01. Dezember 2016
nach dem jüdischen Kalender der
01. Kislev 5777

Reformjudengemeinschaft Sachsen-Anhalts

 Bibelzitate des Monats :

Aus den Büchern Jeremia und Baruch

Aus Jeremia 46,27 ff

Fürchte dich nicht, du, mein Knecht Jakob,

verzage nicht, Israel!

Denn ich bin es, der dich aus fernem Land errettet, deine Kinder aus dem Land ihrer Gefangenschaft. Jakob wird heimkehren und Ruhe haben;

er wird in Sicherheit leben

und niemand wird ihn erschrecken.

Fürchte dich nicht, du, mein Knecht Jakob

- Spruch des Herrn -; denn ich bin mit dir.

Ja, ich vernichte alle Völker,

unter die ich dich zerstreut habe.

Nur dich werde ich niemals vernichten;

ich züchtige dich mit rechtem Maß,

doch ganz ungestraft kann ich dich nicht lassen.

Aus Baruch 6

So spricht der Herr, der Gott Israels, über dich, Baruch: Du hast gesagt: Weh mir!

Denn der Herr häuft noch Kummer auf mein Leid. Ich bin erschöpft vor Stöhnen und finde keine Ruhe.

Sag zu ihm: So spricht der Herr:

Was ich gebaut habe, breche ich nieder,

und was ich gepflanzt habe, reiße ich aus.

[Das betrifft das ganze Land].

Du aber begehrst Großes für dich?

Begehre es nicht!

Denn siehe, ich bringe Unheil

über alle Sterblichen - Spruch des Herrn;

dir aber gebe ich dein Leben wie ein

Beutestück überall, wohin du auch gehst.

***

Judenverfolgung moderne:

Nun verfolgen die aus der Sowjetunion nach Deutschland gekommen angeblichen Juden, die sich zu Juden-Dauer-Berufs-Funktionären des Landesverbands der jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalts machten und damit die Kirchensteuer-Landesmittel abgreifen und für sich verbrauchen dürfen, auch persönlich alle jene, die den Mut aufbringen, sich gegen diesen Missbrauch zur Wehr zu setzen. Nach den Whistleblower-Enthüllungen im "Dossier Ehrend" hätten sie zu diesem Zweck Persön-lichkeiten des politischen und öffentlichen Lebens bestochen, so dass sie Handlungs-freiheit genießen.

Wohl diese Handlungsfreiheit ausnutzend, zwangen die Juden-Dauer-Berufs-Funktio-näre 19 "Zeugen", allesamt ältere Menschen, die nach dem Ende der Sowjetunion aus dem dortigen Armenhaus nach Deutschland geflüchtet waren, die der deutschen Sprache bis zum heutigen Tage nicht einmal rudimentär mächtig sind, die noch eingeschüchtert, leidensgewohnt und willfährig alles erdulden, zur "Aussage" gegen den Vorstand der Synagogengemeinde Halle e.V., gegen den sie eigentlich gar nichts aussagen können. Dies zum Zweck, dass sich exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre gegen ihren Intimfeind, den Vorstand der Synagogengemeinde Halle, über dienstbereite Juristen, die alle Entlastungen des dort Beschuldigten verwarfen, einen Strafbefehl. Dies, um damit in aller Öffentlichkeit zu jeder passenden und unpassenden Gelegenheit herausposaunen können, dass der Vorsitzende der Syna-gogengemeinde zu Halle vorbestraft ist. Auch ihr Rechtsanwalt Böhmke lässt keine Gelegenheit aus, anstelle seine Mandanten entlasten könnende Argumentation vorzutragen, diesen Strafbefehl in Wort und Schrift bekannt zu geben. Das brachte ihm Strafanzeige bis hoch zur Generalstaatsanwaltschaft ein. Diese Strafanzeige schmückt nun zeitlebens die Registerakte des Anwalts. Der Strafbefehl gegen den Reformjuden wurde, damit die Reformjuden ihn auch schmerzlich zu fühlen bekamen, mit einer pogromartigen Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion, durchge-wunken vom Amtsgericht Magdeburg - aus Sicht der Reformjuden Sachsen-Anhalts - faschistisch-stalinistisch veredelt, in den Büro- und Sozialräumen der Synagogenge-meinde Halle e.V. gewissenhaft durchgeführt. Dazu, um diese Aktion, die einmalig in der Bundesrepublik Deutschland ist scheinzubegründen, wurde ein absolut nichtssa-gendes Stück Papier, auf welchem jemand unbedacht über eine Sieben eine Vier gekrakelt hatte, aus den Akten gefischt und beschlagnahmt. Die Beschwerde wegen dieser völlig unnötigen Pogromaktion beim Landgericht Magdeburg wurde unter Hinweis auf ein Konvolut von offensichtlich wahllos zusammengesponnen Gesetzen und Verordnungen zurück gewiesen. Also war offensichtlich auch das Landgericht eingebunden. Denn welches unbefangene Gericht unterstützt und stützt schon eine pogromhafte Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion wegen eines absolut nichtssagenden Blatt Papiers, noch dazu in einem jüdischen Gemeindhaus nach den Geschehnissen im Holocaust! Und wieso, wenn sich das Strafbefehlverfahren gegen eine Privat-Person richtet, wird das Büro einer jüdischen Gemeinde auf den Kopf gestellt und deren Mitarbeiter wie Verbrecher behandelt? Kommt so etwas auch in anderen Bundesländern immer noch oder schon wieder vor? Wohl kaum. Und wohin sollte sich der rechtlose Beschuldigte noch um Hilfe wenden? Wie viel Anwalts-gebühren sollte er noch bezahlen, um Recht zu erhalten?. Wie sollte er den Ruf des Querulanten, der nicht bereits ist, überholte, stalinistische Justizvorgehensweise zu akzeptieren, vermeiden? Dies, da Außenstehende ja nicht den Vorgang sondern immer nur das Ergebnis eines Strafbefehlverfahrens zur Kenntnis nehmen? Denn wer kennt schon die Zustände beim Amtsgericht Magdeburg? Und wer sollte das alles bezahlen? Der Beschuldigte als Armutsrentner? Wovon denn? Rechtsmissbrauch, Rechtsverweigerung, Rechtsbeugung, nach altsozialistisch-stalinistischem Muster.

