01. Juli 2018
nach dem jüdischen Kalender der
18. Tamus 5778

Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts

Bibelspruch des Monats :

Psalm 146

Preislied auf Gott, den Herrn und Helfer

Halleluja!

Lobe den Herrn, meine Seele!

Ich will den Herrn loben, solange ich lebe,

meinem Gott singen und spielen,

solange ich da bin.

Verlasst euch nicht auf Fürsten, auf Menschen,

bei denen es doch keine Hilfe gibt.

Haucht der Mensch sein Leben aus und kehrt

er zurück zu Erde,

dann ist es aus mit all seinen Plänen.

Wohl dem, dessen Halt der Gott Jakobs ist und

der seine Hoffnung auf den Herrn,

seinen Gott, setzt.

Der Herr hat Himmel und Erde gemacht,

das Meer und alle Geschöpfe;

er hält ewig die Treue.

Recht verschafft er den Unterdrückten,

den Hungernden gibt er Brot;

der Herr befreit die Gefangenen.

Der Herr öffnet den Blinden die Augen,

er richtet die Gebeugten auf.

Der Herr beschützt die Fremden und

verhilft den Waisen und Witwen

zu ihrem Recht.

Der Herr liebt die Gerechten,

doch die Schritte der Frevler leitet er in die Irre.

Der Herr ist König auf ewig, dein Gott, Zion, herrscht von Geschlecht zu Geschlecht.

Das Zitat der letzten Jahre lautete:

"Wir werden es anderen

nicht erlauben, uns zu sagen,

wie man als Juden lebt."

Das Zitat strahlt mehr denn je unverminderte Aktualität aus.

Zum Kommentar:

Die Bundesregierung setzte neulich einen Antisemitismusbeauftragten ins Amt. Die sachsenanhaltinische Reformjuden baten diesen um Beistand, damit ihrer jahrzehntelangen Diskriminierung ein Ende gesetzt wird. Doch der Antisemitismusbeauftragte lehnt ab. Die Synagogengemeinde Halle bat nun mit nachfolgendem Bittgesuch nochmals um dessen Hilfe:

Zitatauszug:

Herrn
Dr. Felix KleinBundesministerium des Innern,
Alt-Moabit 140
10557 Berlin

Betrifft:

Dringender  Antisemitismusverdacht und deswegen Hilfsersuchen, hier: Einwände gegen Ihre Abweisung

Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

sehr geehrter Herr Dr. Klein,

da Ihre Emailadresse offensichtlich gesperrt ist, mussten wir unser Hilfsersuchen mit den Gemeindefotos per Briefpost absenden. Viel Geld für einen Armutsrentner wie mich…

Doch zunächst vielen Dank für Ihre Beantwortung.

Wie soll nur unseren verfolgten Mitgliedern vorgetragen werden, dass Sie, als der Antisemitismusbeauftragte Deutschlands, in der Verfol-gung der Reformjuden Sachsen-Anhalts, weder antisemitistische Gesinnung noch solche Straftaten sehen. Sie begründen Ihre einstellung mit Landesrecht, aber gerade dieses Landesrecht, indem es gegenüber seinen Reformjuden die allgemein gültigen Grundsätze von Glaubensfreiheit, Parität und Neutralität ignoriert, stellt den Antisemitismus dar. Wer, wenn nicht Sie, kann abhelfen? Dagegen glauben Sie, dass dies der der Antisemit selbst soll? Wie sollte dies den möglich sein?

Man muss schon acht geben, dass diese Unterlassung, nicht als Beihilfe für die so gesehenen Antisemiten unterstellt wird.

Es sei denn, es gibt keinen Antisemitismus gegen Reformjuden und nur Antisemitismus gegen orthodoxe Juden? Das wäre dann etwas anderes, aber dann müsste die Verfolgung der deutschen Juden bis zum Jahr 1945 neu geschrieben werden (bis 1945 gab es in Deutsch-land und in der DDR bis zu deren Ende keine orthodoxen Judenver-bände nur reformjüdische). Die Verfolgung der hiesigen Reformjuden begann mit der Zwangsorthodoxierung der Synagogengemeinde zu Magdeburg in den frühen 90er Jahren und setzte sich am Ende der 90er Jahre mit der damals letzten Reformjudengemeinde, der Jüdi-schen Gemeinde zu Halle fort.

