01. August 2017
nach dem jüdischen Kalender der
09. Av 5777

Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts

 

Bibelzitate des Monats :

Aus Levitikus Kapitel 19:

Lev 19,4

Ihr sollt euch nicht anderen Göttern zuwenden und euch nicht Götterbilder aus Metall gießen; ich bin der Herr, euer Gott.

Lev 19,11

Ihr sollt nicht stehlen, nicht täuschen und einander nicht betrügen.

Lev 19,12

Ihr sollt nicht falsch bei meinem Namen schwören; du würdest sonst den Namen deines Gottes entweihen. Ich bin der Herr.

Lev 19,13

Du sollst deinen Nächsten nicht ausbeuten und ihn nicht um das Seine bringen. Der Lohn des Tagelöhners soll nicht über Nacht bis zum Morgen bei dir bleiben.

Lev 19,14

Du sollst einen Tauben nicht verfluchen und einem Blinden kein Hindernis in den Weg stellen; vielmehr sollst du deinen Gott fürchten. Ich bin der Herr.

Lev 19,15

Ihr sollt in der Rechtsprechung kein Unrecht tun. Du sollst weder für einen Geringen noch für einen Großen Partei nehmen; gerecht sollst du deinen Stammesgenossen richten.

Lev 19,16

Du sollst deinen Stammesgenossen nicht verleumden und dich nicht hinstellen und das Leben deines Nächsten fordern. Ich bin der Herr.

Lev 19,17

Du sollst in deinem Herzen keinen Hass gegen deinen Bruder tragen. Weise deinen Stammesgenossen zurecht, so wirst du seinetwegen keine Schuld auf dich laden.

Lev 19,18

An den Kindern deines Volkes sollst du dich nicht rächen und ihnen nichts nachtragen Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Ich bin der Herr.

Lev 19,32

Du sollst vor grauem Haar aufstehen, das Ansehen eines Greises ehren und deinen Gott fürchten. Ich bin der Herr.

Lev 19,35

Ihr sollt kein Unrecht begehen, weder bei Gericht, noch mit Längenmaß, noch mit Gewicht, noch mit Hohlmaß.

Lev 19,36

Ihr sollt richtige Waagen, richtige Gewichtssteine, richtiges Efa und richtiges Hin haben. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat.

Lev 19,37

Ihr sollt auf alle meine Satzungen und alle meine Vorschriften achten und sie befolgen. Ich bin der Herr.

Zitat des letzten Monats lautete:

"Wir werden es anderen nicht erlauben,

uns zu sagen, wie man als Juden lebt."

Das Zitat strahlt Aktualität auch im Monat August 2017 aus.

Denn erneut erklärt der Zentralrat der Juden in Deutschland (Judenzentralrat) - aus Sicht der hiesigen Reformjudenge-meinschaft so volks- und religionsverhetzend wie seit dem Jahr 2008 - dass die Reformjudengemeinschaft in Sachsen-Anhalt, deren Sprecherin die Synagogengemeinde zu Halle e.V. (Synagogengemeinde) ist, über

KEINE Mitglieder

verfügt.

Was denn, keine Mitglieder?

Null Menschen jüdisch-religiösen Glaubens?

Wohin sind denn dann nach diesem Spruch des Judenzentralrats die 363 Mitglieder der Synagogengemeinde entschwunden?

Oder handelt es sich abermals nur um mythomanisch-abusiv-pseu-dologische Aussagen eines verschreckten Verbands, der sich seiner Konkurrenz entledigen möchte?

Denn aufgrund dieser Judenzentralrats-Falschaussage stützt sich die totale Unterschlagung der der Synagogengemeinde zustehen-den Kirchensteuerlandesmittel.

Die Reaktion der Synagogengemeinde auf die erneute Mitglieder-Buch-Eliminierung des Judenzentralrats wird, wie alle zuvorigen, weder vom Judenzentralrat noch von dessen Mündel, dem Landes-verband (russisch) Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt (Juden-verband) kommentiert.