Der Rechtsgrundsatz "audiatur et altera pars" („Man höre auch die andere Seite“) war noch nicht in Magdeburg bekannt oder wurde mal für dieses Verfahren außer Kraft gesetzt. Wie sonst hätte man den zu Bestrafenden verurteilen können.

So wurde dem Vorstand der Synagogengemeinde zu Halle e.V. ein nichtssagender Wisch zum Verhängnis. Er bekam von Richterin / Staatsanwältin deswegen 2 Monate Strafhaft auf Bewährung und 500 € Geldstrafe aufgebrummt. Als der Anwalt des Delinquenten mit den beiden Justiz-Damen telefonierte, fühlten diese sich offen-sichtlich ertappt und erklärten nervös, es stehe fest, dass der Delinquent, wenn der den Strafbefehl nicht akzeptiert, eine empfindlich höhere Strafe zu gewärtigen hat. Denn es liegen hier noch die vom Amtsrabbiner und dem Vorstand der Judenunion gesiegelte Mitgliederlisten der Synagogengemeinde zu Halle e.V. vor, die nach Angaben der exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre ja falsch sind und die der Delinquent aufgrund der Amts-Bestätigungen irgendwo vorlegte, was strafbar ist.

Was blieb dem Entrechteten, zudem bettelarmen Delinquenten übrig, als den Kopf hinzuhalten? Die stalinistische Methode, wie Unliebsame zu zerstören sind, ist omnipotent.

Nun aber nahm sich der Delinquent die lügnerischen Zeugen vor und verklagte diese zivilrechtlich zur Richtigstellung ihrer Zeugenaussage.

Welch Wunder, alle Verfahren gegen diese gingen verloren. Die mit 300 Euro angegebenen Gerichtskostenhöhe wurden gerichtlich sämtlich über 10.000 €, in einzelnen Fällen sogar bis zu 75.000 € angehoben, um die Verfahren an Land-gerichte abzuschieben und hier infolge vorherrschender Anwaltspflicht den Kläger zum Schweigen zu bringen. Es wirkte wie landesweite Absprache, wie eine Verschwörung der Mächtigen gegen den Ohnmächtigen. Das Böse gegen das rechtsuchende Individuum. Nun, damals war man im Bundesland Sachsen-Anhalt noch weit davon entfernt, sich rechtsstaatlich-demokratischer Rechtssprechung zu befleißigen.

Die vom Delinquenten verklagten Zeugen jammerten den exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktionären ihre Misere vor. Nun sollten sie die Wahrheit erklären, aber damit machten sie sich der falschen Zeugenaussage schuldig und strafbar. Die exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre riefen den Rechtsanwalt T. Böhnke, Berlin, zu Hilfe. Dieser vertritt nämlich die exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre in allen möglichen, sogar auch - aus der Sicht der Reformjudengemein-schaft Sachsen-Anhalts - zwielichtigen Fällen.

Welcher juristische Laie weiß schon von den wundersamen Auswirkungen des "Standesrechts der Justiz". Kein Justizdiener darf danach von einem Justizlaien etwa einer Verschwörung oder eines Amtsmissbrauchs überführt werden. So gingen denn sämtliche Verfahren, die die Wahrheit hervorbringen sollen, im Justiz-Dschungel verloren. Da die jeweiligen Richter die Gerichtskosten von ursprünglich beantragten 300 € je Fall auf bis zu 75.000 € heraufsetzten, ein geradezu gefundene Fressen für den Anwalt der "Zeugen", den von den exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktio-nären beauftragten Herrn T. Böhmke.

Verboten ist es die Frage zu stellen, wie ältere, der deutschen Sprache nicht mächtige, von deutscher Grundsicherung lebende Personen in Halle / Saale, die von exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktionären zur Zeugenaussage rekrutiert wur-den, die nicht einmal über Internet verfügen, den jungen, ehrgeizigen Herrn Rechtsanwalt Böhmke aus Berlin (nächster Weg) finden konnten und je mit mehreren Tausend Euro honorieren konnten. Zufall? Aber gleich 19 solcher Zufälle? Bezahlten diese "Zeugen" selbst "ihren" Anwalt aus ihrer knappen Grundsicherung oder erle-digten dies nicht vielmehr die exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre für ihre "Zeugen" mit Geld aus den Staatsleistungen das der jüdische Landesgemein-schaft gehört?

Doch ein fast größeres Wunder offenbart sich noch:

Im Frühjahr 2016 meldeten sich die exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre und verlangten die Kosten der seinerzeitigen "Zeugen" die sie Herrn Rechtsanwalt Böhmke für dessen Vertretung gegen den Delinquenten angeblich schuldeten, vom Delinquenten zurückerstattet. Die exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre dachten wohl, nun sind etliche Jahre vergangen, so dass der vertrottelte alte Armutsrentner die Zusammenhänge aus dem Gedächtnis verloren hat und auf diesem Wege entweder an die exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre blindlings bezahlt oder gerichtsamtlich in die Privatinsolvenz getrieben werden kann. Sie gehen wohl davon aus, dass fast alle, insbesondere anständige Deutsche, Einfaltspinsel sind.

