01. Januar 2015
nach dem jüdischen Kalender der
10. Teweth 5775

Anstelle des NOTABENE JANUAR 2015 Antragsschreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt.

Schreiben Nr. 1:

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

Hansastrasse 7 A     *      D -  06118 Halle

Telefon  0345 - 5220272    FAX  0345 - 5220276

www.synagogengemeinde.de     *       Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mitglied  im  Bundesverband  der  Juden  in  Deutschland

Zentralregister Stendal  1488, Wiedergründung 26.07.1996  Vorsitzender: Karl Sommer

 

Synagogengemeinde zu Halle e.V., Hansastrasse 7a ,   D-06118 Halle,

Faxnachricht zu 0391-5676506

Staatskanzlei

Domplatz 4

39104 Magdeburg

 

26. Dezember 2014

nach dem jüdischen Kalender der

04. Tewet 5775

 

Frage nach Beendigung der Beschlagnahmeaktion/en

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff,

 

seit über 18 Jahren werden der Synagogengemeinde zu Halle e.V. (Syna-gogengemeinde) die ihr vor ihrer Wiedergründung vom Landeskultusmi-nisterium zugesagten Landesmittel unterschlagen. Ausbezahlt werden die der Synagogengemeinde zustehenden Mittel, wie Ihnen mitgeteilt, an russische Funktionäre des von Russen besetzten Landesverbands der sich orthodox ausgebenden Juden in Sachsen-Anhalt, dem die reformjüdische Synagogengemeinde gar nicht zugehört.

Um von der Unterschlagung dieser Regierungsmittel abzulenken wird die Synagogengemeinde und deren Vorstand unablässig von den Russenfunk-tionären strafangezeigt. Die Staatsorgane in Sachsen-Anhalt gehen auf Grund der Anzeigen der Russenfunktionäre gegen die Synagogengemeinde und deren Vorstand fortdauernd obsessiv vor. So erfolgen Haus-, Wohn-raum-, Lager- und Fahrzeugdurchsuchungen mit Beschlagnahme nunmehr sämtlicher Vereinsgeschäftsunterlagen der Synagogengemeinde. Wie der Rechtsanwalt Prof. Dr. Müller, Halle  durch Akteneinsicht feststellte, han-delte es sich um „haltlose“ Denunzierungen der russischen Landesver-bandsfunktionäre. Dabei wurde vorgeschoben, dass die Synagogengemein-de mit Bankkredit ein Wohnhaus für auswärtig lebende religiöse Juden errichtet hatte, damit diese am Schabbat in der Nähe der Synagoge sein können. Nun wurden wegen dieser immobile von den Russenfunktionären ständig Strafanzeigen lanciert. Auch wurden die Bewohner dauerhaft von „Unbekannten“ drangsaliert, so dass die hier lebenden Juden sich andere Wohnungen suchten. Die Immobilie wurde daher abgegeben.

Aufgrund der haltlosen Anzeigen der russischen Funktionäre (die offen-sichtlich auch erfolgten, um von deren Taten abzulenken) sind die beschlagnahmten Geschäftsunterlagen der Synagogengemeinde immer noch nicht zurückgegeben worden. Man fragt sich, was das Landeskrimi-nalamt, ein Jahr nach der Beschlagnahme, noch ermittelt, oder ob nicht vielmehr die Synagogengemeinde damit fortgesetzt gedemütigt werden soll. Ob das  “Dossier Ehrend“ sich auch hier unrühmlich auswirkt, wird von Freunden der Synagogengemeinde gemutmaßt, was indes unglaubhaft ist.

Können Sie aufklären, warum die Ermittlungen gegen die Synagogenge-meinde und deren Vorstand, inszeniert von den russischen Landesver-bandsfunktionären, sich nach einem Jahr immer noch hinziehen, so dass die gesamten Vereinsunterlagen der Synagogengemeinde immer noch beschlagnahmt sind, so, als gelte es, wie zu unrühmlichen Zeiten, eine Reformjudengemeinde mit scheinlegalen Mitteln zu zerstören ?