Beweis:      Zeugnis Herr Ulrich Braun-Levy, Staatssekretär i.R., ehemaliger               Vorsitzender der vor der Zwangsorthodoxierung noch jüdisch-liberalen Synagogengemeinde zu Magdeburg und des damals noch jüdisch-liberalen Landesverbands jüdischer Gemeinden in Sachsen-Anhalt und Brandenburg, Juri-Gagarin-Str. 4, 39118 Magdeburg.

Es existiert der sachsen-anhaltinische Judenstaatsvertrag, darin ist enthalten, dass die Synagogengemeinde Halle e.V. (Synagogenge-meinde) an den Staatsleistungen zu beteiligen ist. Gleichwohl wird die Synagogengemeinde nicht beteiligt, vielmehr wird ihr die Staats-leistung, die ansonsten alle deutschen Jüdischen Gemeinden erhalten, mit Zustimmung der Landesregierung und der Landesjustiz unter-schlagen. Dies, obgleich es keinen einzigen Hinweis dafür gibt, dass der Synagogengemeinde die Staatsleistung legal unterschlagen werden darf. Dennoch geschieht dies seit 22 Jahren mit Billigung und Wissen der sachsenanhaltinischen Landesregierung und deren Justiz.

Wenn dies nicht Antisemitismus ist, was ist das dann?

Es geht aber nicht allein um die die Tatsache der totalen Unter-schlagung der Landesmittel, sondern vor allem um das WARUM und weshalb dies geschieht.

Nun. warum werden der Synagogengemeinde die Landesmittel total unterschlagen? Sie zählt 363 Mitglieder. Diese werden vom Zentralrat der Juden (Judenzentralrat) nicht als Juden anerkannt, nur weil sie Mitglieder der Synagogengemeinde sind. Werden unsere Mitglieder mit Arbeitsplatzzusagen in den dem Judenzentralrat zugehörende Verbände gelockt, sind sie dort sofort Juden, ohne Wenn und Aber.

Ist es daher nicht vielmehr längst beschlossene Sache, dass die letzte freie deutsche Reformjudengemeinschaft scheinlegal und leugnerisch-demokratisch liquidiert werden soll?

Wenn dies nicht Antisemitismus ist, was ist das dann?

Als Ihren Nichttätigkeitsgrund, wird die Unterschlagung der Landes-mittel bemüht. Als ob dies nicht genug Stoff für antisemitistische Hintergründe ergibt. Es geht aber im Kern nicht allein darum, sondern, weshalb diese Landesmittel NUR den Reformjuden unterschlagen werden. Wenn man die Geschichte der Reformjuden Sachsen-Anhalts nach dem Ende der DDR verfolgt, erkennt man die Bestrebung, hier die Reformjuden-Gemeinschaften, die sich nicht zum orthodoxen Judentum umdrehen ließen, zu eliminieren. Siehe die damals noch freie Synagogengemeinde zu Magdeburg. Deren Mitglieder, die Hitler und Honecker überlebt hatten, wurden vom orthodoxen Judenzentralrat mit Hilfe der nunmehr demokratisch umgefärbten Landesregierung und Landesjustiz einfach zu Nichtjuden erklärt. Ihre Gebetsstätte wurde ihnen genommen sie wurden inkriminiert, als befände man sich im tiefen Nationalsozialismus.

Wenn dies nicht Antisemitismus ist, was ist das dann?

 

Beweis:      Zeugnis Herr Ulrich Braun-Levy, Staatssekretär i.R., b.b.

Diese Mitglieder wurden aus der Gemeinde ausgeschlossen. Immi-granten übernahmen die Gemeinde. Acht Jahre lang musste diese Gemeinde wegen unglaublichen Missstände zwangesverwaltet wer-den. Und das als eine deutsche Körperschaft öffentlichen Rechts.

Beweis:   Zeugnis Igor Tokkar, Dauer-Vorsitzender der - je nach Gusto und Höhe der jeweiligen finanziellen Zuwendungen mal russisch-orthodoxen, mal russisch-ultra-orthodoxen , mal vorgeblich progressiven Jüdischen Gemeinde zu Magdeburg, Markgrafenstr. 3, 39114 Magdeburg. Diese Gemeinde hatte sich aus der Synagogengemeinde zu Magdeburg abgetrennt und erhält Staatsleistung

Beweis durch eidliche Vernehmung:

Zeugnis Stephan Joachim Kramer, EX-Judenzentralrats- Generalsekretär, zu laden über Zentralrat der Juden, Tucholskystrasse 9 in 10117 Berlin.

