01. November 2016
nach dem jüdischen Kalender der
30. Tishri 5777

Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts

Bibelzitate des Monats :

 Aus den Klageliedern, Kapitel 5 

Allmächtiger denke daran, was uns geschah.

Sieh auf unsre Armut.

An Ausländer fiel unser Erbe,

unsre Häuser besetzten die Fremden .

Wir wurden wie Waisen, wie Kinder ohne Vater,

Unsere Frauen machten sie zu Witwen ,

die Jungfrauen wurden geschändet .

Das eigene Wasser haben wir zu bezahlen.

Unser Herd ist nur entliehen .

Wir stöhnen unter schwerem Joch .

Sie hetzten uns bis zum Tode.

Matt und entkräftet, wird uns Rast verwehrt.

Wollten wir entfliehen in fremde Länder,

zu wohlhabenden Städten,

um uns mit Brot zu sättigen .

Herr, nur wer gegen Dich fehlte, sollte leiden, und längst verweht sind die, die das betraf.

Weswegen müssen wir für ihre Sünden büßen

und warum herrschen Sklaven über uns ?

Wer wohl entreißt uns ihren Händen ?

Angesichts des Todes suchen wir nach Brot,

bedroht von den Waffen der Fremden .

Die Haut verbrennt uns von Flammen,

die die Glut des Hungers entfachte.

Frauen und Jungfrauen wurden geschändet.

Vornehme erhängte die Feindeshand.

Den Ältesten nahmen sie die Würde.

Frönend schleppen Knaben Lasten,

unter denen sie zusammenbrechen.

Die Alten entsagen der Gemeinschaft,

die Jungen meiden Lied und Tanz.

Dahin ist unseres Herzens Freude,

in Trauer versunken ist unser Reigen.

Kränze und Krone rissen sie uns vom Haupt.

Warum, wir haben doch nicht gesündigt.

Weh ist unser Herz und

schmerzgetrübt die Augen.

Verwüstet liegt der heilige Berg.

Jetzt streifen Bestien dort umher.

***

Du aber, Herr, bist ewig.

Dein Thron steht von Geschlecht zu Geschlecht. Du verlässt uns nicht. Wir bekennen uns zu Dir.

Darum hilf, Herr, erneuere unserer Tage Glück,

gleich jenen Stunden in der guten Zeit.

Besänftige nun Deinen Zorn,

und nie wieder lass uns allein .

***

Streit erschüttert die Juden in Sachsen-Anhalt. Von russisch-orthodoxen Dauer-Berufs-Juden-Funktionären gepeinigt und hintergangen, müssen die Reformjuden in Sachsen-Anhalt Monat für Monat, Jahr für Jahr wegen der Ausbezahlung der ihnen doch gesetzlich zustehenden Kirchensteuer-Landesmittel, gerichtlich vorgehen. Zur-zeit erreichten sie erst die Jahre 2006, 2007 und 2008 ! Alle folgenden Jahre stehen bis 2016 noch zur Klage aus. Zuvor hatten die Reformjuden NICHTS bekommen. Ab 2006 sollte der Staatsvertrag dafür sorgen, dass die Reformjuden an den Kirchensteuer-Landesmitteln beteiligt werden. Doch 10 Jahre nach der Fälligkeit der Kirchensteuer-Landesmittel, müssen die Reformjuden noch immer auf deren Ausbezahlung warten. Auf die Landesregierung von Sachsen-Anhalt darf man nicht zählen. Sie streitet gerichtlich mit ihren Landesjuden.

Die Justiz umhegt ein "Postulations-Kodex".

Danach dürfen ab Landgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsverfahren nur zugelas-sene Rechtsanwälte auftreten. Dem normalen Bürger ist es verwehrt, sich dort selbst zu vertreten.

Diese Regelung geht auf die Nationalsozialisten zurück. 1933 wurden bekanntlich alle jüdischen Juristen aus dem Rechtsanwaltberuf ausgeschlossen. Damit sie nicht das Verbot hintergehen und ohne Rechtsanwaltsberufsbezeichnung, eben nur als Jurist oder Rechtsberater, an hohen Gerichten auftraten, wurde der "Postulations-Kodex" geschaffen. Die Nazijuristen wollten unter sich sein.

Diese Regelung gilt fort bis zum heutigen Tag.

Sucht nun ein Bürger vor einem der höheren Gerichte Recht oder Schutz, ist er verpflichtet, einen zugelassenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das ist sehr teuer, zudem vielfach recht abenteuerlich. Denn der Mandant weiß ja nicht, was der "zugelassene" Rechtsanwalt unternimmt, und ob er überhaupt etwas in die Wege leitet. Die Spirale der diesbezüglich möglichen Imponderabilien windet sich endlos. Wohl dem, der den guten Rechtsanwalt erwischt. Weh dem, der Versagern in die Hände fällt. Beschweren kann sich der Geprellte nicht, denn alle Rechtsanwälte schützt das "Standesrecht der Juristen", es macht sie de facto unantastbar.

Zur Sache:

Der Anwalt der Reformjuden kündigte das Mandat. Da die Reformjuden in Sachsen-Anhalt bekanntlich vom materiellen Recht ferngehalten werden, muss nach jedem Landesrechtszug ein Bundesgericht angerufen werden. Doch auch hier herrscht Rechtsanwaltszwang. Das Anwaltsgespann Detlef Süßmilch und Otto Oppermann aus Haltern am See, stritt sich nachgerade darum, nunmehr die Reformjuden vor dem Bundesverwaltungsgericht zu vertreten. Da die Reformjuden bettelarm sind, sollten Anwaltskosten über Prozeßkostenhilfe finanziert werden. So konnte dem Anwaltsge-spann das Mandat übertragen werden. Schließlich war Detlef Süßmilch bereits im Jahr 2002 der - erfolgreiche - Verfasser der ersten Nichtzulassungsbeschwerde der Reformjuden gegen ein geradezu unerhörtes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt.

Die Reformjuden begehrten natürlich vom Anwaltsgespann Süßmilch-Oppermann Aussagen über den Text derer Eingabe, über die Aktenzeichen des Bundesverwal-tungsgerichts, kurz, Auskunft über den Stand der Dinge. Fehlanzeige. Fehlanzeige. Und nochmals Fehlanzeige. Die Anfragen wurden nicht beantwortet. Anrufe über Anrufe gingen ins Leere. Schließlich wurde der Rechtsanwalt H. Fiedel, Leipzig, gebeten, vorsichtig nachzuforschen, weshalb nahezu Totenstille seitens des Anwalts-gespanns Süßmilch-Oppermann herrschte. Die Erkundigung beim Bundesverwal-tungsgericht ergab, dass das Anwaltsgespann sich dort noch nicht einmal gemeldet hatte. Die Reformjuden waren geradezu bösartigen Versagern in die Hände gefallen.

Doch die russisch-orthodoxen Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre, die den Reformjuden nun seit 20 Jahren die gesetzlich zustehenden Kirchensteuer-Landesmittel unter-schlagen, die den Reformjuden nicht einmal das Wenige, das das Oberverwal-tungsgericht den Reformjuden zugestand gönnten, hatten ihrerseits fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht und somit die strengen Fristen gewahrt, so dass sich die Reformjuden - quasi als Trittbrettfahrer - anschließen konnten.

Deshalb gaben sich die Reformjuden große Mühe, praktische Erfahrungen aus dem Leben und Geschehen der jüdischen Glaubensgemeinschaften aufzuzeichnen, solche, die auch den Autoritäten des Oberverwaltungsgericht vorgelegt gewesen waren, dort aber nicht berücksichtigt wurden, weil vorgeblich die Reformjuden das oberver-waltungsgerichtliche Anwaltsprivileg vernachlässigt hatten, denn ihr Anwalt erklärte definitiv, er werde keine Schriftsätze verfassen, so dass die Reformjuden diese in Eigenleistung zu erledigen hatten. Nur die anwaltliche Bestätigung für das Ober-landesgericht reichte der Anwalt nach. Dass die eigenverfassten Schriftsätze der Klägerin vor dem Oberverwaltungsgericht unzulässig sind, davon sagte der Anwalt der Klägerin nichts, aber auch das Oberverwaltungsgericht forderte immer nur die Klägerin direkt auf, dies und jenes beizubringen, ohne Hinweis darauf, dass dazu nur ein zugelassener Rechtsanwalt Vortragsrecht besitzt. Die Reformjuden befanden sich - ohne ihr Wissen - zwischen Ambos und Schmiedehammer. Dass der Anwalt schließlich mit einem Satz die Schriftsätze der Klägerin "genehmigte", war dem Oberverwaltungsgericht zu wenig. Es verwarf die mit enormer Mühe zusammengetragen Argumentationen und deren Begründung und Beweisangebote. 350 Juden reduzierte es per Federstrich auf die aus den pseudo-logischen Zahlenbestätigungen des Judenzentralrats-Generalsekretärs entnomme-nen Mitgliederzahlen, also zwischen einer und acht Personen. (Unten zeigen Fotos von vor den Gottesdiensten, wie verlogen diese Judenzentralrats-Festlegung tatsächlich ist und dass die Angaben der Reformjuden der Wirklichkeit entsprechen.) Das Oberverwaltungsgericht wollte nicht zugeben, dass der Judenzentralrat und dessen Generalsekretär wie auch alle anderen Judenzentralratsbevollmächtigte, fieberhaft daran arbeiten, die Reformjuden gänzlich zu eliminieren. Sie wünschen sich schon seit Jahrzehnten einen jüdisch-orthodoxen Einheitsbrei, also ohne den Rest der letzten freien deutschen Reformjuden, die seit 200 Jahren in Halle ansässig sind und die nicht einmal Hitler, Stalin und Honecker auszurotten imstande waren. Das Vermögen der Reformjuden war den orthodoxen Usurpatoren allerdings koscher. Die Immobilien, die wertvollen antiken Einrichtungen und die Barmittel wurden gern eingestrichen.