Mit welch glaubhaften und wahrheitsgetreuen Argumenten sollten sie dies auch versuchen, denn als Tatsachen sind bekannt:

I.

1.

Die im Schreiben des Judenzentralrats vom 20.07.2017 erneut enthaltene Behauptung, dass die Synagogengemeinde über Null-Mitglieder - also über KEINE Mitglieder - verfügt, ist ebenso falsch wie bösartig und weicht nicht von der bisherigen mythomanisch- abusiv-pseu-dologischen Berichterstattung über die Synagogenge-meinde ab.

Denn zur Synagogengemeinde gehören, ausweislich der beim Verwaltungsgericht Halle aufliegenden Personalunterlagen

363 Mitglieder.

2.

Die Synagogengemeinde forderte den Judenzentralrat zur Richtig-stellung seines Falschbescheides bis zum 08.08.2017 auf. Anson-sten wird in Erwägung gezogen, gegen die maßgeblichen Falschbe-stätiger (und deren Auftraggeber und Hintermänner) der Mitglie-derzahlen der Synagogengemeinde endlich Strafantrag zu stellen.

3.

Denn der Judenzentralrat erweist sich seit dem Jahr 2008 weder als unparteiischer, noch als neutraler, noch als korrekter Prüfer der Mitgliederzahlen der kirchensteuerlandeszuschussbegünstigten jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalts. Die Gründe und Beweise hiefür wurden dem Judenzentralrat von der Synagogengemeinde, in einer Vielzahl von Schreiben vorgelegt. Der Judenzentralrat und sein Mündel, der Judenverband, widersprachen dem nie.

4.

Auch wurde dem Judenzentralrat mehrfach mitgeteilt, dass die gesamten prüfungsfähigen Personalunterlagen der Mitglieder der Synagogengemeinde in fünf Leitzordnern zusammen gefasst, beim Verwaltungsgericht Halle zu dessen Az. 1 B 320/17 und 1 A 326/17 vorliegen. Dem Judenzentralrat wurde Vollmacht zur Einsicht erteilt. Ignoriert er diese großzügige Erlaubnis etwa, weil sich bei solcher Gelegenheit kaum oder nur erschwert die Möglichkeit bietet, die 363 Mitglieder der Synagogengemeinde auf Null buchzu-eliminieren? So wie der Judenzentralrat und der Judenverband dies seit 2008 - aus hiesiger Sicht - rechtswidrig, religions- und volks-verhetzend handhabt?

II.     Hier nochmals auszugsweise wiederholt die Kriterien der pseudologischen und unkorrekten Bestätigungen der Mitglie-derpersonalakten durch das Judenzentralratspersonal:

1.

1.1.

Der Judenzentralrats-Generalsekretär Kramer legte gegen Ende 2008 der Synagogengemeinde einen vom Judenverband diktierten Vergleichsentwurf zur Beendigung aller Streitigkeiten zwischen Judenverband und Synagogengemeinde vor. Er zitierte die Dele-gierten der Synagogengemeinde zur Vergleichsannahme nach Berlin. Diese kamen der kurzfristig gestellten Einladung nach. Im Büro des Judenzentralrats-Generalsekretär waren bereits die Judenverbands-Funktionäre Privorozki und Wassermann längere Zeit anwesend. Den Delegierten der Synagogengemeinde wurde ein bereits vorgeschriebener Vergleichstext zur sofortigen Annahme vorgelegt. Der Synagogengemeinde sollten danach monatlich ca 20.000 € ausbezahlt werden, wenn sie im Gegenzug das Rechtsverfahren gegen den Judenverband zurücknimmt und die bis dahin angefallenen Rechtsstreitkosten übernimmt.

1.2.

