01. November 2014
nach dem jüdischen Kalender der
8. Heshvan 5775

Die Auswahl-Bibelzitate des Monats:

 

2. Buch Mose 23/6

Du sollst das Recht des Armen in seinem Rechtsstreit nicht beugen. Von einem unlauteren Verfahren sollst du dich fernhalten ...

 Jesaja 10,1:

Weh denen, die unheilvolle Gesetze erlassen und unerträgliche Vorschriften machen, um die Schwachen vom Gericht fernzuhalten und den Armen meines Volkes ihr Recht zu rauben, ...

 Baruch, 4,32:

Unglück über jene, die dir Böses taten und über deinen Sturz sich freuten ! Unglück über die Städte, zu deren Sklaven deine Kinder wurden ! Unglück über jene Stadt, die deine Söhne als Sklaven aufgenommen hat !

Wie sie sich freute über deinen Sturz, frohlockte über deinen Fall, so wird sie ihre eigene Verwüstung betrauern müssen.


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Ein gerechter Jude aus der ehemaligen Sowjetunion, der dem Lockruf folgend, nach dem Holocaust in Deutschland wieder jüdisches Leben erstehen zu lasen und aktiv daran teilhaben zu dürfen, wurde vom Verteileramt in das Bundesland Sachsen-Anhalt eingewiesen. Er ist zutiefst enttäuscht.

 

Er macht sich wegen der im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt (folgend SA) sich breitmachenden antijüdischen Modebewegung Luft, indem er Ross und Reiter nennend, ein paar städtische Beamte aus Bernburg/Saale vorführt. Nun, die Betroffenen können nichts dafür. Die Wurzel des Übels spriesst wohl in anderen Chargen der Landespolitik. Die Landespolitik bevorzugt, favorisiert, beachtet und respektiert nämlich ausschliesslich Funktionäre eines russisch-orthodox-jüdischen Verbandes, der dem Judenzentralrat untersteht. Die Landespolitik hält  – und dies im Gegensatz zu den Vätern der Landesverfassung - damit die ihr obliegende staatlich gebotene Förderung anderer jüdischer Konfessionen für überflüssig.

 

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Betrachten wir genauer das Bundesland SA. Hier existiert seit Jahrhunderten eine lebendige Reformjudengemeinschaft. Nicht einmal Hitler oder Honecker konnten die Reformjuden aus dieser Region vollständig vertreiben oder vernichten.

 

Nach dem Ende der DDR, so schien es, war die Stunde der Reformjuden geschlagen. Der jüdisch-orthodoxe gewordener  Landesverband, anerkennt die liberal/reformjüdische Gemeinschaft nicht, nach seinem Motto: Ausser orthodoxen Juden gibt es keine Juden. So wurden die den Holocaust überstanden gehabt habenden 35 Mitglieder die damaligen Reformgemeinde „Synagogengemeinde Magdeburg“ kurzerhand als Nichtjuden verleumdet. Ihr Vorstand Levy-Braun wurde kriminalisiert und die nunmehr in eine orthodoxe jüdische Gemeinde umgestülpte Synagogengemeinde Magde burg dem Judenzentralrat eingegliedert. Damit war die Jüdische Gemeinde Halle zu jener Zeit die letzte jüdische Reformgemeinde Deutschlands. Wenig später erklärte das Judenzentralrats-Schiedsgericht, die Vorstände der halleschen Juden für abgesetzt, russische Zuwanderer, des Deutschen nicht mächtig, wurden an ihre Stelle neben einem EX-Stasioffizier aus Berlin als Scheinvorstände eingesetzt. Den Reformjuden wurde per einstweiliger Gerichtsverfügung, die bis zum heutigen Tag Bestand hat, das Betreten ihrer eigenen Gebäude und Anlagen verboten. Die hallesche Reformgemeinde sollte, wie die Magdeburger, in der Vergessenheit versinken.

 In Halle setzten sich die Reformjuden aber zur Wehr. Die Landesregierung regte an, dass sich neben der nunmehr russisch-orthodoxen halleschen Gemeinde eine liberale Reformgemeinde gründet. Sie sollte, wie eine gleichzeitig in Dessau gegründete jüdisch-russisch-orthodoxe Gemeinde, an den Landesfördermitteln beteiligt werden und auch sofort die Körperschaftsrechte erhalten.

 Nach der Gründung der Reformgemeinde leugnete die Lan-desregierung SA  ihre gegebene Zusage gegenüber der halleschen Reformgemeinde !

 Die Reformjuden wähnten sich im Land SA – inzwischen,  sechs Jahre nach dem Ende der DDR - auf rechtsstaatlich geführtem Gebiet. Sie riefen das Gericht an und erhielten zunächst Recht zugesprochen.

 Wie aber der Volksmund weiss: Recht haben heisst nicht Recht bekommen. Und das schon gar nicht im neuen Bundesland SA.

 Die „Retourkutsche“, wie es ein Rechtsanwalt formulierte, liess nicht lange auf sich warten.