Offensichtlich wird Ihnen von der Landesregierung Sachsen-Anhalt und vom orthodoxen Judenzentralrat dargelegt, dass es sich bei unse-rem Hilfsersuchen um Streitigkeiten wegen der Beteiligung an der Staatsleistung handelt. Dabei wird verschwiegen, warum nur der Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts diese Staatsleistung total unterschlagen wird, obgleich ihr diese gemäß Staatsvertrag und gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts doch zusteht. Auch, dass der Synagogengemeinde bei gerichtlicher Durchsetzung ihrer Forderungen in Sachsen-Anhalt grundsätzlich Prozeßkostenhilfe verweigert wird, aber vom Bundesverwaltungsgericht zu nächste-hendem Urteil gewährt wurde. Dies zeigt auf, dass etwas im Land Sachsen-Anhalt nicht stimmt. Wir behaupten, dass es sich um starken, getarnten Regierungs- und Justiz-Antisemitismus handelt. Möglicher-weise, weil die Mitglieder der Synagogengemeinde gläubige Juden sind, die hierzulande unerwünscht sind. (Wäre ihnen die Religion unwichtig, würden sie in den Gemeinden, die im Dossier "Ehrend" so treffend beschrieben sind Mitglieder, da geht es fideler zu und keine religiösen Schranken oder finanzielle Not verschreckte sie).

Wir begreifen nicht, warum ist es nicht Antisemitismus ist, wenn einer religiösen jüdischen Gemeinschaft in Deutschland die Staatsleistung ohne triftige Begründung unterschlagen wird, wo doch alle anderen Judenverbände, die mit dem Judenzentralrat so oder so verbandelt sind, Staatsleistungen beziehen. Etwa damit die Synagogengemeinde ihren religiösen Verpflichtungen nicht nachkommen kann und sie über diesen Weg finanziell und offiziell liquidiert wird?

Wenn dies nicht Antisemitismus ist, was ist das dann?

Vergleiche:

Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.02.2002 zu Az. BVerwG 7 C 7.01. und des darauf aufbauenden Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom 11.11. 2004 zu Az. 2 L 339/98 (A B K 314/97). Bestätigt wurde das Urteil, gegen welches der Judenzen-tralrat Verfassungsbeschwerde einlegte, vom Bundesverfassungs-gericht, siehe Entscheidung v. 06.12.2005 zu Az.: 2 BvR 1348/05.

Selbstverständlich glauben wir an Ihre Integrität. Vielleicht können Sie die obigen Fragen für uns ver-ständlicher interpretieren, danke.

Zudem folgende Fragen, damit wir davon ausgehen können, dass hierzulande der von uns gesehene Staats- und Justiz-Antisemitismus keine Rolle spielt, sondern ganz normaler Zustand ist:

1.

Warum werden Mitglieder der Synagogengemeinde von Regierungs-Judenbeauftragten mit unhaltbaren Vorwürfen (die die Staatsan-waltschaft sämtlich zurückgewiesen hatte) beim Landeskriminalamt heimlich denunziert, wenn – aus Ihrer Sichtweise - statt Landesre-gierungs-Antisemitismus doch nur der Streit um Staatsleistungen besteht? Und wozu dann auch pogromartige Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahme-Aktionen der Landesregierung gegen gläubige Juden? Hat man solches in anderen deutschen Bundesländern nach dem Holocaust schon einmal erlebt?

Vergl.   als nur ein Beispiel: Pogromartige Justiz-Aktion gegen die Synagogengemeinde Halle und deren Vorsitzenden, Amtsgericht Halle, Aktenzeichen 396 Gs 426 Js 2310/12 (20/14)], durchgeführt auf Anordnung Landesregierungs-Judenbeauftragten Stehli und Kögel.

Wenn dies nicht Antisemitismus ist, was ist das dann?

2.

Warum wird der Synagogengemeinde eine jüdische Begräbnisstätte vehement verweigert (ihr Friedhof wurde ihr 1996 zugunsten sowjetische Immigranten einteigest)?

2.1 Dazu noch: Warum schuf die Landesregierung 2002 ein Friedhofs-gesetz in welchem untersagt wird, dass Religionsgemeinschaften ohne Körperschaftsrechte einen Friedhof betreiben dürfen?