Der Judenzentralrat selbst wollte aus seinem "Schatzmatz"-Wanderrabbinerprogramm monatlich 4.000 € beisteuern. (Wie die Synagogengemeinde diese 4.000 € dem Judenzentralrat monatlich abrechnen sollte, wurde offen gelassen. Sie hätte diese Summe somit an einen der Wanderrabbiner weiterzuleiten gehabt, um Zweckentfremdungsvorwürfen vorzubeugen. Also ein durchlaufen-der Posten ohne jeden finanziellen Wert für die Synagogengemein-de, dafür mit hohem Verwaltungsaufwand belastet.) Der Juden-verband wollte der Synagogengemeinde aus staatlichen Einnah-men ca 15.000 € monatlich, begrenzt bis zum Jahr 2015 ausbezahlen. Zudem wollten Judenzentralrat und Judenverband die Landesregierung Sachsen-Anhalt anweisen, der Synagogengemein-de die Körperschaftsrechte zuzuerteilen. Was nach dem Ende des Vergleichs, ab 2015, geschehen sollte, lag im Dunkeln.

1.3.

Die Synagogengemeinde behielt sich die Anhörung des Rechtsan-walts Dr. Braun vor. Der befragte Anwalt riet dringend davon ab, dem Vergleich zuzustimmen. Gleichwohl hätte die Synagogenge-meinde zugestimmt. Doch den Bitten der Synagogengemeinde, den Vergleich vollstreckbar zu machen und das Landeskultusmini-sterium einzubeziehen, stimmten weder der Judenzentralrats-Generalsekretär noch die Funktionäre des Judenverbands zu. Der Judenzentralrats-Generalsekretär stand zudem unter Zeitdruck, weil er dem gerade tagenden Direktorium des Judenzentralrats einen Erfolg zugesagt hatte.

Die Synagogengemeinde war bis zu diesem Zeitpunkt davon über-zeugt, dass der Judenzentralrats-Generalsekretär ehrlich bemüht war, Frieden unter den Juden in Sachsen-Anhalt zu stiften. Das Problem waren damals ausschließlich die sich zigfach als unzu-verlässig erwiesen habende Funktionäre des Judenverbands, denen man erfahrungsgemäss nicht vertrauen durfte.

1.4.

Wäre der Synagogengemeinde Vollstreckungssicherheit und die Einbeziehung der Landesregierung zugestanden worden, hatte die Synagogengemeinde dem Vergleich zugestimmt. Doch ohne diese Sicherheit war dies im Hinblick auf die damals schon vorliegende Unzahl der von den Judenverbands-Dauer-Berufs-Funktionären gegebenen aber nie eingehaltenen Zusagen und Versprechungen geradezu leichtfertig gewesen. Es war zu gewärtigen, dass zwar die Synagogengemeinde ihren Part der Verpflichtungen aus dem Vergleich zu erfüllen gehabt hätte, der Judenverband aber immer wieder, wie bis zum heutigen Tag beobachtet, irgendwelche Einwände aus dem Hut zaubern würde, um sich von seinen Verpflichtungen zu drücken.

Ohne Sicherheiten, musste die Synagogengemeinde schweren Herzens den Vergleich ablehnen. Die grausame Reaktion des Judenzentralrats und des Judenverbands ließ nicht auf sich warten.

2.

2.1.

Als Vergeltung gegen die Vergleichsablehnung wurde die Synago-gengemeinde in ein Konvolut von Verfahren zwangsverwickelt. Wie berichtet wurde, beauftragte der Judenzentralrat die Union pro-gressiver Juden in Deutschland (Judenunion), möglicherweise im Gegenzug für Privilegien, die Synagogengemeinde wirksam zu isolieren und auszugrenzen. Die Judenunion überschüttete daraufhin die Synagogengemeinde mit Repressalien und kosten-aufwendigen Gerichtsverfahren, dazu mit dem Diebstahl der Thorarolle durch den damaligen Amts-Rabbiner der Synagogenge-meinde W. Rothschild, der nach Eigenangaben beobachtendes Mitglied im Direktorium des Judenzentralrats und Mitglied der Rabbinerkonferenzen des Judenzentralrats und des Europäischen Beth Dins ist. Auch wurde der Synagogengemeinde de facto die Beerdigung verstorbener Mitglieder auf dem ihr einst gehört habenden, aber 1996 enteigneten Judenfriedhof, mittels geradezu barbarischen, verrohten Schikanen verwehrt.