 

Mit freundlichen Grüßen und Schalom

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

Der Vorsitzende

Karl Sommer

 

Kopie:

Bundeskanzlerin,

Bundespräsident,

Europäische Menschenrechtskonvention

 

Schreiben Nr. 2:

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

Hansastrasse 7 A     *      D -  06118 Halle

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Mitglied  im  Bundesverband  der  Juden  in  Deutschland

Zentralregister Stendal  1488, Wiedergründung 26.07.1996  Vorsitzender: Karl Sommer

 

Synagogengemeinde zu Halle e.V., Hansastrasse 7a ,   D-06118 Halle,

Faxnachricht zu 0391-5676506

Staatskanzlei

Domplatz 4

39104 Magdeburg

 

26. Dezember 2014

nach dem jüdischen Kalender der

04. Tewet 5775

 

Landesmittelausbezahlung

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff,

wie Ihnen mehrfach mitgeteilt, wurde die Synagogengemeinde zu Halle e.V. (Synagogengemeinde) nach den Zusagen der zuständigen Kultusmi­nisteri-umsbeamten - und dies war die Grund-Voraussetzung hierfür - ge­gründet, dass sie noch im Jahr 1996 die Körperschaftsrechte erhält und an den Staats-leistungen beteiligt wird. So, wie dies bei der gleichzeitig gegründeten Jüdi-schen Gemeinde Dessau ebenso erfolgte. Der damalige Justitiar der halle-schen Juden, Herr Rechtsanwalt Stach, lebt noch und kann dies so bezeugen.

Inzwischen sind über 18 Jahre vergangen und noch immer wird der Syna-gogengemeinde die Beteiligung an der Staatsleistung, die inzwischen Lan-deszuschuss heißt, grundlos verweigert.

Nach dem Staatsvertrag 2006 mit den Landesjuden sollte der von russi-schen Zuwanderern besetzte Landesverband der Juden in Sachsen-Anhalt die Landesmittel an die Synagogengemeinde ausbezahlen. Da dieser russi-sche Verband der Synagogengemeinde die Staatsleistung unablässig unter-schlägt, entschied das oberste Bundesverwaltungsgericht, in Anlehnung an die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts und des Bundesverfas-sungsgerichts, dass die Landesregierung der Synagogengemeinde die Lan-desmittel, wegen religiöser Konkurrenz der Systeme, direkt auszubezah-len hat. Also nicht an die russischen Funktionäre, die dieses Geld ja unter-schlagen. Auch führt Ihr Kultusministerium gegen diesen Landesverband bekanntlich Gerichtsverfahren zur Zurückgabe der der Synagogengemein-de zustehenden, von den russischen Funktionären unterschlagenen Lan-desleistung. Unverständlich ist es, dass das Kultusministerium daneben aber immer noch den der Synagogengemeinde zustehenden Landeszu-schuss monatlich weiter an die russischen Funktionäre zahlt. Eine plausible Erklärung hierfür gibt es nicht. Das Ihnen, dem Landesverfassungsschutz und dem Landesgeneralstaatsanwalt bekannte “Dossier Ehrend“ wird nicht der Beweggrund sein.

Infolge der Unterschlagung der Landesmittel kann die Synagogengemeinde kaum noch die ihr satzungsgemäß zufallenden religiösen-, sozialen-, jüdisch-kulturellen – und administrativen Aufgaben erledigen, denn alle ihre Mitglieder leben von Mindestrente oder Sozialhilfe. Sie verlassen sich auf die ihnen gesetzlich zustehenden, bislang verweigerten Landesmittel.

 

Können Sie aufklärend mitteilen, warum der Synagogenge-meinde die ihr nach dem Staatsvertrag zustehenden Landes-mittel nicht ausbezahlt werden und warum das Kultusmi-nisterium immer noch den Synagogengemeinde-Landeszu-schuß-Anteil nur an den russischen Landesverband ausbezahlt, obgleich das Kultusministerium weiß und deswegen ja  pro-zessiert, dass die Funktionäre dieses Russenverbandes diese Mittel der Synagogengemeinde unterschlagen ?