2.2. Anschlussfrage: Aus welchem Grund wird der Synagogen-gemeinde der Status der Körperschaft öffentlichen Rechts vorent-halten? Aber den mit dem Judenzentralrat verbandelten Verbänden geradezu nachgeworfen?

Wenn dies alles nicht Antisemitismus ist, was ist das dann?

3.

Warum werden der Synagogengemeinde die Staatsleistungen mit Willen und Wissen der Landesregierung und der Landesjustiz total unterschlagen, sie ist doch Staatsvertragspartei, ihr stehen doch diese Mittel zu?

Wenn dies nicht Antisemitismus ist, was ist das dann?

4.

Wieso antwortet die Landesregierung grundsätzlich nicht auf Anfra-gen und Hilfsersuchen der Synagogengemeinde? Sie schweigt, als ekle sie sich davor, mit Juden zu sprechen.

Wenn dies nicht Antisemitismus ist, was ist das dann?

5.

Wieso entscheidet das Landesverfassungsgericht, dessen Richter in Personalunion Richter der der Synagogengemeinde vernichtenden Landes-Urteile zusprechenden Gerichte in Sachsen-Anhalt sind, wie folgt:

Vergleiche:    Urteile des Landesverfassungsgerichts vom 15.01.2013. Az. LVG 1/12 und LVG 2/12 "Lex Geldbriefträger" (Tenor: Unter Missachtung des Rückwirkungsverbots wird beschlossen: Es ist verfassungswidrig, wenn ein judenorthodoxer Verband einer reformjüdischen Gemeinde die Staatsleistung ausbezahlt [Entscheidung zum Nachteil der Reformjuden, die die Ausbezahlung der ihr unterschlagenen Staatsleistung einklagte, die Klage der Reformjuden wurde für sie kostenpflichtig abgewiesen, sie möge sich an die Landesregierung wenden]).

Dazu vergleiche: Urteil desselben Landesverfassungsgerichts vom 04.09.2017 zu Az. LSA: AR-LVG 1/17 "Lex Geldbriefträger II." (Tenor: Es ist nunmehr verfassungskonform, dass ein judenorthodoxer Verband einer reformjüdischen Gemeinde die Staatsleistung ausbezahlen darf, auch wenn er diese Staatsleistung unterschlägt [eine Entscheidung zum Nachteil der Reformjuden, die die Ausbezahlung der ihr unterschlagenen Staatsleistung nunmehr von der Landesregierung einklagt, die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen siehe VG 7 A 154/13 MD und 7 B 613/14 MD]).

Wenn dies nicht Antisemitismus, verbunden mit faschistoider Rechts-verweigerung im Schutze von Immunität ist, was ist das dann?

6.

Warum wird in Sachsen-Anhalt der Reformjudengemeinschaft, die sich nachgewiesenermassen aus bettelarmen Immigranten aus der Sowjetunion, die seinerzeit von der Bundesregierung mit Verspre-chungen hinsichtlich Religionsfreiheit nach Deutschland gelockt wurden und wenigen deutschen Armutsrentner zusammensetzt, die Zuerteilung eines Rechtsanwalts im Rechtsstreit verweigert? Rechts-anwaltspflichtige Instanzen sind der sachsen-anhaltinischen Reform-judengemeinschaft damit verbaut. Auch diesbezüglich wird kein Unterschied mehr zum Zustand in den dreißiger Jahren gesehen.

Wenn dies nicht Antisemitismus, verbunden mit faschistoider Rechts-verweigerung im Schutze von Immunität ist, was ist das dann?

7.

Oder, warum werden die 363 Mitglieder der Synagogengemeinde mit einem Federstrich des Judenzentralrats und der Landesregierung und deren Justiz zu NULL Mitgliedern ausradiert?

Wenn dies nicht Antisemitismus ist, was ist das dann?

Solcherart Fragen kann man noch seitenlang auflisten.

***

Die Mitglieder der Synagogengemeinde Halle werden tief enttäuscht sein, wenn ihnen Ihre erste Einschätzung vortragen wird.

Einmal mehr werden die Mitglieder der Synagogengemeinde Halle sich an Zustände in der Sowjetunion erinnern, wo die Nomenklatura mit religiösen Juden anstellen durfte was sie wollte. Enttäuscht werden sie aber insbesondere deshalb sein, dass auch ein Antisemitismus-beauftragter der deutschen Bundesregierung sich zurückzieht.