Sodann wurden die Religions-, Sozial-, Büro- und Nebenräume und die Fahrzeuge der Synagogengemeinde und die Wohnungen derer Vorstände mit pogromartigen Hausdurchsuchungs- und Beschlag-nahme-Aktionen heimgesucht, wie im Nazideutschland und ein-malig im Nachkriegsdeutschland.

Dazu prüfte das Finanzamt auf Anweisung des Judenverbands monatelang die Buchunterlagen der Synagogengemeinde. Dann hob das Finanzamt die Satzung der Synagogengemeinde auf. Es diktierte ihr einen neuen Satzungstext. Bis dieser im Zentralre-gister eingetragen wurde, hob es die Gemeinnützigkeit der Syna-gogengemeinde auf.

Das Zentralregister verweigerte über drei Jahre lang aus öffentlich unbekannten Gründen die Eintragung der vom Finanzamt - hier von der Oberfinanzdirektion - diktierten Satzung der Synagogen-gemeinde. Zwei von der Synagogengemeinde mit der Lösung beauftragte Rechtsanwälte kamen zu keinem Ergebnis. Ein Rechts-anwalt vermutete eine Verschwörung gegen die Synagogenge-meinde und gab entmutigt bis verängstigt ebenfalls auf. Erst als die Synagogengemeinde die Bundesregierung und höchste deutsche Gerichte unkonventionell ersuchte, hier Licht zu schaffen, wurde ihre neue Satzung eingetragen und der Synagogengemeinde die Gemeinnützigkeit wieder zuerteilt. Allerdings hatten sich inzwi-schen alle Sponsoren der Synagogengemeinde zurück gezogen.

2.2.

Dazu gaben Judenzentralrats-Generalsekretär und Judenverband wahrheitswidrige Interviews und Presserklärungen mit dem Ziel heraus, die Reputation der Synagogengemeinde zu zerstören.

3.

Diese ungeheuere, einmalig und erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland gesehene Judenverfolgung nach dem Holocaust, führte dazu, dass sich um Schutz, der vom Judenzentralrat ausgegrenzten und verfolgten jüdischen Reformgemeinden, der "Bundesverband der Juden in Deutschland" gründete, deren Mitglied die Synagogengemeinde ist.

4.

4.1.

Ohne Bedenken und ohne jeden Skrupel, nur um des Juden-verbands Pfründe zu sichern, bucheliminiert der Judenzentralrat ab dem Jahr 2008, dies auch noch dreist rückwirkend, die 363 Mitglieder der Synagogengemeinde. Er behauptet bewusst wahr-heitswidrig, dazu religions- und volksverhetzend, dass die Synago-gengemeinde über keine Mitglieder verfügt.

4.2.

Dieser religions- und volksverhetzende Akt hohnspricht der Tradi-tion des frühen Judenzentralrats und des Reichsverbands der Juden im Sinne und Wirken seiner verstorbenen Anführer. Und gleichermassen dem Angedenken der im Holocaust umgekom-menen Juden wie auch der überlebt habenden Juden, die Mitglieder der Synagogengemeinde sind, nun aber vom Judenzentralrat und den Judenverbands-Dauer-Berufs-Funktionären verleugnet werden, als lebten sie schon wieder in Zeiten des Nationalsozialismus und des drohenden Holocaust.

Unglaubliche Zustände, aber leider wahr, wenn sie auch intensiv vertuscht, geleugnet oder verschwiegen werden.

5.

5.1.

Das unerhörte Kesseltreiben gegen die Synagogengemeinde setzt diese nahezu schutzlos Repressionen der sich ansonsten bedeckt haltenden, ihre antisemitische Gesinnung getarnt bewahrenden, Führungskräften gewisser maßgebender Einrichtungen aus.

5.2.

