obgleich der Gesamt-Landeszuschuss von
der Landesregierung sogar erhöht wurde. Gewiss halten die Landesverbandsfunktionäre für diese Unterschlagung
wieder eine zwar wahrheitswidrige aber larmoyante Erklärung bereit.

Staatliche Gelder nicht weiterzuleiten, ist das ein Skandal?  Oder Unterschlagung ? Oder kriminelle
Zweckentfremdung und persönliche Bereicherung der Landesverbandsfunktionäre ?

Fehlanzeige ! Strafanzeigen gegen die Landesverbandsfunktionäre gehen grundsätzlich ins Leere. Was
Hinz & Kunz bei scharfer Strafe verboten ist, dürfen ungestraft die Funktionäre des Landesverbands der
Juden in Sachsen-Anhalt.

Die jüdisch-liberale Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass die neuerliche Zahlungsverweigerung
die Reaktion darauf ist, dass das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt dem Landesverband eine
Bürgschaft über den

Betrag von 863.000 Euro

auferlegte. Das ist die Summe, die der Landesverband der Synagogengemeinde Halle schuldet. Zinsen sind
dabei noch nicht gerechnet.

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15 Angebote der Synagogengemeinde Halle, die Streitigkeiten friedlich beizulegen, beantwortet der
Landesverband im eisigen Schweigen. Der Presse gibt er  an, er warte auf noch weitere Angebote
der Synagogengemeinde...

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