Auch ohne rechtskräftige und zwingend-zweckformalistisch verfasste Abtretungen vorzulegen, behaupteten die exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre von ihren "Zeugen" deren gerichtliche Rechtsanwaltskostenfestsetzungen, per Abtretung erhalten zu haben und stellten wiederum per "Zeugenaussage" deren entsprechende Wirksamkeit anheim. Per Zeugenaussage? Gilt so etwas denn? Wenn ja, dann ausschließlich in Sachsen-Anhalt.

Abtretungsprozedere ist schwierig zu verstehen. So mancher Anwalt hat kaum eine blasse Ahnung davon. Also legten die schlauen vorgeblichen Zessionare die Abtre-tungsformulare gar nicht vor, sondern "bestätigten" diese nur. Sie setzten aber damit die gutgläubige Justiz in Halle in Bewegung. Zunächst den Gerichtsvollzieher. Das genügten den Herren Zessionaren und ihrem tüchtigen Rechtsanwalt nicht aus, so dass sie zugleich noch einen Privatinsolvenzantrag hinterher schickten. Vorausbe-zahlt mit 2.800 € aus Staatsleistungs-Steuergeldern, die bekanntlich keinesfalls für solche Zwecke verwendet werden dürfen. Also illegal-kriminell bezahlt. Dabei berühmen sich die exsowjetischen Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre Vertreter von Körperschaften des öffentlichen Rechts in Deutschland zu sein.

Frage: Welcher anderen deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts darf man               solchen Missbrauch nachsagen? Hier jedenfalls ist keine solche bekannt.

Nunmehr folgen Ausschnitte aus dem Anschreiben an das Amtsgericht Halle, in welchem dieser unerhörte Missbrauch angezeigt wird.

Ein höchst spannender Kriminalroman…

Zitat:

Amtsgericht Halle (Saale) hier: Vollstreckungsgericht
Thüringer Straße 16
06112 Halle (Saale)

Halle, den 28.11.2016

Replik zum Schriftsatz vom 09.11.2016, zugestellt am heutigen Tag, zu Az. 59 IK 245/16 gegen Karl Sommer, geschürt vom Landesverband (der russisch-orthodoxen) jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalt

Landesverband der (russisch-orthodoxen) jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalt, vertreten durch dessen Vorstand Max Privorozki, Dauer-Berufs-Juden-Funktionär                                                                                                  - Antragsteller -

gegen

Karl Sommer, Altersrentner                                                        - Antragsgegner -

Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

1.

Seit Jahrzehnten beobachtet die Reformjudengemeinde Sachsen-Anhalts, es ist dies die letzte freie Reformjudengemeinde in Deutschland, deren Sprecherin die Synago-gengemeinde zu Halle e.V. ist, wie sehr sich der Antragsteller anstrengt, offensicht-lich im Auftrag des (jüdisch-orthodoxen) Judenzentralrats, die letzten freien Reform-juden Deutschlands zu eliminieren. Dem Antragsteller sind dazu alle Mittel recht, ob legal oder am Rande der Legalität und auf Unwahrheit basierend.

2.

Der Antragsteller finanziert sich ausschließlich aus Staatsleistungen. Er verfügt über keinerlei eigenverdiente finanzielle Einnahmen.

Beweis durch eidliche Vernehmung:

                   Zeugnis Steffen Stehli, Judenbeauftragter der Landesregierung von                            Sachsen-Anhalt, dienstansässig im Kultusministerium,

                   Turmschanzenstrasse 32, 39114 Magdeburg.

2.1.

Nachdem der Antragsteller bereits zu Zeiten des vorigen Juden-Staatsvertrags von 1994 mit Hilfe der Staatsleistungen Rechtsanwälte und Gerichtskosten finanzieren konnte, um die Synagogengemeinde zu Halle e.V. zu unterdrücken und dieser den Landeszuschuss scheinbegründend vorenthalten zu können, bestand die Synagogen-gemeinde zu Halle e.V. darauf, dass im Juden-Staatsvertrag 2006 festgelegt wird, dass aus den Staatsleistungen keine finanziellen Mittel für gerichtliche Zwecke heran-gezogen werden dürfen.

Beweis:       Staatsvertrag > Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der                       Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006

Hier Zitat aus Artikel 13 / Schlußprotokoll:

Absatz 2:

Der Landesverband und die Gemeinden gewährleisten ordnungsgemäße Mittelver-wendung entsprechend den Vorschriften der LHO, insbesondere mit Blick auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit …

Mittel aus den Landeszuschüssen dürfen nur im Ausnahmefall zur Führung gerichtlicher Auseinandersetzungen verwendet werden.

Zitatende.

Im aktuellen Verfahren kann von einem Ausnahmefall keine Rede sein.

2.2.

Vielmehr verstößt der Antragsteller eklatant gegen diese staatsvertragsgesetzliche Beschränkung, wenn er, um dies aktuelle Verfahren zu finanzieren, den Masseko-stenvorschuss in Höhe von 2.800 € aus den zweckbestimmten Mitteln der Staats-leistung entrichtet. Andere finanzielle Mittel, etwa Privateinlagen wie sie bei der Synagogengemeinde zu Halle e.V. jahrzehntelang geflossen sind, damit diese überhaupt existieren konnte, stehen dem Antragsteller nicht zur Verfügung. Dessen Funktionäre finanzieren ihren Lebensunterhalt ausschließlich aus der Staatsleistung. Insofern käme auch eine Privatspende aus diesen Kreisen zur Finanzierung dieses Verfahrens direkt aus den Staatsvertrags-Landesmitteln und wäre somit eine unzulässige Zweckentfremdung von Steuergeldern.