Vielen Dank im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen und Schalom

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

Der Vorsitzende

Karl Sommer

 

Kopie:

Bundeskanzlerin,

Bundespräsident,

Europäische Menschenrechtskonvention

 

Schreiben Nr. 3:

 

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

Hansastrasse 7 A    *      D - 06118 Halle

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Zentralregister Stendal 1488, Wiedergründung 26.07.1996 Vorsitzender: Karl Sommer

Synagogengemeinde zu Halle e.V., Hansastrasse 7a D-06118 Halle

Faxnachricht zu 0391-5676506

Staatskanzlei

Domplatz 4

39104 Magdeburg

25. Dezember 2014

nach dem jüdischen Kalender der

03. Tewet 5775

Körperschaftsrechte

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff,

wie Ihnen mehrfach mitgeteilt, wurde die Synagogengemeinde zu Halle e.V. (Synagogengemeinde) nach den Zusagen der zuständigen Kultusmi­nisteriumsbeamten - und dies war die Grund-Voraussetzung hierfür - ge­gründet, dass sie noch im Jahr 1996 die Körperschaftsrechte erhält und an den Staatsleistungen beteiligt wird. So, wie dies bei der gleichzeitig gegründeten Jüdischen Gemeinde Dessau ebenso erfolgte. Der damalige Justitiar der halleschen Juden, Herr Rechtsanwalt i.R. Stach, lebt noch und kann dies so bezeugen.

Inzwischen sind über 18 Jahre vergangen. Immer wird der Synagogen-gemeinde auf telefonische Anfragen mitgeteilt, dass der Zuerteilung der Körperschaftsrechte gerade überprüft wird. Schriftliche Anfragen werden ja nicht beantwortet.

Können Sie einen verbindlichen Termin benennen, wann die Synagogen-gemeinde mit der Zuerteilung der Körperschaftsrechte rechnen darf ?

 

Mit freundlichen Grüßen und Schalom

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

Der Vorsitzende

Karl Sommer

 

Kopie:

Bundeskanzlerin,

Bundespräsident,

Europäische Menschenrechtskommission

 

Schreiben Nr. 4:

 

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

Hansastrasse 7 A     *      D -  06118 Halle

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Zentralregister Stendal  1488, Wiedergründung 26.07.1996  Vorsitzender: Karl Sommer

 

Synagogengemeinde zu Halle e.V., Hansastrasse 7a ,   D-06118 Halle,

Faxnachricht zu 0391-5676506

Staatskanzlei

Domplatz 4

39104 Magdeburg

 

29. Dezember 2014

nach dem jüdischen Kalender der

07. Tewet 5775

 

Wegen der Sanierung der

Synagoge der Synagogengemeinde zu Halle e.V.

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff,

im Anschluss an unsere verschiedenen Anträge,  in o.g. Sache, die Ihrerseits unbeantwortet blieben, erlauben wir uns nachzufassen:

 Die Reformjuden wurden anlässlich der Zwangsorthodoxierung ihrer Jüdischen Gemeinde zu Halle 1996 aus allen ihren Immobilien vertrie-ben. Sie standen 1996 auf der Straße. Ein Mitglied bot sich an, Gebäude zur Nutzung als Synagoge und Verwaltungsräume zur Verfügung zu stellen. Den Ausbau und alle sonstigen Kosten konnte die Synagogen-gemeinde nicht ragen, diese wurde ebenso gespendet. Vorgelegt wur-den auch jahrzehntelang die Kosten für Rabbiner, Chasan, Mieten, Mietnebenkosten, Fahrgelder, Spesen kurzum alle Zahlungen, die aus den Landesmitteln hätten bestritten werden sollen. Um diese finan-ziellen Mittel aufzubringen, musste der Geldgeber alle seine Immobilien veräußern bzw. belasten, so dass er – wie alle übrigen Reformjuden hierzulande - verarmt ist und aus seiner Mindestrente keine großen Beiträge mehr beileisten kann.

Nunmehr ist das Gebäude, in welchem die Synagoge der Synagogengemeinde untergebracht ist, baufällig geworden.