 Min werden ständig die Verwaltungs-, Sozial-, Kultur-, Wohn- und Religionsräume der Synagogengemeinde Halle von „demokratisch-rechtsstaatlichen“ – oder was man im Land SA dafür hält -  Beschlagnahme - und Hausdurchsuchungsaktionen heimgesucht. Gegen den Vorstand der Synagogengemeinde ermitteln die Landestaatsanwaltschaften,  als gelte es einen Staatsfeind zu eliminieren. Seine Verurteilung erfolgt ohne Anhörung der ihn entlastenden Tatsachen.

Ist es nach Nazi- und Stalin-Verfolgung  im Bundesland SA noch immer nicht opportun, einer religiösen jüdischen Gemeinde zuzugehören ?

Sollen die Reformjuden, wie es ihnen immer deutlicher zu spüren verabreicht wird, aus dem Land SA verschwinden ?

Sind die Reformjuden etwa Gegenstand und Opfer einer Verschwörung gegen sie, wie ein Rechtsanwalt mutmasste ?

An die orthodoxen Judenverbände zahlt die Landesregierung von SA die für die Reformjuden bestimmte gesetzlich Staatsleistung aus. Die Reformjuden gehen dadurch leer aus, abgesehen von einem Kleckerbetrag, als symbolischen Persilschein, mit welchem nicht einmal die Miete für die Synagoge bezahlt werden kann, geschweige gar ein Rabbiner.

Das heisst, die Staatsleistung wird den Reformjuden seit 1996 unterschlagen. Unterdessen genehmigen sich die Funk-tionäre des russisch-orthodoxen Verbands Monatsgehälter in Höhe von 5.000 Euro nebst Spesen und Sonderzuwendungen aus. Dies, während die übrigen Landesjuden mit Grundsi-cherung zurecht zu kommen haben.

Damit die Reformjuden keinem eigenen Friedhof bekommen, wurde 2002 das Friedhofsgesetz im Land SA geschaffen. Die zugesagten Bestattung auf dem ihnen einst gehört habenden Friedhof wird wirksam verhindert.

Für Gerichtsverfahren, die die Reformjuden anstrengen müssen, um wenigsten den Bruchteil der ihnen zustehenden Leistungen immer wieder neu zu erstreiten, legen Gerichte im Land SA nunmehr willkürlich Streitwerte fest. So dass die Reformjuden weder Rechtsanwälte noch Gerichtskosten bezahlen können. Prozesskostenhilfe, die jedem Mietnomaden zusteht,  wird den Reformjuden grundsätzlich verwehrt:

Eines vieler Beispiele für die gegenüber den Reformjuden im Land SA praktizierte Rechtsverweigerung.

Dreimal hat das Bundesverwaltungsgericht den Reformjuden Recht zugesprochen und festgelegt, dass sie an der Staats-leistung zu beteiligen sind. – Fehlanzeigen. - Ein viertes Mal hob es seine vorherigen Urteile wieder auf. Es nebelte, dass die der Synagogengemeinde zustehende Staatsleitung, die die Landesregierung SA den dem Judenzentralrat unterstellten russisch-orthodoxen Verband ausbezahlt, nicht an die Synagogengemeinde weiter gezahlt werden muss.

Ist das etwa die Quadratur des Kreises ?

Also noch mal: Die Synagogengemeinde muss Landesmittel erhalten, sie dürfen ihr aber nicht ausbezahlt werden.

Ist jemand imstande solche Rechtssprechung ins Normal-deutsch zu übertragen ?

Und für dieses Knebelurteil müssen die Reformjuden auch noch die Gerichtskosten aufbringen, deren Höhe weit die jährlichen Einnahmen der Reformjuden übersteigt. Dehnt sich das Phänomen der Judenverfolgung somit auch schon auf Bundesebene aus ?

Wie war das noch zur Nazizeit ?

Als die Juden (in Deutschland existierten damals nur Reformjuden) von den Nationalsozialisten enteignet wurden, wurden ihnen auch noch die von den Staatsverbrechern hierfür festgelegten Verfahrenskosten aufgelastet.

Die heutigen Reformjuden fragen sich, wo ist der materielle  Unterschied zwischen damals und heute ?

Stellen die Reformjuden z.B. eigene Gerichts-Anträge, werden diese unisono abgewürgt. Dies mit der Empfehlung, die Anträge zurückzunehmen, weil Anträgen der Reformjuden in SA kein Erfolg beschieden ist. Dazu wird darauf geachtet, für diese Rechtsverweigerung sogleich Gerichtskosten in geradezu astronomischer Höhe festzusetzen. Letzteres, damit das den Gegenanwälten und dem Gericht  viele Tausende Euro Gewinn, Gewinn für NICHTS, einbringt und, vor allem wohl, um die Reformjuden im Land SA finanziell zu ruinieren.

Ist das die rote Linie im Bundesland SA ?