Auch wegen dieser zumindest strafrechtlich bedenklichen Finanzierung dieses Verfahrens, darf dieses Verfahren nicht fortgeführt werden, bis der Antragsteller glaubhaft nachweist, dass er den Massekostenvorschuss in Höhe von 2.800 € nicht aus Landeszuschußgeld bezahlte.

(Parenthese / Hinweis:

Die Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre des Antragsstellers bedienen sich persönlich an den Landesmitteln, wie der Zeuge Tokkar glaubhaft bekannt macht. So erhält z.B. Herr Wadim Laiter, Vorstandsvorsitzender der Synagogengemeinde Magdeburg, einer sonderbaren Körper-schaft des öffentlichen Rechts, der in Personalunion mitverantwortlicher Mitvorsitzender des Antragstellers ist, monatlich 5.000 Euro [buchstäblich: FÜNFTAUSEND EURO] Gehalt. Dazu wird seine Entourage auch noch mit hohen Salären abgefunden. Dies, während die überwiegende Mehrzahl der Mitglieder der jüdischen Landesgemeinschaft von Mindestrente oder Sozialhilfe lebt. Dieser Dauer-Berufs-Juden-Funktionär wurde, ebenso wenig wie seine auch aus der Sowjetunion zugewanderten Mitfunktionärskollegen, als Repräsentant einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht einmal vereidigt. Das, obgleich die Synagogen-gemeinde zu Halle e.V. dies mehrfach beantragte. Dieser Funktionär und sein Stab plagen zudem die Landesregierung damit, ihnen 5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, damit sie eine Synagoge bauen können. Dies, obgleich zu deren seltenen Gottesdiensten zumeist nicht einmal ein Minjan (bei jüdisch-orthodoxen Gottesdiensten vorgeschriebene Anzahl von 10 jü-dischen Männern) erreicht wird und nicht nachzuweisen ist, wie Betriebskosten, Reinigung, Reparaturrücklagen etc. später für ein solches Gebäude aufzubringen sind. Der öffentlichen Hand werden wahrscheinlich wieder die Unterhaltungskosten zugemutet, oder, was wahr-scheinlicher ist, dass man das Gebäude herunterkommen und verfallen lässt.

Beweis:        Zeugnis Igor Tokkar, 1. Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu      

                   Magdeburg, Markgrafenstr. 3, 39114 Magdeburg.)

2.3.

Ebenfalls verstieß der Antragsteller gegen die staatsvertragsgesetzliche Beschrän-kung der Staatsmittelverwendung, als er angeblich die Zessionen von den Zedenten erwarb; d.h., wenn er diese wirklich rechtmäßig erwarb. Der Antragsteller möge hierzu, bevor er weitere Anträge stellt, zunächst die Original-Zessionen dem Gericht und dem Antragsgegner vorlegen.

2.4.

Fernerhin verstieß der Antragsteller gegen diese Beschränkung, als er seinen Anwälten deren Honorar für diesen Gerichtszug bezahlte und die ursprünglichen Gerichtskosten hierfür entrichtete. Denn jeder normal denkende Mensch kann es sich ausrechnen, dass von einem 80-järigen Armutsrentner keine Reichtümer mehr zu erwarten sind. Das Antragstellerverfahren demnach nur als Rache- und Vernichtungs-feldzug gegen den Antragsgegner und die Landesreformjudengemeinschaft als Glaubenskonkurrent zu werten ist. Dafür sind die Staatsleistungen aber nicht bereit gestellt worden. Der Antragsteller geriert sich in diesem Verfahren wie ein blind-wütiger, rachsüchtiger, geldgieriger Judenverfolger (vom Ansager der Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre des Antragsstellers wird denn auch - und von diesem unwider-sprochen - behauptet, dass dieser keine jüdischen Wurzeln hat und nur wegen des Wohlstandsgefälles zu seiner Heimat nach Deutschland kam und sich hier als Jude ausgab.

Beweis im Bestreitungsfall:      1. Zeugnis: Eli Gampel, Vorsitzender des Zentralrats                                             der "Gesetzestreuen Juden in Deutschland",                                                     Am Sportplatz 14, 06188 Brachstett.

                                               2. Zeugnis Jakow Li, ehemaliger Vorsitzender des                                                Antragstellers.

 

Vielmehr rief der Zeuge Gampel beim Antragsgegner an und frug, ob der Ansager der Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre des Antragsstellers noch über pfändbares Guthaben bei der Synagogengemeinde zu Halle e.V. verfügt, da der dem Zeugen Gampel 10.000 € schulde.

Beweis im Bestreitungsfall:      Zeugnis: Eli Gampel, b.b.

2.5.

Die Verantwortlichen des Antragstellers verstießen, mit der Staatsleistungszweckent-fremdung gegen eine Anzahl von Strafparagraphen. Denn dieses aktuelle Verfahren, das die Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre des Antragsstellers - nur um den Antrags-gegner und damit die Landesreformjuden zu beschädigen, am Leben erhalten wollen - dient weder dem Judentum, noch jüdischer Kultur, noch zeugt es von besonderen Manieren, noch dient es materiell dem Antragsteller selbst, der nur etwa 10 % der Landesjuden vertritt, dagegen aber 99 % der Landesmittel für sich und seine drei Mitglieder kassiert.