Wir hatten doch so gehofft, dass Sie moderierend beihelfen, dass normale Zustände in Sachsen-Anhalt hergestellt werden, solche, wie sie in den westdeutschen Bundesländern längst üblich sind. Dort sind Reformjuden – dank o.g. Bundesverwaltungsgerichts-Urteils - inzwi-schen den orthodoxen Verbänden des Judenzentralrats nahezu gleich-gestellt. Warum ist dies nur in Sachsen-Anhalt nicht möglich?

Nun ja, Juden sind Verfolgung gewöhnt, insbesondere in Deutschland solcherart, die von den Herrschenden nicht als Verfolgung angesehen werden, aber eben doch Verfolgung reinster Art sind.

Mit freundlichen Grüssen und Schalom,

Karl Sommer für die
Synagogengemeinde zu Halle e.V.
Hansastrasse 7a
D-06118 Halle
Telefon 0345-5220272
www.synagogengemeinde.de
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anlage:

Was erstreben die Landesreformjuden Sachsen-Anhalts?

Die Landesreformjuden, deren Sprecherin die Synagogengemeinde zu Halle ist, begehren nur, nach den Staatsvertragsgesetzen an den Landesmitteln beteiligt zu werden,

und,

dass diese Mittel nicht von dem, mit der Synagogengemeinde in unerbittlicher religiöser, jüdisch-kultureller, wirtschaftlicher und poli-tischer Feindschaft stehendem Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt, sondern von staatlicher (oder vereidigter religions-neutraler) Seite ausbezahlt werden,

und,

dass ihre Mitglieder nicht von Funktionären des mit der Synago-gengemeinde in unerbittlicher religiöser, jüdisch-kultureller und politischer Feindschaft stehenden Zentralrats der Juden ausgespäht und scheinüberprüft werden, der die Glaubensausrichtung der Reformjuden als "Mummenschanz" verhöhnt, sich damit gemäß StGB § 130 der Dauer-Volksverhetzung schuldig macht, fernerhin die Reformjuden zu negativer Religionsfreiheit nötigt, weil er von diesen die Unterordnung an von ihm abhängige Institute erzwingt,

und,

dass die derzeitigen Landesjudenbeauftragten in anderer Ressorts versetzt werden und durch polisch- und religiös-neutrale Beamte ersetzt werden

und

dass ihnen die Körperschaftsrechte, die ihnen in der Weimarer Republik gegeben, von den Nationalsozialisten genommenen und von den Landesregierungs-Judenbeauftragten Kögel und Wolf schon vor 21 Jahren erneut zugesagt wurden, nun zuerteilt werden.

Dazu wünschen sie wieder eine eigene Synagoge und einen eigenen Friedhof. Dies, weil ihre Synagoge vom Staat 1938 abgebrannt (Pogromnacht) und ihnen die Hilfssynagoge und ihr Friedhof 1996 für sowjetische Immigranten, weil diese sich als orthodoxe Juden ausge-ben, zwangsenteignet wurden.

Die Synagogengemeinde möchte wieder regelmässig ihre Gottes-dienste feiern dürfen. Daran wird sie durch ständigen Entzug der nur für diesen Zweck geschaffenen Landesmittel massiv gehindert.

***

Diese obigen Existenz- und Grundrechte sind legitim, sie dürfen keiner jüdischen Gemeinde dauerhaft - wie der Synagogengemeinde - vorenthalten werden, solange Antisemitismus verboten ist.

Vor allem erstrebt die Synagogengemeinde nach wie vor, dass der unsägliche Gerichtsstreit zu z B 613/14 MD um die Ausbezahlung der Staatsleistungen nunmehr durch einen gerechten, ausgewogenen Vergleich für immer beendet wird. Sie hat genug von Verfolgung und "Rechtssprechung" unter nationalsozialistischer, DDR-sozialistischer und nach-DDR-sachsenanhaltinischer Provenienz. Die Synagogenge-meinde möchte endlich in Frieden leben. So wie jüdische Gemeinden in Westdeutschland, wo seitens der Landesregierungen und der Landesjustizen kaum mehr zwischen orthodoxen (das sind die einheitsgemeindlichen) und sich liberal-progressiv bezeichnenden jüdischen Verbänden Unterschiede gemacht werden.

***

 

Schon wieder ein paar Cartoons (nicht zur Erheiterung)

Gedenke:

Poetis mentiri licet

und Satire ist nicht strafbar.