Das Dach ist zerfallen, es regnet durch.

Die Synagogengemeinde erlaubte sich, eingedenk der 18 Jahre währen-den Unterschlagung der ihr gesetzlich zustehenden Landesleistung, welche die Landesregierung ja selbst mit 20.000 Euro monatlich fixiert hatte, die Landesregierung um eine – nach dem Staatsvertragsgesetz durchaus zustehende - Bauhilfe zur Sanierung der Synagoge zu ersu-chen.

 Die Synagogengemeinde erfährt aus der Presse, dass die Landesregie-rung der Synagogengemeinde zu Magdeburg eine neue Synagoge schenkt, die den stolzen Betrag von 7 Millionen Euro kosten soll. Dazu beglückwünscht die Synagogengemeinde Halle die Magdeburger Juden, verbunden mit der Hoffnung, dass für die hallesche Synagoge der weit geringere Betrag nunmehr ebenfalls zugesagt wird.

Die hallesche Synagoge ist kein Repräsentationsbau, wie offensichtlich jener in Magdeburg, wenn man von den Baukosten ausgeht,  sondern dient seit 18 Jahren als reines Gottes- und Gebetshaus und so soll es weiterhin bleiben.

(Acht Jahre lang wurde de Synagogengemeinde zu Magdeburg wegen finanzieller Misswirtschaft zwangsverwaltet. Deren russischer Vorsit-zender zahlt sich aus der Staatsleistung ein monatliches Salär von 5.000 Euro nebst Spesen etc. aus. Die Synagogengemeinde Halle bekommt NICHTS ! Diese Magdeburger Gemeinde leistet es sich zudem eine „Jüdische Gemeinde zu Magdeburg“, die angeblich 120 Mitglieder zählt, abspalten zu können, ohne dass die Mitgliederzahl der Urgemeinde deswegen abgenommen hat, es aber auch keine Zugänge gab. Sollte eine unparteiische Mitgliederzahlenprüfung erfolgen, würde für diese beiden Gemeinden bestenfalls 30 aktive Personen als religiöse bzw. aktive Mitglieder registriert werden. Und wäre diese Gemeinde – sowie die Synagogenge-meinde Halle - von den Landesleistungen abgeschnitten, würde sie in kürzester Zeit nicht mehr existieren.)

Gestatten Sie, Herr Ministerpräsident, dass erneut um Beantwortung folgender Frage beantragt wird:

Wird dem Antrag auf Sanierung der Synagoge der Synagogenge-meinde Halle stattgegeben werden ?

Mit freundlichen Grüßen und Schalom.

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

Der Vorsitzende

Karl Sommer

 

Kopie:

Bundeskanzlerin,

Bundespräsident,

Europäische Menschenrechtskonvention

 

Anlage

 

FOLGEND:

Abschrift des Antrags auf Sanierung der Synagoge, auf welchen nur eine landes-interne Reaktion erfolgte, nämlich die geheim beschlossene Verweigerung der Hochwasserschadensbeseitigungshilfe (die Synagogen-gemeinde Halle hatte im Hochwasser 2013 alles Inventar und ihre Verwaltungs- und Kulturräume verloren.

 

Wegen unten stehenden des Antrags auf Synagogensa-nierung wurde der Synagogengemeinde zur Strafe von der Landesregierung die Hochwasserschadensbesei-tigungshilfe durch internen Beschluss verweigert, ohne dies der Synagogengemeinde offiziell mitzuteilen. Bis zum heutigen Tag erfolgte keine offizielle Reaktion der Landesregierung auf den unten stehenden Antrag.)

 

Abschrift:

 

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

Hansastrasse 7 A     *      D -  06118 Halle

Telefon  0345 - 5220272    FAX  0345 - 5220276

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Mitglied  im  Bundesverband  der  Juden  in  Deutschland

Zentralregister Stendal  1488, Wiedergründung 26.07.1996  Vorsitzender: Karl Sommer

 

Synagogengemeinde zu Halle e.V., Hansastrasse 7a ,   D-06118 Halle,

 

                           Vorab-Faxnachricht zu 0391-5673730 und 5673762

 

 

Landesregierung, Herrn Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff,

Staatskanzlei und Herrn Kultusminister Dr. Stephan Dorgerloh

Domplatz 4

39104 Magdeburg

 

                                                      10. Juli 2014

                                                      nach dem jüdischen Kalender der

                                                      12. Tamus 5774

 

 

Erinnerung an den Antrag des Synagogengemeinde zu Halle e.V. auf Sanierung des Daches des Synagogengebäudes in der Trothaer Strasse 106 in Halle-Trotha und zugleich

Antrag auf Ausbau der Hof-Synagoge

 

Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

 

wie Ihnen bereits im Hochwasserschadenssanierungshilfeantrag vor einem Jahr mitgeteilt, ist das Dach des Synagogengebäudes weitestgehend undicht. Tagwasser dringt vom maroden Flachdach in die Geschosse. Es besteht die Gefahr, dass die wertvolle Synagogenausstattung der von Ihrem sehr geehrten Herrn Kögel in Augenschein genommene Gottesdienststätte zerstört wird.

 

Die Synagogengemeinde zu Halle e.V. (Synagogengemeinde) verlässt sich bei o.g. Antrag auf die dankenswerte Grosszügigkeit, mit welcher die Landesregierung Gebäudebauten und Sanierungen fördert. Sie denkt dabei an das zweistöckige, gleichwohl bescheidene Gebäude in der Lutherstadt Eisleben, das, nachdem es als Gotteshaus viele Jahrzehnte lang schon ausgeweiht worden war, doch noch von der Landesregierung mit 200.000 Euro gesponsert wurde. Dies, um allein Dach, Fenster und Strassenfront zu sanieren. Auch sind der Synagogengemeinde die diversen Anträge der Synagogengemeinde zu Magdeburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts (aktive Mitgliederzahl: Maximal zwischen 60 und 100 Personen), gegenwärtig. Diese Landesverbandsgemeinde, aus der sich die Jüdische Gemeinde zu Magdeburg aus den bekannten Gründen abgespalten hatte, beantragt des öfteren mal sogar den Neubau einer Synagoge, was von der Landesregierung mit Bauszuschüssen, auch über die Toto-Lotto-Quellen, grosszügig zu fördern zugesagt wird.

 

Seit Jahren versucht unsere Synagogengemeinde ihre derzeitige Synagoge in Eigenleistung zu erstellen und zu erhalten. (Denn die Synagoge der reformjüdischen Synagogengemeinde zu Halle wurde in der ersten Kristallnacht in Halle, im Holocaust, zerstört. Jetzt stehen an ihrer stelle Betonplattenunterkünfte.)

 

Nunmehr, nachdem der Spender der Baumassnahmen zur gegenwärtigen, regenwasserbedrohten Synagoge wegen Mindestrentebezug ausfällt und der Landesverband der (orthodoxen) Juden in Sachsen-Anhalt, der von der Landesregierung immer noch mit der Verteilung der Landesmittel betraut ist, der Synagogengemeinde die Landesmittel bis auf einen kleinen symbolischen Rest unterschlägt, kann sich die Synagogengemeinde nicht mehr allein helfen.

 

Die Synagogengemeinde beantragt daher, die im Staatsvertrag 2006 erwähnte Hilfe der Landesregierung. Dies, um die Sanierung des Gebäudedaches der Synagogengemeinde zu erledigen. Zugleich auch zur Gestaltung der Hof-Synagoge. Diese soll mittels Überdachung des Hofraumes geschaffen werden. In dem Anwesen Trothaer Strasse 8a in Halle befindet sich im 1. Geschoss des vierstöckigen Hauses jetzt die viel zu klein gewordene Hilfs-Synagoge.