Erst wenn der Antragsteller nachweist, dass die Finanzierung dieses Verfahren nicht auf Kosten der Landesjuden Sachsen-Anhalts und ausschließlich zum Gaudi der Antragsteller-Dauerfunktionäre geführt wird, kann dieses Verfahren ethische Berech-tigung nachweisen. Zurzeit wird es illegal geführt. Nämlich: Mit dem Geld, das allen Juden Sachsen-Anhalts gehört, nicht allein den Antragsteller-Dauerfunktionären.

3.

Das eigentlich "überkorrekte" Gutachten "Riedemann" wird vom Antragssteller obses-siv angegriffen. Offensichtlich kommt es dem Antragssteller ausschließlich darauf an, die Person des Antragsgegners in den Schmutz zu ziehen, nicht aber darauf, aus uralten Kostenfestsetzungen gegen den Antragsgegner, die verschiedenen der Zeu-gen des Antragsstellers gehören, Kapital zu ziehen.

Doch "Zeugenaussagen" dienten schon immer als wichtigste Beweismittel der Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre des Antragsstellers…

4.

Es wird abermals vehement bestritten, dass der Antragssteller über rechts-wirksame Abtretungen hinsichtlich gerichtlicher Kostenfestsetzungen der damals von ihm bestellten Zeugen verfügt.

4.1.

Der Antragssteller muss verpflichtet werden, die rechtswirksamen Abtretungen der Zedenten im einzelnen sowohl dem Gericht wie auch - nachprüfbar - dem Antrags-gegner vorzulegen. Denn offensichtlich leben diverse "Zeugen" und Zedenten des Antragsstellers nicht mehr. Es bestehen keine Zweifel, dass der korrekte Besitz und Eigentümerwechsel der deklarierten Abtretungen vom Antragssteller nur vorge-täuscht wird. Abtretungsprozedere unterliegen streng-formalistischer Einschränkung.

Die Original-Zessionen sind vorzulegen.  

Eher realistisch ist, dass die seinerzeit wohl gezwungenen „Zeugen“ inzwischen nichts mehr mit den Dauer-Berufs-Juden-Funktionären des Antragsstellers zu tun haben möchten – oder, was ebenfalls durchaus wahrscheinlich ist - dass die Zedenten gar nicht wussten, was die vorgeblichen Zessionare ihnen zur Unterschrift vorlegten, da sie der deutschen Sprache nicht einmal rudimentär mächtig sind. Somit die Zessionen unter strafrechtlich relevanten Umständen zustande kamen und daher ungültig sind.

Auch hierbei muss dringend ein Straftatbestand vermutet werden, dem nachzugehen ist, bevor irreparable Tatsachen geschaffen werden.

4.2.

Es wird angeregt, dass alle Zedenten

         (es handelt sich um Zuwanderer aus der Sowjetunion die kein Deutsch     verstehen, es sind alte Leute, die noch gut in Erinnerung haben, wie die Behörden und Sicherheitskräfte in der Sowjetunion mit dem älteren Bürgern          umgesprungen sind. Und es ist in Halle kein Geheimnis, dass zumindest einer      aus der Reihe der Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre des Antragsstellers den          Sowjet-Sicherheitsbehörden zugehörte, wenngleich derjenige auf solche Fest-        stellung verzichtet),

auch, weil sie von den Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre des Antragsstellers mögli-cherweise / wahrscheinlicherweise unter immensen Druck gesetzt werden, nur unter Eid zu vernehmen sind.

4.3.

Ferner wird angeregt, dass Dolmetscher zur Vernehmung (sie übersetzen dem Vernehmen nach aus geschäftlichen Gründen zugunsten der Zessionare), ausdrück-lich auf wahrheitsgemäße Übersetzung hinzuweisen und erneut zu vereiden sind. Dass die Dolmetscher offensichtlich im Dienst der Zessionare übersetzen, wurde dem Antragsgegner aus anderen Vernehmungen, die von den Antragsstellern initiiert waren, mitgeteilt. Das ist auch der Grund, weshalb der gebürtige Weißrusse, Herr Pavel Rollbein, es ablehnt, seine Aussagen von hiesigen Gerichtsdolmetschern übersetzen zu lassen.

Beweis:       Zeugnis Pavel Rollbein (2. Vorstand der Synagogengemeinde Halle)

                 

Auch insofern wird angeregt, die Akten der Staatsanwaltschaft vorzulegen.

5.

Es ist unübersehbar, dass der Antragssteller das Eintreiben von Geld, das zudem den Zedenten, also Dritten, gehört, dazu vorschiebt, um den Antragsgegner sowohl ge-sellschaftlich wie in seiner Religionsgemeinschaft zu vernichten. Allein die Einbe-zahlung des Massekostenvorschusses in Höhe von 2.800 € spricht diesbezüglich Bände. Denn nur durch ein Wunder kann der Antragssteller diesen Betrag jemals wieder zurück erlangen. Der Antragsgegner steht am Ende des 79. Lebensjahrs. Dass er noch so große finanzielle Erfolge erzielt, um zwielichtige Forderungen des Antrag-sstellers zu erfüllen, ist unwahrscheinlich. Zudem wird auf die Mitteilung in den Whistleblower-Enthüllungen des "Dossier Ehrend" - Anlage - hingewiesen, nach dem die Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre des Antragsstellers berieten, wie sie den Antragsgegner gewaltsam töten können; also auch auf dieser Schiene sind keine Aussicht auf jemalige Zahlung der vorgeblichen Abtretungsbeträge erblickbar.

6.

Was der Antragssteller in seiner Beurteilung des Gutachtens "Riedemann" ausführt, kann gleicher Tendenz zugeschrieben werden.

