01. April 2015
nach dem jüdischen Kalender der
12. Nissan 5775

Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts

Notabene für April 2015

Liebe Freunde,

am 03. April 2015, das ist der 14. Nissan 5775, ist Sederabend. Alle Juden der Welt feiern dann bis zum 11. April das Pessachfest.

Die Synagogengemeinde Halle ladet dazu ein.

Wir treffen uns am 03.04.2015 um 18:00 Uhr in unserer Synagoge.

Infolge der Nichtausbezahlung der Staatsvertragsmittel wird auch dieses Pessachfest wieder einmal von der Armut unserer Gemeinde gezeichnet. Gleichwohl lassen wir es uns nicht nehmen, um so inniger zusammen diesen hohen Feiertag zu ehren.

Doch denken Sie an warme und wetterfeste Kleidung. Denn die Synago-gengemeinde kann aus Geldmangel die Synagoge nicht heizen. Auch dringt bei schlechtem Wetter Feuchtigkeit ein, weil das Dach undicht ist.

Die Synagogengemeinde Halle wünscht Ihnen, Ihren Familien und allen Menschen

 

CHAG PESSACH KASCHER WE SAMEACH.

***

Die Koalition die die Vernichtung der Reformjuden betreibt, behauptet dreist, die Synagogengemeinde Halle verfüge nur über EIN einziges Mitglied (damit begrün-den sie scheinheilig die Unterschlagung des gesetzlichen Landesfinanzzuschusses).

Hier ein Foto vom Nachmittag noch vor dem Sederabend-Gottesdienst. Es zeigt, wie es der Starjournalist St. Könau formulierte:

"Die unsichtbaren Juden der Synagogengemeinde Halle."

Zum Gottesdienst war die Synagoge dann wieder überfüllt.

 

 Grundsätzliche Erkenntnis: 

1. Regierung / Politik / Verbände

Die geistigen Väter des Staatsvertrages handelten ehrbar und im besten Willen.

Den im Land Sachsen-Anhalt verbliebenen und den nach dem Ende der DDR aus der Sowjetunion zugezogenen Juden sollte versichert werden, dass sie im Land Sachsen-Anhalt nach verfassungsgarantierter Glaubensfreiheit, Parität und Neutralität ungestört jüdisches Leben gestalten dürfen.

Zitat aus dem Staatsvertrag:

- in Verantwortung vor der deutschen Geschichte, die durch Verfolgung und    

        Vernichtung von Menschen jüdischen Glaubens und jüdischer Herkunft
mitgeprägt ist,

- in Kenntnis der Maßnahmen offener oder verdeckter Gewalt in der Zeit kommunistischer Gewaltherrschaft, *

- in dem Bewusstsein des großen Verlustes, den das Land Sachsen-Anhalt durch die Vernichtung jüdischen Lebens und jüdischer Kultur ** erlitten hat,

- in dem Wunsch, der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt den Wiederaufbau eines Gemeindelebens zu erleichtern ***  …

Solch tiefgreifende Versprechung gibt man weder leichtfertig noch heuchlerisch. Auch darf niemand guten Willens diesen ethischen Fundamenten zuwiderhandeln.

Doch:

* Verdeckte Gewalt wird heutzutage  der Landesreformjudengemeinschaft angetan

Vergl.:  Strafbefehlverfahren, zu Aktenzeichen 1708-044173-0 120 Js 2400/06 von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Magdeburg,

Diebstahl der Thorarolle,

Grabschändungen u.v.m.

und

pogromartige Justiz-Aktionen gegen die Synagogengemeinde Halle und deren Vorsitzenden, vergl. z.B. Amtsgericht Halle, Aktenzeichen 396 Gs 426 Js 2310/12 (20/14) und andere …

** die Vernichtung der Kultur der Landesreformjudengemeinschaft wird - aus der Sicht der Betroffenen - seit 19Jahren praktiziert;

*** gegenüber der Landesreformjudengemeinschaft: Totale Fehlanzeige.

Die geistigen Väter des Staatsvertrages sind nicht mehr im Amt. Eine neue Gene-ration, die nichts mehr von den  Leitwertmaßstäben der Vorgänger weiß, respektiert diese Verpflichtungen nicht. Für diese existieren ausschließlich orthodoxe Judenverbände, die dem Zentralrat der Juden Deutschlands unterstellt sind.

Besitzt die seit Jahrhunderten in Deutschland gelebt habende Reformjudengemeinschaft hierzulande keine Existenzberechtigung mehr? Ignoriert die Landespolitik die Reformjuden? Bezieht und erfüllt sie vom Judenzentralrat Weisungen, die den Untergang der Landesreformjuden zum Ziel haben?

Reformjuden bilden die Hauptgruppe des europäisch / amerikanischen Judentums. Doch im Land Sachsen-Anhalt werden sie selektiert und dem Untergang preisgegeben.