Dass die Judenverbands-Dauer-Berufs-Funktionäre nicht danach fragen, ob sie mit dieser Politik der Liquidierungsbestrebung der Synagogengemeinde in der Öffentlichkeit nicht nur für sich selbst sondern auch zu Lasten der gesamten jüdische Gesellschaft ein negatives Image provozieren, und es den (noch getarnten) Juden-hassern erleichtern, ihren Antisemitismus offener auszuspielen, kann hingenommen werden von denen, die diese Personen kennen. Diese Personen wissen nämlich offensichtlich nichts oder wollen nichts wissen um die Tradition der deutschen Judenge-meinschaft. Dass aber der Judenzentralrat bei der Nachstellung gegen die koscher-religiöse Synagogengemeinde den Anführer abgibt, sollte jene, die sich nicht als Antisemiten sehen, aufhorchen und künftig kritischer Verlautbarungen des Judenzentralrats aufnehmen lassen.

5.3.

Leider machen sich die jungen Funktionäre des Judenzentralrats und des Judenverbands, die in Umsorgung, Wohlstand und Sicher-heit heranwachsen durften, die den Holocaust nur vom Hören-sagen, nicht vom Selbsterleben kennen, offensichtlich keine Gedanken darüber, was sich durch dergleichen Destruktion entwickeln kann. Sie handeln verantwortungslos. Dies nicht nur für das Inland gesehen, sondern auch im Hinblick auf die Reputation des jüdischen Staates Israel, dessen Kritiker auch hierzulande immer lauter werden. Bedauerlich, dass Sturheit und Eigennutz zurzeit Vorrang genießen, vor jüdischer Einigkeit und jüdischer Reputation.

6.

Der Judenzentralrats-Generalsekretär Kramer war bis 2008 schon etliche Jahre der Zwangsverwalter der Synagogengemeinde zu Magdeburg K.d.ö.R. Er konnte demzufolge kein unparteiischer Prüfer der Mitgliederlisten anderer Judengemeinden sein, jedenfalls nicht, um deren finanzielle Landesmittel zu bestimmen. In den Vorbesprechungen zum Judenstaatsvertrag 2006 erklärte der Judenzentralrats-Generalsekretär noch verbindlich vor dem Kultus-ministerium, die Zwangsverwaltung der Synagogengemeinde zu Magdeburg K.d.ö.R. unverzüglich niederzulegen, wenn er dafür die Mitgliederlisten der zuschussbegünstigten Gemeinden prüfen darf. Er hielt seine Zusage nicht ein. Beschwerden der halleschen Syna-gogengemeinde verliefen im Sand. Er führte diese Zwangs-verwaltung jahrelang weiter. Auch noch, als sich deshalb eine andere Gemeinde in Magdeburg aus Protest gegen die Zwangs-verwaltung aus der Synagogengemeinde zu Magdeburg K.d.ö.R. abspaltete. Die neue Gemeinde stellte Strafantrag, Daraufhin wurden ihr 126 Mitglieder vom Judenzentralrats-Generalsekretär bestätigt. Nämlich jene Personen, die aus der Synagogengemeinde zu Magdeburg K.d.ö.R. zu ihr übergetreten waren. Diese Personen erscheinen jedoch weiter in der Mitgliederliste der Synagogen-gemeinde zu Magdeburg K.d.ö.R., damit die Synagogengemeinde zu Magdeburg K.d.ö.R.ür für diese Karteileichen / Scheinmitglie-der die anteilige Staatsleistung kassieren kann, wie der Zeuge Tokkar behauptet.

7. Die Zeugin Ehrend

aus der Jüdischen Gemeinde zu Dessau K.d.ö.R., erschien im Juni 2012 unangemeldet in der Synagogengemeinde und berichtete über abscheuliche, frühmittelalterlich anmutende Zustände in Judenverbandsgemeinden, in welchen Judenverbands-Dauer-Be-rufs-Funktionäre involviert sein sollten. Fernerhin berichtete sie, dass der Judenzentralrat nicht auf ihre diesbezüglichen Meldungen reagiere, weshalb sie sich an die Synagogengemeinde wende, weil die Synagogengemeinde überregional den Ruf einer unbestech-lichen, koscheren religiösen Gemeinde geniest. Die Zeugin Ehrend wünschte, dass den von ihr geschilderten Exzessen ein Ende gesetzt wird. Ihre Vorhaltungen gegenüber dem Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Dessau K.d.ö.R., dem Doppel-Berufs-funktionär Wassermann, wies dieser nämlich mit der Aussage zurück, er habe den Judenzentralrats-Generalsekretär Kramer mit 50.000 € bestochen, weshalb der Judenzentralrat ihn, Wassermann, ungerügt schalten und walten lasse.

Die Synagogengemeinde meldete diesen Vorfall dem Judenzen-tralrat.

Ab diesem Zeitpunkt hatte sich der Judenzentralrat die Synagogengemeinde als Todfeind auserkoren. Er versucht mit allen Mitteln die Synagogengemeinde zu eliminieren. Er setzte die Mitgliederzahl der Synagogengemeinde für alle Zeiten auf NULL fest. Dies, obgleich die 363 Mitglieder der Synagogengemeinde in Wahrheit koscheres religiöses jüdisches Leben vorzeigend führen und sich mit Ekel von dem im Dossier "Ehrend" geschilderten Treiben von Berufsfunktionären der dem Judenzentralrat zugehörenden Judenverbandsgemeinden distanzieren.

 

8.

8.1.

Unerträglich ist es fernerhin, dass der Judenzentralrat die Mitgliederpersonalunterlagen der Synagogengemeinde mehrfach veruntreute. Nachgewiesenermassen wurden diese streng diskre-ten Mitgliederpersonalunterlagen in fünf prall gefüllten Leitzordnern dem Judenzentralrat sogar DREIMAL zugestellt. Der Judenzentral-rat behauptet gleichwohl wahrheitswidrig, die Mitgliederpersonal-unterlagen der Synagogengemeinde nie erhalten zu haben.

8.2.

Allein die Zusammenstellung dieser Unterlagen ist für die ohne Verwaltungspersonal existierende, zudem finanziell mittellose Synagogengemeinde mit kaum zu bewältigendem Aufwand verbunden. Deshalb hinterlegte die Synagogengemeinde nunmehr diese Unterlagen beim Verwaltungsgericht Halle, wo sie geschützt sind und der Judenzentralrat diese - wenn er nur wollte - einsehen kann. Denn diese Unterlagen gehen dort nicht, wie in der Juden-zentralratszentrale, verloren.

8.3.

Dabei ist berücksichtigt, dass für jemanden, für den im Jahr 2006 Judentumszugehörigkeit nachgewiesen wurde, die Judentumszuge-hörigkeit auch noch im Jahr 2016 Gültigkeit besitzt. (So wie ein ge-taufter Christ seine Taufe auch nicht jährlich zu wiederholen hat.) Der Judenzentralrat verlangt aber - und dies nur von der Syna-gogengemeine, nicht etwa von seinen Gemeinden - dass die Synagogengemeinde jährlich für jedes ihrer Mitglieder die extrem teure Bestätigung der Zugehörigkeit zum Judentum von einem dem Judenzentralrat unterstellten Institut einholt. Reine sinnlos bis boshafte Schikane.

III.

Die Synagogengemeinde wiederholt immer wieder, dass ihr Streben und Trachten nach Religions- und Rechtsfrieden innerhalb der jüdischen Gesellschaft Sachsen-Anhalts gilt.

Leider ist wohl ausgeschlossen, dass der Judenzentralrat sich hierfür einmal als Initiator aufrafft und als Moderator zur Verfü-gung stellt. Er verfolgt stur den Untergang der Synagogenge-meinde.

Nun ja, früher waren es die Nazis, die die halleschen Reformjuden verfolgten, heute ist es der Judenzentralrat und sein Mündel der Judenverband.

 

Und eine kleine Gruppe Cartoons (wieder nicht zum lachen)