6.1.

Schon der höchst verkrampft wirkende Versuch, über ehemalige Firmen, die der An-tragsteller dem Antragsgegner zudichtet, Berichte abzugeben, scheitert kläglich.

Bei keiner der vom Antragssteller aufgeführten Firmen war der Antragsgegner je Anteileinhaber. Tatsächliche mangeln alle diesbezüglichen Versuche des Antrags-stellers daran, dass er nicht imstande sein kann, das Gegenteil nachzuweisen. Denn in den diversen Handelsregistern ist niemals der Antragsgegner als Inhaber auch nur eines einzigen Gesellschaftsanteils nachweisbar. Der Antragsgegner war bestenfalls für kurze Zeit Geschäftsführer dieser Gesellschaften.

6.2.

Die Gesellschaft Protector Domus Ltd. wurde bewusst als eine englische Gesellschaft installiert. Der Antragsgegner und dessen Auftraggeber hatten genug vom sachsen-anhaltinischen Handelsregister. Das benötigte zum einen jahrelang, um eine Firma ins Handelsregister einzutragen, zum anderen, wenn diese Firma, wie die Städtebau GmbH, die mehrstellige Millionenbeträge wert war (siehe Amtsschätzung des Sachverständigen Gerolf Lueg), endlich im Handelsregister eingetragen war, diese sofort zu enteignen. Zwar wurde die protokollierende Notarin M. S. deswegen für kurze Zeit amtsenthoben, aber offensichtlich wusste sie zu viel Vergangenes, so dass sie bald wieder ins Amt eingeführt wurde. Dem hiesigen Antragsgegner erging es wie vielen ahnungslosen aber gutgläubigen Investoren nach der Wende, sie liefen blind in die Messer, die ein Westbetrüger, eine Notarin und eine Handelsregister-Richterin gestellt hatten. Auch der ruinöse Komplex des ehemaligen Schlachthofs in Halle steht hiefür als ein Paradebeispiel. Über Nacht war der Antragsgegner enteignet und bettelarm. Fünf Jahre lang hatte der Antragsgegner vor Gerichten zu streiten. Erst als die Firma Städtebau GmbH von den Betrügern vollständig ausgeblutet war, wurde der zu Unrecht vom Amtsgericht eingesetzte Betrugsgeschäftsführer gerichtlich abgesetzt. Dies aber auch erst, nachdem das Landgericht dieses vergeblich dem Amtsgericht aufgetragen hatte und deswegen auch noch das Oberlandesgericht bemüht werden musste. Es herrschten damals wild-ost-Zustände in Halle.

6.3.

Andere Firmen wie die Projektgesellschaft, mussten 25-mal den Namen ändern, jedesmal, nachdem ein Name wieder notariell beglaubigt worden war, wurde er vom Handelsregister wieder verworfen und ein weiterer Name abgefordert. So wurden aus dem schlichten Namen „Projektgesellschaft“ schließlich eine „Projektgesellschaft Saaleland für Bau Planung und Entwurf“. All dies und unbeschreiblich viele Schikanen zwangen dazu, die Dienste des hiesigen Handelsregister abzulehnen und eine eng-lische Firma zu gründen. Dies war in wenigen Tagen unbürokratisch und problemlos erledigt. Ein weiterer Grund eine englische GmbH zu wählen entstammt der bösen Erfahrung, die mit der die Enteignung der Firma Städtebau GmbH gemacht wurde. Wenn es den hiesigen Behördenbediensteten wieder einfallen sollte, wild zu enteignen, wie in den Nachwendejahren, um sich und beihelfende Betrüger reich zu machen, wird das britische Königreich um Hilfe ersucht werden. Hilfe, die hier ja versagt wird, wie wir aus dem Fall der Zwangsenteignung der Firma Städtebau GmbH gelernt haben. Zudem ist von der Anteileigentümerin der Firma Protector Domus beabsichtigt, zu einem geeigneten Zeitpunkt diese Gesellschaft der Synagogengemeinde zu Halle e.G. zu übereignen. Das entsprechende notarielle Bekenntnis liegt als eine Art Fideikommis vor, ist jedoch nicht für die Augen der Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre des Antragsstellers oder deren Hintermänner bestimmt.

6.4.

Auch wenn der Ansager der Dauer-Berufs-Juden-Funktionären des Antragsstellers, Herr Provorozki, vehement bestreitet, in seiner Heimat, der Sowjetunion, bei der Kriminalpolizei, der Streifenpolizei oder als Gefängniswärter (Wertuxoi) tätig gewesen zu sein, so wie es etliche seiner in Halle lebenden exsowjetischen Mitbürger unter vorgehaltener Hand kolportieren, so verweist doch sein Verhalten in diesem Verfahren darauf hin, dass er gewisse eigene spezifische Kenntnisse bzw. Fähigkeiten dieser Berufsgruppen nur recht bedingt bestreiten kann.

Im Bestreitungsfall wird auf das Verfahren des Herrn Provorozki gegen den Antragsgegner vor dem Landgericht Halle und Oberlandesgericht LSA hingewiesen.

Siehe:         Privorozki ./. Sommer, Az. LG-HAL 6 O 156/16.

Siehe:         Privorozki ./. Sommer OLG-LSA 9 U 47/16.

6.7.

