In der Presse #5

Einspruch in Karlsruhe
Streit um
Synagogengemeinde Halle
geht weiter

02. Dezember 2004

Im Streit um die staatliche finanzielle Förderung der Synagogengemeinde Halle will der Zentralrat der Juden in Deutschland jetzt das Bundesverfassungsgericht einschalten. Der Vorsitzende des Zentralrats, Paul Spiegel, kündigte laut einem Bericht der Zeitung "Jüdische Allgemeine" eine Klage vor dem Karlsruher Gericht gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Magdeburg an, das einen Anspruch der liberalen jüdischen Synagogengemeinde auf staatliche Gelder bestätigte. Nach Ansicht des Zentralrats hat das OVG unzulässigerweise in religionsrechtliche Fragen eingegriffen.

Wer hat Anspruch auf staatliche Gelder?

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Streit um die Verfügungsgewalt über die staatlichen Gelder für die jüdischen Gemeinden in Deutschland. Der Zentralrat der Juden verwaltet und verteilt diese finanzielle Unterstützung an die Gemeinden. Auf Landesebene erfolgt dies durch die jeweiligen Landesverbände der jüdischen Gemeinden. Grundlage sind Staatsverträge mit der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern. Die Union progressiver Juden, in der vor allem so genannte liberale jüdische Gemeinden zusammengeschlossen sind, fordert einen Anteil an dieser staatlichen Unterstützung, was vom Zentralrat jedoch abgelehnt wird.

Mitgliedschaft im Landesverband nicht notwendig

Das OVG in Magdeburg hatte laut Zeitungsbericht in einer Berufungsverhandlung am 11. November entschieden, dass eine Mitgliedschaft der Synagogengemeinde im Landesverband Jüdischer Gemeinden in Sachsen-Anhalt bei der Verteilung staatlicher Gelder nicht notwendig sei. Der Status der Synagogengemeinde als jüdische Gemeinde sei durch die Weltunion für progressives Judentum bescheinigt worden. Nach dem Staatsvertrag, den der Landesverband Jüdischer Gemeinden 1994 mit Sachsen-Anhalt abgeschlossen habe, stünden der Gemeinde öffentliche Gelder zu.

Spiegel kritisierte, wenn man der Urteilsbegründung der Magdeburger Richter folge, reiche es künftig aus, Mitglied irgendeiner jüdischen Organisation zu sein, um als jüdische Gemeinde zu gelten und Zugriff auf finanzielle Mittel zu haben. Deshalb solle Karlsruhe das Urteil auf seine Rechtmäßigkeit prüfen.

Begonnen hatte die Auseinandersetzung in Sachsen-Anhalt im Jahr 1997 mit einer Klage der Synagogengemeinde gegen den Landesverband Jüdischer Gemeinden auf Beteiligung an den staatlichen Zuschüssen. Die Synagogengemeinde war 1996 in Halle als zweite jüdische Gemeinde neben der traditionell ausgerichteten Gemeinde gegründet worden.

Quelle:
MDR.DE Nachrichten / Sachsen-Anhalt, 02.12.2004


 

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