 

Marginalie zu 1 a:

 

Treppensteigen ist am Schabbat und an den hohen Feiertagen gläubigen Juden nicht erlaubt. Auch sind viele Mitglieder der Synagogengemeinde betagt und tun sich beim Treppensteigen schwer. Die jetzige Synagoge kann daher nur ein Notbehelf bleiben. Sie war zur Wiedergründung der Synagogengemeinde 1996 gerade genug. Nun aber fasst sie nicht mehr alle Mitglieder, so dass der Neubau durch Überdachung und Ausbau des Hofraumes in der Trothaer Strasse 8a erforderlich wird. Die Gottesdienst-besucher der Synagogengemeinde weichen zwar im Sommer auf ein Zelt im Garten der Synagogengemeinde aus. Dort, wo sich einst die vom Hoch-wasser zerstörte Mikwe (sie war die einzige im Land Sachsen-Anhalt) befand. Dies kann aber, insbesondere während der rauen Witterungsperi-oden, keine Lösung auf Dauer sein.

 

 

Marginalie zu 1 b:

 

Im Judentum gehört zum Ende eines Gottesdienstes, nach Gebet, Predigt und Gesang, eine sattmachende Mahlzeit. Dieses Ritual wird (nur) von den Reformjuden Sachsen-Anhalts korrekt praktiziert. (Im Christentum erin-nert das "Abendmahl", wenngleich auf Symbolisches reduziert, noch an diesen schönen Ritus.)

 

Um diesen heiligen Brauch angemessen zu zelebrieren, ist jeder Synagoge eine koschere Küche und ein Speisesaal (Refektorium) beigeschlossen. Beide Räumlichkeiten sind hier neben der Hof-Synagoge im Erdgeschoss eingeplant. (Siehe Planung in der Anlage.)

 

Marginalie zu 2:

     

Der gegenwärtige Synagogenraum wird nach Einweihung der Hof-Synago-ge zu einem - zurzeit fehlenden - Begegnungs- und Konferenz-Zentrum umgewidmet. Eine solche Einrichtung ist notwendig, um wichtige Treffen, Seminare und Schulungen abzuhalten.

 

 Marginalie zu 3:

     

Im Gebäude Trothaer Strasse 8a befindet sich ein Personenaufzug. Die Geschosse Nr. Drei und Vier werden deshalb zu vier altersgerechten Apartments ausgestaltet und hilfsbedürftigen Senioren der Synagogenge-meinde zur Verfügung zu stehen. Diese Mitglieder können dort leichter von Sozialarbeitern der Synagogengemeinde betreut werden.

 

 Marginalie zu 4:

 

In der Hof-Synagoge sollen die Gottesdienste zelebriert werden; es wird gemeinsam andächtig gebetet. Die Synagoge dient zudem auch als ein Haupt-Versammlungsraum.

 

Da die Mitglieder der Synagogengemeinde auf öffentlichen-irdischen Ruhm verzichten, dient die Hof-Synagoge weder Honoratioren noch etwa Mitglie-dern der Synagogengemeinde als Status-, Prestige- oder gar Vorzeigeob-jekt. Die Hof-Synagoge wird als dringend erforderliche Gebrauchs-Syna-goge benötigt, wie Ihnen aus dem Umfang der Korrespondenz, die sich auf viele Jahre erstreckt, mit ihrem Kirchreferat bekannt ist.

 

Eine eherne Hinweistafel im Foyer soll die Dankbarkeit der Synagogenge-meinde demonstrieren. Hier wird daran erinnert, welche Personen der Landesregierung behalfen, diese so wichtige jüdische Gebetsstätte zu verwirklichen, nachdem die historische Synagoge der Synagogengemeinde 1938 zerstört wurde.

 

 

Marginalie zu 5:

 

Die Mitglieder der Synagogengemeinde schlossen sich freiwillig der Syna-gogengemeinde an. Sie kamen aus den jüdischen Gemeinden (die dem Landesverband der orthodoxen Juden in Sachsen-Anhalt zugehören) zur Synagogengemeinde. Denn ausschliesslich in die Gemeinden des ortho-doxen Landesverbands wurden die Zuwanderer aus der ehemaligen Sow-jetunion von der amtlichen Verteilersteller der Zuwanderer in Dessau eingewiesen. Die gläubigen Juden darunter fanden heraus, dass sie nur in der Synagogengemeinde Gottesdienste fanden, so dass sie zur Synagogengemeinde überwechselten.