Ähnlich verhält es sich mit den vom Antragssteller recht großzügig umgegangenen Geschäftsführerpositionen, die er dem Antragsgegner andichtet. So z.B. hinsichtlich der oft erwähnten Firma CASA oder anderen. Der Antragsgegner war immer nur für kurze Zeit Geschäftsführer dieser; später musste er diese Positionen aufgeben, um als Vorstandsvorsitzender der Synagogengemeinde zu Halle e.V., der der deutschen Sprache mächtig ist, gegen die nunmehr Jahrzehnte währende Unterschlagung der der Synagogengemeinde zu Halle e.V. zustehenden Kirchensteuer-Landesmittel und um die gleichberechtigte Beteiligung an den allgemein gültigen Grundsätzen von Glaubenfreiheit, Parität und Neutralität, zu streiten. Er benötigte als juristischer und politischer Laie viel Zeit, um notwendige Gerichtsverfahren zu führen bzw. zur not-wendigen Sachinformation beizutragen. Insgesamt handelt es sich um einen Fulltimejob. Denn die Synagogengemeinde zu Halle e.V. kann es sich nicht leisten, so wie z.B. der Antragssteller dies aus den Staatsleistungen finanziert, ständig neue und teure Rechtsanwälte zu beauftragen.

7.

Dass die Synagogengemeinde zu Halle e.V. auf Hinweis des Antragstellers für die Privatschulden des Antragsgegners einsteht, kann nicht ernsthaft in Mitteleuropa in Erwägung gezogen werden. Solches Vorgehen war möglicherweise in Zeiten des sozialistischen Unrechtsstaates möglich, aber inzwischen herrscht in Sachsen-Anhalt der Rechtsstaat (auch wenn der Antragsteller dies nicht wahrhaben möchte), so dass solche Ansinnen des Antragstellers nur insofern zur Kenntnis genommen werden sollten, als der Antragsteller damit seine Ferne von demokratisch-rechtsstaatlichen Normen demonstriert.

7.1.

Wenn der Antragssteller auf irgendwelche Zahlungen der Synagogengemeinde zu Halle e.V. an deren Vorstandsvorsitzenden, den Antragsgegner, schielt, hier auf dessen Aufwandsentschädigungszahlung von monatlich 100 €, so sei am Rande bemerkt, dass der Antragsgegner seit Jahren keinen Cent davon ausbezahlt bekam, weil bekanntermassen der Antragssteller der Synagogengemeinde zu Halle e.V. seit 20 Jahren die Kirchensteuer-Landesmittel, die er von der Landesregierung zur Weiterleitung an die Synagogengemeinde zu Halle e.V. erhält, nicht weiter leitet, somit die Synagogengemeinde zu Halle e.V. dem Antragsgegner keine Aufwandsent-schädigung ausbezahlen kann.

Im Bestreitungsfall:

Beweis:       Zeugnis Pavel Rollbein. b.b.

Beweis:       Zeugnis Frau Irina Chapovalova (3. Vorstand der Synagogengemeinde              Halle).

7.2.

Wegen des Seitenhiebes auf die Mitgliederzahl der Synagogengemeinde zu Halle e.V. ist anzumerken:

Je nachdem es dem Antragsteller passt, behauptet er die Synagogengemeinde zu Halle e.V. verfügt über viele Mitglieder. Wenn es darum geht, für diese Mitglieder den mitgliederbezogenen Landeszuschuss zu verteilen, behauptet der Antragsteller dage-gen allen Ernstes, dass die Synagogengemeinde zu Halle e.V. über überhaupt kein Mitglied, dann mal über ein Mitglied verfügt.

7.3.

Wenn sich der Rechtsanwalt des Antragstellers solche Vortragsweise zueigen macht, ohne seinen Mandanten auf die Wahrheitspflicht hinzuweisen, also bewusst Falsches vorträgt, könnte davon ausgegangen werden, dass der hier mal federführen dürfende Anwalt, Herr Thomas Graf von Bernstorff, seinem Chef, dem Anwalt T. Böhmke nacheifert und es zu einer Verleumdungsklage bringen möchte, wenn er ungeprüft Unwahrheiten über die Synagogengemeinde zu Halle e.V. in Gerichtsschreiben vorträgt oder solche Unwahrheiten zur Verunglimpfung der Synagogengemeinde zu Halle e.V. auch nur andeutet.

Vergl.:       Strafanzeige gegen Herrn Rechtsanwalt Tobias Böhmke, Berlin zu   

                 Az. 604 Js 683/4/14 StA Leipzig und beim Generalstaatsanwalt des                            Freistaates Sachsen zu 26 Zs 245/14vom 21.02.2014, mit Weiterleitung            an die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Sachsen-Anhalt.

Im Zusammenhang auch:

Vergl.:       Strafanzeige und zugleich Strafantrag vom 15.04.2014 und 03.02.2016         zu Az. 426 Js 1364/14 gegen die Funktionäre des Landesverbands der             russisch-orthodoxen jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalt, deren                    Ansager Herr Max Privorozki ist. (Dabei darf auf bestimmten Wunsch                 des Herrn Privorozki kein ehemaliger Beruf in der Sowjetunion genannt                   werden, ebenso wenig sein Patronymikon "Juchimowitsch").

8.

Alles in allem ist ein Privatinsolvenzgutachten nicht als Vergeltungs-Katjuscha (russischer Raketenwerfer im 2. Weltkrieg) der Antragssteller-Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre gegen die ohnedies höchst geschwächte Reformjudengemeinschaft, deren Vertreterin die Synagogengemeinde zu Halle e.V. ist, zweckzuentfremden. Ein Privatinsolvenzgutachten dient, aus Sicht des Antragsgegners, der Feststellung, ob seitens des Antragsgegners finanzielle Möglichkeiten bestehen, seine Schulden zu tilgen. Diese Aufgabe hat das Gutachten "Riedemann" mehr als notwendig gewesen wäre, höchst gewissenhaft erfüllt. Dies sogar insoweit, als das Gutachten als Be-weis für die Zahlungsunfähigkeit des Antragsgegners in den Prozeßkostenhil-feanträgen in den nahezu unzähligen weiteren Verfahren des Herrn Privorotzki und seines Berufs-Juden-Funktionärs-Kollegen Waserman, und des Antragstellers gegen die Vorstände der Synagogengemeinde zu Halle e.V. Rollbein und Sommer, und die Synagogengemeinde zu Halle e.V., herangezogen werden können.