Wird mal ein Gerichtsantrag der Reformjuden in SA  angenommen, z. B. der vom 17. Mai 2013, wird 18 Monate lang in der Sache nichts für die Antragsteller Sichtbares unternommen. Offensichtlich soll der Antragsteller weichgekocht werden. Wird dann am 21. Oktober 2014 der erste Termin aufgerufen, hat man alle Not den in Fleisch und Blut übergegangenen Respekt vor deutscher Gerichtsbarkeit nicht zu verlieren. Dies, weil seitens des Gerichts nicht zu den Anträgen verhandelt wird, sondern Vorschläge unterbreitet werden, die in keinem Antrag vorkommen und die unendlich von der Realität entfernt sind, so dass man argwöhnt, das Gericht habe sich überhaupt nicht vorbereitet. Das Gericht vertagt sich sodann, nämlich auf einen weiteren Sankt-Nimmerleins-Tag.

Eines weiteres der Beispiele für die gegenüber den Reformjuden im Land SA praktizierte Rechtsverweigerung.

Kommt die vermutete Verschwörung gegen die Reformjuden damit aus der Deckung ?

Seit 18 Jahren (in Worten: Achtzehn Jahren) wartet die Reformjüdische Gemeinschaft darauf, an den Landesmitteln beteiligt zu werden, so wie es im Gesetz verankert ist und wie es ihr die höchsten Gerichten zugesichert haben. Dazu die höhnischen Kommentare aus dem Kultusministerium von SA, dass nunmehr die Ansprüche der Reformjuden verjährt sind. Dies nach 18 Jahren Gerichtsverschleppung im Land SA.

Eines weiteres der Beispiele für die gegenüber den Reformjuden im Land SA praktizierte Rechtsverweigerung.

Dafür verhandelt das Kultusministerium SA insgeheim mit dem Judenzentralrat, der die Reformjuden in SA mit allen zu Gebote stehenden Mitteln verfolgt und dem Untergang zu treibt. Was gäbe es für diese Parteien zu verhandeln, als sich gegen die Reformjuden auszutauschen und abzusprechen ? Warum verhandelt die Landesregierung nicht zugleich mit den Reformjuden, um wenigstens den Anschein der gebotenen Unparteilichkeit zu wahren ?

Ein weiteres Beispiel für gegenüber den Reformjuden in SA praktizierter Anhörungsverweigerung.

Auf die mündlich gestellt Frage an die Regierung (schriftliche werden grundsätzlich ignoriert), wann die Reformjuden die ihnen von den Gerichten zugesagte direkte Ausbezahlung der Landesmittel erwarten können, wird auf die Evaluation des Staatsvertrags verwiesen.

Evaluation des Staatsvertrags ??? Dagegen gibt es im Bundesland SA eine Spezialabwehrfinte:

Evaluation ist nach je fünf Jahren Staatsvertrags-Dauer möglich. Es sind hierzu Anträge an die Landesregierung SA stellen. Die Reformjuden schickten diese Anträge per Einschreiben-Rückschein an die Landerregierung SA. Gleich-wohl streitet die Landesregierung SA es ab, diese Anträge je erhalten zu haben.

Sind das Evaluationen des Staatsvertrags im Land SA ?

Bei der Fülle dieser Verfassungsverletzungen ist der loyale Beobachter gezwungen, Fragen und vor allem die Antworten darauf abzuwehren, warum die Landesregierung SA sich so parteiisch gegen die Landesreformjuden positioniert

Jedenfalls stellen die Landesreformjuden fest:

Die Reformjuden in SA leben gefährlich !

So sollte der Judenzentralratsgeneralsekretär im Auftrag der Funktionäre des russisch-orthodoxen Verbands und der Landesregierung SA, die Mitgliederzahlen der Synagogengemeinde Halle bestätigen. Um die Synagogengemeinde Halle finanziell zu zerstören bestätigte Judenzentralratsgeneralsekretär der Synagogengemeinde Halle

 

NUR EIN EINZIGES MITGLIED.

 

Damit bekamen die Funktionäre des russisch-orthodoxen Verbands ein Alibi dafür, der Synagogengemeinde die Landes­mittel zu unterschlagen. Weder die Landesregierung SA noch die Funktionäre des russisch-orthodoxen Verbands noch der Judenzentralrat nehmen zur Kenntnis, dass die Synagogengemeinde Halle die mitgliederstärkste jüdische Landesgemeinde ist; sie verfügt über 293 aktive Mitglieder, siehe ihre Anwesenheitslisten zu den Gottesdiensten.

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Folgend Fotos zwischen 2013 und 2014  (das war nach der jüdischen Zeitrechnung das Jahr 5774)  (aufgenom-men vor dem Gottesdienst)  der Synagogengemeinde zu Halle, welche die vom Judenzentralratsgeneralsekretär im Auftrag der Funktionäre des russisch-orthodoxen Verbands festgelegte Mitgliederzahl von nur

EINEM EIZIGEN MITGLIED

der Synagogengemeinde zu Halle als grobe Lügen entlarven: