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Presseerklärung
Nach dem Gesetz zum Staatsvertrag werden Kirchensteuerzahlungen sowohl an die jüdisch-orthodox-konfessionierten wie auch an die jüdisch-liberal-konfessionierten Gemeinden in Sachsen-Anhalt bezahlt. Die Landesregierung gibt den Gesamtbetrag an die Funktionäre des Landesverbands der orthodoxen Juden mit der Auflage, den Betrag gerecht an alle jüdischen Konfessionen zu verteilen.
Ein hehrer Vorsatz. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus!
Die Landesverbandsfunktionäre haben den liberalen Juden 10 lange Jahre vollständig alle Zahlungen verweigert.
Erst nachdem die Landesregierung Mitte 2006 dem Landesverband die Gelder einbehielt, zahlten die Landesverbandsfunktionäre einen Kleckerbetrag an die jüdisch-liberal-konfessionierten Juden aus. Schon zum Jahresbeginn 2007 stellten sie die Zahlungen wieder ein. Im Juli 2008 wurde der Landesverband vom Verwaltungsgericht gezwungen, die Zahlungen fortzusetzen. Im Jahr 2009 kürzte der Landesverband die Zahlungen wieder zusammen. Noch mehrfach musste das Verwaltungsgericht bemüht werden. Für die Synagogengemeinde ein Trauerspiel; für die Landesverbandsfunktionäre offensichtlich eine Komödie.
Nun, im Jahr 2012, zahlt der Landesverband abermals nicht aus. Dies, obgleich der Gesamt-Landeszuschuss von der Landesregierung sogar erhöht wurde. Gewiss halten die Landesverbandsfunktionäre für diese Unterschlagung wieder eine zwar wahrheitswidrige aber larmoyante Erklärung bereit.
Staatliche Gelder nicht weiterzuleiten, ist das ein Skandal? Oder Unterschlagung ? Oder kriminelle Zweckentfremdung und persönliche Bereicherung der Landesverbandsfunktionäre ?
Fehlanzeige ! Strafanzeigen gegen die Landesverbandsfunktionäre gehen grundsätzlich ins Leere. Was Hinz & Kunz bei scharfer Strafe verboten ist, dürfen ungestraft die Funktionäre des Landesverbands der Juden in Sachsen-Anhalt.
Die jüdisch-liberale Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass die neuerliche Zahlungsverweigerung die Reaktion darauf ist, dass das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt dem Landesverband eine Bürgschaft über den
Betrag von 863.000 Euro
auferlegte. Das ist die Summe, die der Landesverband der Synagogengemeinde Halle schuldet. Zinsen sind dabei noch nicht gerechnet.
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15 Angebote der Synagogengemeinde Halle, die Streitigkeiten friedlich beizulegen, beantwortet der Landesverband im eisigen Schweigen. Der Presse gibt er an, er warte auf noch weitere Angebote der Synagogengemeinde...
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