Exemplarisch seien benannt:

Siehe Verfahren des Privorozki ./. Sommer LG-HAL Az.: 6 O 156/16.

Siehe Verfahren des Privorozki ./. Sommer OLG-LSA Az.: 9 U 47/16.

Siehe Verfahren des Privorozki, Dauer-Berufs-Juden-Funktionär, beim LG Dessau zu            Az.: 4 O 739/15.

Siehe Verfahren des Waserman, Dauer-Berufs-Juden-Funktionär, beim LG Dessau                Az.: 4 O 722/15.

Siehe auch die vom Antragssteller beim Bundesverwaltungsgericht erneut aufge-rufenen, seit 2006 anhängigen Verfahren des Antragsstellers gegen die Synagogen-gemeinde zu Halle e.V., wegen Unterschlagung der Landesmittel, zu:

1. Aktenzeichen Bundesverwaltungsgericht:                 6 B 40.16

                        Oberverwaltungsgericht LSA:       3 L 30/14

                        Verwaltungsgericht HAL:              3 A 294/08

2. Aktenzeichen Bundesverwaltungsgericht:                 6 B 41.16

                        Oberverwaltungsgericht LSA:       3 L 29/14

                        Verwaltungsgericht HAL:              3 A 806/07

3 Aktenzeichen Bundesverwaltungsgericht:                  6 B 42.16

                        Oberverwaltungsgericht LSA:       3 L 32/14

                        Verwaltungsgericht HAL:              3 A 95/07

(Zur Information:

In diesen letztenen Verfahren sprach das Verwaltungsgericht Halle im Jahr 2008 der Synago-gengemeinde zu Halle e.V. monatlich ca 15.000 € aus den Landesmittel zu. [Inzwischen ist dieser Monatsbetrag noch erheblich angestiegen.] Der Antragsteller weigert sich, diese Mittel auszubezahlen. Unterdessen ist eine siebenstellige Summe nebst Zins des nicht ausbezahlten Betrages angelaufen. Der Antragsteller wehrt sich mit allen Mitteln darum, dass das Urteil nie rechtskräftig wird. Die Entscheidung liegt deswegen schon zum zweiten Mal durch den Antrag des Antragstellers beim Bundesverwaltungsgericht!)

Und viele andere Verfahren mehr.

9.      Hinweis auf die Notwendigkeit juristischen Beistands für den Antragsgegner      und salvatoresche Klausel

9.1.

Der Verfasser ist juristischer Laie. In dieser Replik kann er sich nicht mit fachjuristi-scher Problematik befassen, vielmehr sich darauf beschränken, entscheidungswich-tige Fakten aufzuzeigen. Insofern gleicht diese Informationsschrift etwa einem Sachverständigengutachten.

Sollten obige Angaben nicht rechtsrichtig gemacht worden sein, wird um Belehrung zur Ergänzung, nicht um Verwerfung der Argumente beantragt.

9.2.

Der Antragsgegner beantragt, hierzu durch einen Rechtsanwalt ergänzend, neufas-send oder zur Sache grundsätzlich weiter vortragen lassen zu dürfen. Letzteres kann jetzt nicht erfolgen, weil der Antragsgegner keine Fristen versäumen darf und zurzeit nicht imstande ist, Sachverständige und Rechtsanwälte hierfür zu bezahlen. Denn der Antragsgegner verfügt über keine Einnahmen, über die bereits deklarierte Alters-Mindestrente hinaus; so, wie vom Obergerichtsvollzieher Perschke im auftrag des Antragstellers überprüft und nachgeprüft wurde und wie im Gutachten "Riedemann" detailliert überprüft und nachgeprüft und festgestellt wurde.

9.3.

Auch die Synagogengemeinde zu Halle e.V. kann dem Antragsgegner nicht finanziell beistehen. Denn die stark gekürzte Ausbezahlung des Landeszuschuss-Sockelbetra-ges durch den Antragsteller reicht gerade dazu hin, die Ratenzahlungen an die Oberfinanzdirektion und die ehemalige Anwaltskanzlei zu bedienen. So, wie es ja auch im Prozeßkostenhilfeantrag glaubwürdig nachgewiesen wurde.

9.4.

Es wird beantragt, um Rechtsgleichheit herzustellen, und weil es erforderlich ist, strafrechtlich relevante Vorkommnisse, derer die Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre des Antragsstellers in diesem Verfahren verdächtig sind, aufzuklären, dass dem Antragsgegner vom Gericht der

Rechtsanwalt Hendrik Fiedel, Riebeckstraße 3, 04317 Leipzig,

beigeordnet wird. Rechtsanwalt Fiedel verteidigt schon seit geraumer Zeit die Inter-essen der Synagogengemeinde zu Halle e.V und derer Vorstände gegen Übergriffe des Antragstellers und dessen Dauer-Berufs-Juden-Funktionäre. Herr Rechtsanwalt Fiedel ist somit mit der Materie gewissermassen vertraut.

Vielen Dank.

Anlage: "Dossier Ehrend"

Zitatende.

***

Cartoon