Und warum wohl duzen sich hohe Regierungsbeamte und der Generalsekretär des Judenzentralrats und Funktionäre des dem Judenzentralrat zugehörenden Landes-verbands der jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt untereinander, als gehörten sie einer verschworene Geheimbruderschaft gegen die Reformjuden an?

2. Gerichtsbarkeit

… Weil die Geldbriefträger keine Reformjuden sind, dürfen den Reformjuden auch nicht die ihnen gesetzlich zustehenden Landesmittel ausbezahlt werden …

"Es gibt kein Recht und wenn doch ist es schlecht“, zitieren Beobachter dieses Gerichtstrauerspiel. Der Glaube an Gerechtigkeit gegenüber den Reformjuden droht im Zuge der 19 Jahre andauernden und längst nicht beendeten Gerichts-Exzesse verloren zu gehen. Verbitterte Zuwanderer aus der Sowjetunion sprechen offen darüber, dass es auch in Deutschland wie ehedem in der Sowjet kein Recht für alle Juden gibt. Angesichts aller Verfahrensverschleppungen verhöhnen viele immer offener jene, die noch an das deutsche Rechtssystem in Sachsen-Anhalt glauben möchten.

Gerichte, die seit dem Jahr 1998 der Synagogengemeinde Recht zusprachen, widerrufen ab dem Jahr 2014 ihre eigenen Entscheidungen. Wie sie hoffen juristisch-trickreich und getarnt hinter für das Volk unverständlichen Zitaten und Paragraphen. Dabei fällt dem schlichtesten Gemüt auf, dass nichts weniger als der Untergang der Reformjudengemeinschaft, die Hitler und Stalin nicht vollständig erledigen  konnten, in Sachsen-Anhalt bezweckt wird.

Scheinheilig wird im juristischen Kauderwelsch verpackt beteuert, dass die Reform-juden sehr wohl an der für Juden bestimmten Staatsleistung zu beteiligen sind, die  Staatsleistung den Reformjuden aber nicht ausbezahlt werde darf und daher verfällt, weil die von der Landesregierung bestellten Geldbriefträger keine Reformjuden sind. Wäre dies nicht todernst, möchte man an ein Stück aus dem Irrenhaus glauben. Hat man denn von der Radbruchschen Formel, die solche Justiz-Benachteiligung unterbinden soll, nichts gehört? Oder gilt diese nicht für Reformjuden?  

Dazu fallen den Reformjuden die Gerichts- und Anwaltskosten auf die Füße. Etwas mehr als eine Viertelmillion Euro. (Die Mitglieder der Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts sind insgesamt sozialhilfeabhängige Personen.)

Ist das etwa purer ANTISEMITISMUS ?

Die Landesregierung erklärt gegenüber dem Gericht, dass die Reformjuden keine finanzielle Not leiden, weshalb sie den Reformjuden die Landesmittel NICHT ausbezahlen will. Wenn es sich dabei nicht um NEO-ANTISEMITISMUS, aufbauend und in Verbindung mit Rechtsverweigerung, Rechtsbeugung, Rechtsverschleppung und Rechtsmissbrauch handelt, existieren diese teuflischen Begriffe nicht.

Eilanträge an die Gerichte werden jahrelang verschleppt, ohne Aussicht auf Terminierung. Anfragen nach Terminierung werden prinzipiell ignoriert.

Prozesskostenhilfeanträge der mittellosen Reformjuden werden GRUNDSÄTZLICH abgelehnt. *

        * Dutzende entsprechender Gerichtsaktenzeichen können dazu nachgewiesen werden.

Bei Prozesskostenhilfeanträgen werden von den Gerichten die Gerichtskosten von beantragten 300 Euro auf nahezu 400.000 Euro aufgestockt. Gleichzeitig wird den Reformjuden nahegelegt, ihre Prozesskostenhilfeanträge, die vom Gericht zu Klagen umgewidmet werden, zurück zu nehmen. (Über einen Prozeßkostenhilfeantrag muss nämlich gerichtskostenfrei entschieden werden. Aber eine Klage unterliegt Gerichts-kosten, die vom Gericht festgelegt werden, ebenso die entsprechenden Anwaltshonorare.) Sicht der Landesreformjuden, mitbezwecken, die Landesreformjuden finanziell zu liquidieren.

Die Landesreformjuden vermuten inzwischen, dass die Gerichte in Sachsen-Anhalt regierungsweisungsuntergeordnet handeln. Zumindest vermögen die Landesreformjuden angesichts ihnen gegenüber praktizierter permanenter Rechtsverweigerung, Rechtsverschleppung, Rechtsbeugung und Rechtsmissbrauches nichts anderes zu erkennen.

3. Cartoons

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