 

Vergl.:  Schreiben des Vorsitzen den der Jüdischen Gemeinde zu

           Bernburg, Jewgenij Bondarenko, an das Bundeskanzleramt.

 

Dies, obgleich die Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wussten, dass der Synagogengemeinde die Landesmittel anfangs vollständig, dann zum Teil und schliesslich nur noch zu einem geringen Restbetrag, von den Funktionären des Landesverbands der orthodoxen Juden in Sachsen-An-halt unterschlagen werden.

 

Was kann deutlicher darlegen, dass die Synagogengemeinde eine Gemein-schaft gläubiger Juden ist, der eine ihrer aktiven Mitgliederzahl von 293 Personen angemessene Synagoge zusteht.

 

Marginalie zu 6:

 

Die Landesverbandsgemeinden (zusammen maximal 300 aktive Mitglieder zuzüglich auf dem Papier stehende Scheinmitglieder / Karteileichen) und der Landesverband selbst, betrachten die Synagogengemeinde mit bös-willigem Misstrauen. Sie diffamieren und denunzieren die Synagogenge-meinde und ihren Vorstand unablässig heimlich bei den Landesbehörden. Sie verbrauchen den Synagogengemeinde-Landeszuschuss für sich. Sie verleumden die Mitglieder der Synagogengemeinde als Nichtjuden. Dies völlig gegen historische Fakten, die in den Beschlüssen höchster deutscher Gerichte aufgeführt sind.

 

Vergl.:  Urteile des Landesverfassungsgerichts zu Aktenzeichen LVG 1/12

            und LVG2/12 vom 15.01.2013.

 

Vergl.:  Bundesverwaltungsgerichtsurteile vom 27.11.2013

           zu Aktenzeichen BVerwG 6 C 19.12 / OVG 3 L 165/10.

 

(In den vorgenannten Urteilen wird festgestellt, dass das Judentum

nicht nur aus orthodoxen - bzw. pseudo-orthodoxen - Juden besteht [die aus der ehemaligen Sowjetunion zugezogen sein müssen], wie es sach-senanhaltinische orthodoxe Gruppen nicht müde werden zu proklamieren, sondern es, wie viele Weltreligionen ebenfalls, pluralistische Struktur hat. Die überwiegende Mehrheit der Juden in aller Welt, das sind Reformjuden, gehören ungeteilt der jüdischen Gemeinschaft zu. Diese Tatsache ist weitestgehend unbekannt. Daher wiesen die höchsten deutschen Gerichte in ihren o.g. und anderen Entscheidungen ständig darauf hin, dass die Ausgrenzung der Reformjuden einen eklatanten Verstoss gegen die Grundsätze von Glaubensfreiheit, Parität und Neutralität erfüllt. Die Syna-gogengemeinde hat diese Urteilstexte Ihrem Kirchenreferat zugestellt.

 

***

 

In diesem Sinne beantragt die Synagogengemeinde, dass die Landesre-gierung über die im Staatsvertrag 2006 erklärte Hilfe bei der Erstellung von Sakralbauten, der Synagogengemeinde eine Bauhilfe in Höhe von 1.500.000 Euro bewilligt.

 

Sofern die Synagogengemeinde hierzu entsprechende Formulare und Anträge auszufüllen und Gutachten vorzulegen hat, beantragt die Syna-gogengemeinde höflichst, ihr die entsprechenden Vordrucke zeitnah zuzusenden.

***

Die Synagogengemeinde beantragt fernerhin, auf diese Anträge eine zeitnahe Stellungnahme der Landesregierung, entweder als Zu- oder als beschwerdefähige Absage, zu erhalten. Vielen Dank.

 

 

Mit freundlichen Grüssen

Synagogengemeinde zu Halle e.V.

- Vorstand -

 

Pavel Rollbein *              Natalia Shirobokova              Olena Svidler

 

* Für den erkrankten Vorstandsvorsitzenden K. Sommer.

 

Anlagen:

Stassenansicht nach der Sanierung und

Grundrissentwurf der Hofsynagoge mit Refektorium im Erdgeschoss

 

Ende der Abschrift