Nun drängt sich die Frage auf, ob es ethisch statthaft ist, einmal dem Kläger mittels Postulierungsknebel den Mund zu verbinden, zum anderen den Kläger nicht davor zu schützen, dass der Privilegierte, der Rechtsanwalt, seine Pflichterfüllung verweigert, der Kläger somit seiner Verteidigung und seines Rechtsschutzes beraubt ist???

Und welche Alternative stand der Klägerin, den Reformjuden, offen?

Etwa die, nunmehr gegen die dienstverweigernden Rechtsanwälte zu klagen? Wieder mit Rechtsanwälten? Und dann wieder und dann wieder? Das Perpetuum Mobile der Justiz vollenden? Damit alle Rechtsanwälte und alle Gerichte auf Generationen hinaus beschäftigt sind? Genau danach sieht es aus.

Einerseits der wohlgehütete "Postulations-Kodex", der Nichtanwälten die Vorlage von Klagen oder Schriftsätzen untersagt, andererseits Rechtsanwälte, die sich weigern, Schriftsätze zu verfassen und solche, die Nichtzulassungsbeschwerde-Aufträge über-nehmen und dann nicht ausführen, aber ihre Mandanten darüber im Dunklen lassen.

Justizchaos.

Vernunft, Hilfe, Abhilfe: Nicht in Sicht.

nun darf ein Prozeßkostenhilfeantrag ohne Postulations-Kotex-Einengung vom Nicht-Rechtsanwalt verfasst und Gerichten vorgelegt werden. Damit die Argumentation, die das Anwaltsgespann einzugeben verschlafen hatte nicht verloren geht, vor allem die rüde Art, wie das Oberlandesgericht aus Hunderten von Reformjuden per Federstrich Nichtjuden machte, in angemessener Weise gerichtlich aufgehoben wird, sollte im Prozeßkostenhilfeantrag der Reformjuden deren Argumentation zusammengefasst und dem Bundesverwaltungsgericht zugeleitet werden. Ein verzweifelter Versuch, der praktischen Rechtsverweigerung auszuweichen. Doch die Fülle der Information sprengte den Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags. Damit der Flut der Beweise, Argumente und Richtigstellungen, vor allem die jüdischen Religionsregeln, die bis dahin unbeachtet geblieben waren, die aber entscheidend für die Bestimmung der Judentumszugehörigkeit sind, vor allem das Ränkespiel der orthodoxen-, scheinor-thodoxen- und pseudoliberalen Verbände und deren Wichtigtuer nicht untergeht, schufen die Reformjuden ein

Sachverständigengutachten.

Ob ein solches von Nicht-Rechtsanwälten den hohen Gerichten über einen Prozess-kostenhilfeantrag präsentiert werden darf, wird sich weisen. Dieses Sachverstän-digengutachten enthält eine Fülle von außerordentlich wichtigen Tatsacheninfor-mationen, die seitens der Gegner der Reformjuden grundsätzlich verschwiegen oder gar geleugnet werden, Weil Außenstehende sie nicht kennen müssen und daher ungewollt ignorieren könnten. Und dies zum vollen Nachteil der Reformjuden.

Die Abschrift dieses Sachverständigengutachtens folgt am Ende des NOTABENE.

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Hier nun - wie gewohnt - sieben Cartoons - über welche nicht gelacht werden kann.

Cartoon